Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 01:59
Tja, dann wollen wir mal den Tod billigend in Kauf nehmen. (Zynismus aus)

Asyl gibts also nur für Verfolgte mit weißer Weste.

P.S. Mit der Türkei sollen übrigens spätestens dann die Beitrittsgespräche endgültig beendet werden, wenn dort die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollte.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:01
@Realo
dann wollen wir mal den Tod billigend in Kauf nehmen
Das machen die SELBST:
wenn mans ganz genau betrachtet, schicken die sich ja im Grunde selbst in den Tod. Wenn sie keine Verbrechen begehen würden, würde ihnen keine Todesstrafe drohen.
Aber mir ist schon klar, in D gilt Täterschutz vor Opferschutz.
"vor Opferschutz", weil sich schon oft genug rausstellte, dass solche Gefährder viel zu lange frei rumliefen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn mans ganz genau betrachtet, schicken die sich ja im Grunde selbst in den Tod. Wenn sie keine Verbrechen begehen würden, würde ihnen keine Todesstrafe drohen.
Ein Iraner der hier Schwulenpornos dreht gerät auch in die Gefahr im Iran die Todesstrafe zu erhalten, sollte man also Präzidenzfälle schaffen wo man in eine Zwickmühle kommt und auch solche Leute ausliefern müsste, damit sie später an einem Baukran hängen?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:04
@Bone02943
wenn mans ganz genau betrachtet, schicken die sich ja im Grunde selbst in den Tod. Wenn sie keine Verbrechen begehen würden, würde ihnen keine Todesstrafe drohen.

-->
Ein Iraner der hier Schwulenpornos dreht gerät auch in die Gefahr im Iran die Todesstrafe zu erhalten, sollte man also Präzidenzfälle schaffen wo man in eine Zwickmühle kommt auch solche Leute ausliefern müsste, damit sie später an einem Baukran hängen?
Der ist doch nach hiesigen Gesetzen nicht kriminell und auch kein Gefährder. Also kann er mit Fug und Recht Asyl beantragen und gerne bekommen.


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:08
Jeder, dem die Todesstrafe droht und der daher hier Asyl beantragt, ERHÄLT ASYL.
Das gilt auch für Mörder und Terroristen.

Dadurch unterscheiden wir uns von einem barbarischen System mit Todesstrafe.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:08
@Optimist

Du verstehst das nicht. Im Iran ist dies ein Verbrechen was mit dem Tode bestraft werden kann. Sollte man also so jemanden ausliefern wenn der Iran Ansprüche stellt?


Das ist auch nur ein winzig kleiner Punkt. Es gibt so viele Länder in denen für, unser eins, kleinste Dinge die Todesstrafe gilt, so das man diese Dose der Pandora einfach nicht öffnen kann, nich öffnen darf.

Wo fängt es an und wo hört es auf? Ich möchte nicht in einem Land leben, welches Menschen in Länder ausliefert, wo ihnen die Todesstrafe droht, am besten noch in einem Prozess der von Anfang bis Ende keine Spur der Rechtsstaatlichkeit hat.

Das ist für mich einfach ein komplettes No-Go.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:12
@Bone02943

Es wird niemand ausgeliefert für Dinge, die bei uns nicht strafbar sind.

@Bone02943
@Realo


Abgesehen vom Asylverfahren, das jedem im Rechtsstaat zusteht, wie soll davon abgesehen mit Mördern und Terroristen dann hier verfahren werden ?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:13
@Realo
Jeder, dem die Todesstrafe drioht und der daher hier Asyl beantragt, ERHÄLT ASYAL.
Das gilt auch für Mörder und Terroristen.
Naja, wie ich schon schrieb, Täterschutz vor Opferschutz...

@Bone02943
Du verstehst das nicht. Im Iran ist dies ein Verbrechen was mit dem Tode bestraft werden kann.
Im Iran, aber nicht in D.
In dem Link von der anderen Seite ging es um einen Terrorist, welcher sich schon in D befand und dann hier Asyl beantragen durfte.
Analog: Der Iraner befindet sich auch hier und darf hier Asyl beantragen.

Der Vergleich den du bringst muss man also auf diese Basis stellen und nicht, ob er ausgeliefert werden sollte oder nicht. Natürlich wäre es blöd, den Iraner auszuliefern.
Was den Terrorist betrifft, da schreit sicher kein Land danach, dass D so jemanden ausliefert.
Siehst du den Unterschied um den es mir geht?


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:17
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Abgesehen vom Asylverfahren, das jedem im Rechtsstaat zusteht, wie soll davon abgesehen mit Mördern und Terroristen dann hier verfahren werden ?
Genauso wie es jedem Einheimischen hier auch ergehen würde. Für Mord unmd Terorismus "lebenslänglich".

