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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.07.2024 um 18:00
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Davon steht aber nichts in den Bürgi Gesetzen
Das weiß ich nicht, davon hattest du aber auch nix gesagt:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Familiäre Verpflichtungen haben doch nichts mit der Gesellschaft zu tun.
Das der Staat (und damit die Gesellschaft) bei familiären Verpflichtungen hilft, auch finanziell, steht doch außer Frage.
Pflegezeit, Familienpflegezeit, Elternzeit, Krankschreibung bei Todesfällen, Kind Krankschreibungen... wären so Klassiker die mir einfallen. Manches sind Lohnersatzleistungen und damit höher als das Bürgergeld. Wie das dort im Einzelnen geregelt ist entzieht sich meiner Kenntnis, aber wird es vermutlich auch dort geben.


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12.07.2024 um 18:00
@Gwyddion
Deine Frage war doch:
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:0,6 % zu viel. In Summe die es den Staat kostet sind das wieviel Mio an € per anno?
Ehrlich, ich dachte, das sei eine rhetorische Frage. Rechne selber...
Zumal ich nicht nochmal den Link und die Zahlen von Verdi Posten will.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:und direkt auf ein anderes Thema verwiesen
Das war eine Frage meinerseits nach der Verhältnismäßigkeit. Ergänzend könntest zu mir noch erklären, warum ein Posten von 150 Mio. (sollte er tatsächlich eingespart werden können) so hoch Priorisiert wird?


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12.07.2024 um 18:05
@Abahatschi
Kurzes Googeln ergab auch schnell: Bürgergeldempfänger mit krankem Kind erhalten die Leistungen weiter, auch wenn sie dem Amt in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung stehen. Nur um ein Beispiel zu nennen bei denen familiäre Verpflichtungen da eine Rolle spielen.


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12.07.2024 um 18:20
Zitat von paxitopaxito schrieb:Pflegezeit
Die Pflegezeit ist mit 6 Monaten viel zu kurz ( in dieser Zeit erhält man auch leider keine Leistung ) man müsste sich sogar selbst sozialversichern ( man kann hier ein Antrag bei der Pflegekasse auf Übernahme der Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge stellen.

Die Familienpflegezeit bringt leider auch nur einen was wann die Pflege noch nicht allzu intensiv ist ( PG 0-2 )


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12.07.2024 um 18:34
Zitat von locutuslocutus schrieb:Die Pflegezeit ist mit 6 Monaten viel zu kurz ( in dieser Zeit erhält man auch leider keine Leistung ) man müsste sich sogar selbst sozialversichern ( man kann hier ein Antrag bei der Pflegekasse auf Übernahme der Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge stellen.
Naja, ist hier jetzt nicht der Thread um darüber zu schreiben oder? Grundsätzlich gibt es da mittlerweile viele Möglichkeiten Unterstützung zu erhalten (im Vergleich zu vor 10, 15 Jahren), es ist aber alles zu kompliziert und bürokratisch.


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12.07.2024 um 18:55
Zitat von NegevNegev schrieb:Ehrlich, ich dachte, das sei eine rhetorische Frage. Rechne selber...
Okay. 150 Mio sind keine kleine Summe, aber sie beziffern nicht die Kosten der kolportierten 0,6 % Totalverweigerer, die dem Staat und damit uns regelrecht auf der Tasche liegen, sondern die Summe die man durch Sanktionen einsparen möchte. So meine Lesart.

Es war im übrigen eine Frage aus reinem Interesse, weil sich 0,6 % erst einmal nicht viel anhört.... aber in Summe auf ein Jahr, eine Dekade oder gar mehrere.... durchaus extreme Bereiche erreichen können.
Zitat von NegevNegev schrieb:Das war eine Frage meinerseits nach der Verhältnismäßigkeit.
In einem passenden Thread können wir über Steuerhinterziehung plaudern.... gerne. Hier wäre es OT.
Zitat von NegevNegev schrieb:Ergänzend könntest zu mir noch erklären, warum ein Posten von 150 Mio. (sollte er tatsächlich eingespart werden können) so hoch Priorisiert wird?
Diese Priorisierung der Einsparung durch Sanktionen wird nur einen kleinen Teil aller Maßnahmen betreffen. Weiter gedacht, warum soll der arbeitende Bürger für Totalverweigerer mitarbeiten? Nach welchem geltenden Recht? Die Würde des Menschen ist unantastbar... darunter fällt auch die Würde der arbeitenden Bevölkerung.

