Star-Ocean schrieb:Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Das würde bedeuten dass der Rest, also 99,4% so schwer erkrankt ist, dass er nicht arbeitsfähig ist oder keine Qualifikation für den Arbeitsmarkt hat?
- pflegt (kranke, behinderte) Angehörige: Senioren (Eltern), Kinder
- Vollzeiterwerbstätigkeit aufgrund fehlender Betreuung behinderter oder gesunder Kinder nicht möglich
- grundsätzliche Qualifikation vorhanden, findet dennoch schlecht einen Arbeitsplatz: kein Führerschein aber in der Region Führerschein nötig, wirkt aufgrund von Statur, Aussehen... weniger geeignet
(Das müssen nicht exakt 99,4% sein.)
In meinem familiären Umfeld gab (gab = jetzt in Rente) mehrere Personen die ALGII bezogen. Nicht faul, keine Arbeitsverweigerer. Aber z.B. (um ein Fallbeispiel zu nennen) den 55-jährigen angelernten Arbeiter, nicht besonders große Statur, leichte Lese-Rechtschreib-Schwäche, kann kein Englisch, kann keine Überstunden machen weil Angehöriger zu Therapien zu fahren ist, stellt man dann ggf. doch nicht mehr für die Fabrikarbeit ein, wenn man stattdessen einen jüngeren Industriemechaniker, kräftiger, flexibler einsetzbar denn für Anlerntätigkeit, kann Englisch und klickt sich auch mal flott durch ein Computerprogramm für z.B. Teilelisten, kann Überstunden leisten... bekommen kann.
Der 55-jährige angelernte Arbeiter ist nicht schwer krank. Er hat bei gleichem Zustand zuvor eine 40-Stunden-Woche gearbeitet, bis die Firma pleite gemacht hat.
Anfangs problematisch aber dank besonders tolerantem Chef möglich gewesen, jetzt mit Homeoffice für denjenigen leichter:
ITler, muss Arbeitszeiten an medizinische Behandlungen anpassen (z.B. mittags zwei Stunden Pause, dafür abends länger, an einem Tag früher gehen), kann dann aber stundenmäßig in Vollzeit arbeiten. Derjenige war nie in ALGII-Bezug.
Geht in seinem hochqualifizierten, für Homeoffice geeigneten Beruf. Obwohl grundsätzlich arbeitsfähig, wie sähen dessen Chancen aus wenn es begabungsmäßig nicht für den IT-Beruf gepasst hätte? In vielen Berufen sind feste Beginn-, Pausen- und Feierabendzeiten üblich - die müssen sich klar an Öffnungszeiten orientieren. Es ginge dann maximal halbtags, oder derjenige würde gar nicht eingestellt werden.