M.M.n. sind im übrigen bis zu 100 % an Leistungsminderung nicht möglich. Das würde vom BVG mit Sicherheit einkassiert.


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12.07.2024 um 19:10
@Gwyddion
Ein "Totalverweigerer" ist ein armes Würstchen, aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sich stumpf ne Krankschreibung zu holen. Zu Blöd? Zu Irre? Zu High? Wer weiß. Aber wenn du dich schon über Sozialschmarotzer und "warum sollen wir für die zahlen" aufregst, ist das die falsche Zielgruppe. Kann man aber politisch toll verwursten.


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12.07.2024 um 19:14
Zitat von NegevNegev schrieb:Wieso wird das nicht skandalisiert?
Wenn man über das stopfen von Haushaltslöchern nachdenkt, muss man anfangen, die dicken Fische zu jagen.
Weil das eine CHARAKTER Frage ist mein lieber
Auf die "bürgis" lässt es sich leichter treten.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Weiter gedacht, warum soll der arbeitende Bürger für Totalverweigerer mitarbeiten? Nach welchem geltenden Recht? Die Würde des Menschen ist unantastbar... darunter fällt auch die Würde der arbeitenden Bevölkerung.
Weil Deutschland ein sozialstaat ist und BG das EXISTENZMINIMUM sichert.

Diese gegenrechnung ein Alg2 Empfänger hätte mehr als ein Arbeitnehmer sind pauschal nicht richtig..


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12.07.2024 um 19:21
Zitat von paxitopaxito schrieb:Aber wenn du dich schon über Sozialschmarotzer und "warum sollen wir für die zahlen" aufregst, ist das die falsche Zielgruppe.
Gottseidank kann ich mich aufregen worüber ich will und ich finde durchaus, es ist eine passende Zielgruppe.
Die Bezeichnung Sozialschmarotzer kommt im übrigen von Dir, nicht von mir.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Kann man aber politisch toll verwursten.
In die eine, wie auch in die andere Richtung.


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12.07.2024 um 19:26
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Weil Deutschland ein sozialstaat ist und BG das EXISTENZMINIMUM sichert.
Wie sozial ist es denn gegenüber der Gesellschaft, nur zu nehmen?
Im übrigen habe ich geschrieben.... das es mit Sicherheit keine 100 % Sanktionierung geben wird, eben aus dem von Dir genannten Grund des Existenzminimums.
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Weil das eine CHARAKTER Frage ist mein lieber
Auf die "bürgis" lässt es sich leichter treten.
Es ist genauso wie "nehmen wir von den Reichen". Eine Charakterfrage. Auf die Reichen lässt sich auch gut eintreten...

Was absolut fehlt ist das Mittelmaß. Das wird hier überhaupt nicht diskutiert.
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Diese gegenrechnung ein Alg2 Empfänger hätte mehr als ein Arbeitnehmer sind pauschal nicht richtig..
Diese Rechnung habe ich nicht aufgestellt, von daher bin ich der falsche Adressat.
By the way.. es kommt darauf an, was der Arbeitnehmer verdient...


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12.07.2024 um 19:27
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Gottseidank kann ich mich aufregen worüber ich will
Klar, mach das, ich kann dich weder aufhalten, noch es dir verbieten.
Ich sehe auf Arbeit halt fast jeden Tag Leute, die mit jahrelangen unplausiblen Krankschreibungen rumlaufen. Und damit dann ziemlich gemütlich durchs Sozialsystem kommen. Und ja, das sind Sozialschmarotzer, das sehe ich so.
Ein Totalverweigerer bekommt das offenkundig nicht hin, das wird seine Gründe haben. Vermuten würde ich da zB tatsächliche psychische Erkrankungen, die nur weder diagnostiziert noch behandelt werden.
Darum musst du meinen Hinweis, das du dich eigentlich über die Falschen aufregst trotzdem nicht befolgen. Aufregung muss ja nicht vernünftig sein.


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12.07.2024 um 19:29
Zitat von paxitopaxito schrieb:Ein Totalverweigerer bekommt das offenkundig nicht hin, das wird seine Gründe haben. Vermuten würde ich da zB tatsächliche psychische Erkrankungen, die nur weder diagnostiziert noch behandelt werden.
Du schreibst es selbst... Vermutung. Mehr könnte ich dazu auch nicht beisteuern.
Ich kann mich nur nach meiner Erfahrung richten und ich habe nicht viele, aber durchaus auch einige Personen gekannt die schlichtweg zu faul waren....


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12.07.2024 um 19:35
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Du schreibst es selbst... Vermutung. Mehr könnte ich dazu auch nicht beisteuern.
Naja, da gab es auch Studien zu. Ich bin nur gerade wirklich nicht daran interessiert die rauszusuchen. Würden hier glaube ich sowieso schon mal verlinkt.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ich kann mich nur nach meiner Erfahrung richten und ich habe nicht viele, aber durchaus auch einige Personen gekannt die schlichtweg zu faul waren
Massive Antriebsschwäche kann Zeichen einer manifesten Depression sein. Oder vieler anderer schwerer psychischer und organischer Erkrankungen. Kanntest du die Leute so gut, dass du das ausschließen kannst?
Und wie viele Menschen muss man eigentlich mit Sanktionen schikanieren (die ja nachweislich niemanden in Jobs bringen) wegen einer unbekannten Zahl wirklich Fauler Totalverweigerer?


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12.07.2024 um 19:40
Zitat von paxitopaxito schrieb:Massive Antriebsschwäche kann Zeichen einer manifesten Depression sein. Oder vieler anderer schwerer psychischer und organischer Erkrankungen. Kanntest du die Leute so gut, dass du das ausschließen kannst?
Wenn man depressiv ist oder andere psychische/organische Erkrankungen hat, dann ist man nicht arbeitsfähig. Von daher kann ich dieses Argument nicht gelten lassen. Und weder Du noch ich, stecken in den Köpfen anderer, von daher kann man nichts ausschließen, auch Faulheit nicht.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Und wie viele Menschen muss man eigentlich mit Sanktionen schikanieren
Würde ich nicht pauschalisieren und an einer Anzahl Personen festmachen. Man sollte aber diejenigen sanktionieren ( nicht schikanieren .. da gibt es schon Unterschiede ), die sich einer Mitarbeit verweigern.


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12.07.2024 um 19:43
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Freigeist38 schrieb:
Weil Deutschland ein sozialstaat ist und BG das EXISTENZMINIMUM sichert.
Wie sozial ist es denn gegenüber der Gesellschaft, nur zu nehmen?
Im übrigen habe ich geschrieben.... das es mit Sicherheit keine 100 % Sanktionierung geben wird, eben aus dem von Dir genannten Grund des Existenzminimums.
Relativ sozial,er ist ein MENSCH,ein soziales wesen dem und übrigens Jedem anderen Menschen auf der welt die Grundbedürfnisse zustehen,einfach weil er
Ein mensch ist
Deutschland ein reicher sozial staat ist
Die wohl 100 reichsten Menschen wohl 3 Milliarden menschen ernähren könnten OHNE selber am hungertuch zu nagen

Hier ist das verhältniss noch krasser
Einige scheinen den Unterschied zwischen einer mio und mrd nicht wirklich einschätzen zu können!
1 mrd=1000(!),.,mio
Es gibt hier ZIgfach mrdäre!(ja ich weiss das meiste steckt im Unternehmen)
Von daher: es ist ok,der alg Empfänger bezahlt seine totalverweigerung mit sozialer ausgrenzung/ferne/kein Urlaub/keine teureren hobbys,standardmobiliar,kann nicht nach belieben einkaufen,schon garnicht hochwertige Lebensmittel.

Wenn du das dem nicht zugestehen willst,aber den superreichen ihre zig mio und mrd ist das einfach eine charakterfrage.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Diese gegenrechnung ein Alg2 Empfänger hätte mehr als ein Arbeitnehmer sind pauschal nicht richtig..
Diese Rechnung habe ich nicht aufgestellt, von daher bin ich der falsche Adressat.
By the way.. es kommt darauf an, was der Arbeitnehmer verdient...
Ich habe das auch nicht behauptet das DU der Adressat bist


By the way.. es kommt darauf an, was der Arbeitnehmer verdient...

Ja min 1600 eu netto stk 1 sinlge
Das sind ca 500 eu mehr als ein bürgi


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12.07.2024 um 19:46
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Wenn man depressiv ist oder andere psychische/organische Erkrankungen hat, dann ist man nicht arbeitsfähig. Von daher kann ich dieses Argument nicht gelten lassen.
Tja, das gilt aber nur wenn du zum Arzt gehst und das dort dann auch festgestellt wird. Immer wieder. Nun ist bei einer schweren Depression die Antriebsschwäche so groß, das die Leute zum Teil nicht mehr aus dem Bett kommen (bis zum Stupor). Da die auch nicht zum Briefkasten und Telefon gehen... sind es fürs Amt alles Totalverweigerer. Solche Fälle hab ich tatsächlich schon erlebt.
Das alles immer schön unter dem Gesichtspunkt sehen, das psychische Diagnostik und v.a. Therapie in Deutschland Mangelware sind.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Und weder Du noch ich, stecken in den Köpfen anderer, von daher kann man nichts ausschließen, auch Faulheit nicht.
Naja, ich hab vom Job her zumindest viel mit Krankschreibung, Arbeitslosigkeit usw. zu tun. Aber ja.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Man sollte aber diejenigen sanktionieren ( nicht schikanieren .. da gibt es schon Unterschiede ), die sich einer Mitarbeit verweigern.
Wäre es nicht sinnvoller herauszufinden warum sie sich verweigern? Und auf die Gründe einzuwirken? So rein rational?


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12.07.2024 um 19:48
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Es war im übrigen eine Frage aus reinem Interesse, weil sich 0,6 % erst einmal nicht viel anhört.... aber in Summe auf ein Jahr, eine Dekade oder gar mehrere.... durchaus extreme Bereiche erreichen können.
Ich hab jetzt tatsächlich mal mit den 0,6% gerechnet.
Das sind 23.400 Menschen.
Durchschnittliche Höhe des Bürgergeld ist 1.239 wenn ich das im Netto-Buttorechner eingebe, kommt ein Bruttolohn von 1.622,47 raus.

Nun stellen wir uns kurz mal vor, das diese "Totalvewegerer" sich körperlicher und geistiger bester Gesundheit erfreuen.

Das Macht dann:
23400*1622,47*12
= 455.589.576

Ich weiß zwar selber nicht so richtig, was ich mir da zusammengerechnet hab, aber nach "extrem" hört sich das nicht an.

Nur mal für Spaß:
Zitat von NegevNegev schrieb am 13.06.2024:Klaus Michael Kühne hat mit seinen Hapag-Lloyd Aktien 3,3 Mrd. Dividenden kassiert
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:In einem passenden Thread können wir über Steuerhinterziehung plaudern.... gerne. Hier wäre es OT.
Wenn wir über Leistungen wie das Bürgergeld sprechen, müssen wir uns doch auch Fragen, warum wir so hart nach unten treten.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Weiter gedacht, warum soll der arbeitende Bürger für Totalverweigerer mitarbeiten?
Deine Kritik gegen ein paar 10k Menschen, die sich dem System verweigern, ist nachzuvollziehen und sollte geahntet werden, dort wo möglich und sinnvoll. Dann ich glaube, selbst unter diesen wenigen Leuten sind einige dabei, die Hilfe brauchen und durch das Raster fallen.

Alkohol am Steuer ist auch scheiße...
Das sind Aufgaben das Staates, solchen Dinge zu klären.

Mir geht es nur darum, wie oft Themen in Politik und Medien präsent sind. Totalveweigerer werden einfach überproblematisiert und keiner Spricht über Möglichkeiten, die Probleme zu lösen.

Das schlimme ist noch, der Abbau des Sozialstaats korreliert mit dem erstarken der Rechten. Mit dieser Studie wurde Herr Lindner mal Konfrontiert: er "glaubt nicht an diese Studie". Wie gesagt, wir sind in Zeiten, in denen man an Zahlen Glaubt bzw. nicht Glaubt.


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12.07.2024 um 19:49
Zitat von paxitopaxito schrieb:Kurzes Googeln ergab auch schnell: Bürgergeldempfänger mit krankem Kind erhalten die Leistungen weiter, auch wenn sie dem Amt in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung stehen.
Dies besagt klar der §10 SGB II, steht jemand aufgrund fehlender Kinderbetreung oder zb Pflege von Angehörigen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung ist dies "entschuldigt". Kontakt zum Jobcenter wird dennoch weiter gehalten, weil es ja temporäre Einschränkungen sind. Wird zb ein Kindergartenplatz gefunden, geht es um Teilzeitarbeit.


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12.07.2024 um 19:52
@capspauldin
Danke, dann ist ja vom Tisch das in der Gesetzgebung nix von familiären Verpflichtungen stünde.


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12.07.2024 um 19:54
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 10 Zumutbarkeit
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1.
sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2.
die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3.
die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4.
die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5.
der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html


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