Da wir aber die Todesstrafe aus gutem Grund anders als zB die USA ächten, sind wir verpflichtet, einem Asylanträger, der einen Mord begangen hat, Asyl zu gewähren, wenn ihm in dem Land, wo er die Tat begangen hat, die Todesstrafe droht und er hier Asyl beantragt hat. Er wandert dann halt ins Kittchen, aber er darf leben. Das unterscheidet uns von der puren Barbarei. Wir lassen einen Mörder, der nicht schwimmen kann und sich auf dem Meer befindet, ja auch nicht ertrinken. es geht um Zivilisation vs. Barbarei. Deshalb schieben wir ihn auch nicht ab, sondern lochen ihn ein.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:19
@Realo
einem Asylanträger, der einen Mord begangen hat, Asyl zu gewähren, wenn ihm in dem Land, wo er die Tat begangen hat, die Todesstrafe droht und er hier Asyl beantragt hat. Er wandert dann halt ins Kittchen
ja klar, weil die ja auch alle ins Kittchen wandern und weil man ihnen ja auch ihre Straftaten im Herkunftsland auch nachweisen kann...


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:20
@Optimist

Nein, denn  wenn jemadem die Todesstrafe droht dann kann man ihn nicht ausliefern oder Asyl verweigern.

Am Ende könnte man dann eben noch ganz andere Menschen abschieben die weit weniger schlimmes getan haben, als ein Terrorist zu sein.

Lass mal man hätte Snowden in Deutschland, für uns an sich kein Problem, dennoch aber Strafbar laut unserem Gesetz mit seinen Veröffentlichungen, dann müsste man auch überlegen das man auch solche Leute ausliefert/abschiebt...

Die Todesstrafe steht elementar dagegen für das was ich als richtig empfinde und was ich als Recht ansehe, deswegen kann es für mich da keine zweite Meinung geben, auch nicht mit Terroristen.

Von mir aus sperrt sie ein, bis zum Sankt. Nimmerleinstag, oder jemand geht freiwillig zurück, gerne, aber niemals um eine Todesstrafe zu fördern.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:22
@Bone02943
Von mir aus sperrt sie ein, bis zum Sankt. Nimmerleinstag
wenn das auch wirklich passieren würde, würde ich nicht von Täterschutz vor Opferschutz reden.
Aber wie sieht denn die Praxis aus?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:24
@Optimist

Täterschutz vor Opferschutz ist doch auch nur so eine Floskel. Auch Täter haben nunmal Rechte und dies muss man aushalten können.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:26
@Bone02943
Auch Täter haben nunmal Rechte und dies muss man aushalten können.
ja von mir aus. Aber die Praxis sieht nun mal so aus:
weil die ja auch alle ins Kittchen wandern und weil man ihnen ja ihre Straftaten im Herkunftsland auch nachweisen kann...
Ironie off


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:27
@Optimist

Ja, unsere Justiz ist nicht perfekt. Aber man versucht wenigstens auch ohne Todesstrafen auszukommen und dafür sollte man diese in anderen Ländern nicht noch unterstützen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:31
@Bone02943
Ja, unsere Justiz ist nicht perfekt
nicht nur "nicht perfekt" sondern in meinen Augen zu lasch und somit keinerlei Abschreckung - sondern im Gegenteil - mehr eine Einladung in solche "gutmütigen Länder" zu gehen.

Ich betone, ich rede nicht von Todesstrafe, Folter oder dergleichen, wenn ich von "zu lasch" rede. Sondern sowas wie zB. nicht alle möglichen Freizeitannehmlichkeiten im Knast für Verbrecher (auch für einheimische Verbrecher), sodass es eben wirklich eine Strafe wäre...


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:34
@Optimist

Man siehts ja in den USA, wie gut es funktioniert statt auf Resozialisierung auf komplette Abschirmung zu setzen, wo die Menschen einfach nur weggesperrt werden. ;)

Unsere "laschen" Strafen sind da scheinbar gar nicht mal so schlecht im internationalen Vergleich.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 03:36
@Bone02943
wie gut es funktioniert statt auf Resozialisierung auf komplette Abschirmung zu setzen, wo die Menschen einfach nur weggesperrt werden.
das ist eben wieder ein anderes Extrem von unserem "Kuschelkurs".

Wenn es nach mir ginge, gäbe es ein Mittelding: Resozialisierung, aber dennoch nicht alle Freizeitangebote. Halt mehr Psychotherapien usw...
Unsere "laschen" Strafen sind da scheinbar gar nicht mal so schlecht im internationalen Vergleich.
ja für die Verbrecher auf alle Fälle ;)


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 06:30
Das ist nun mal ein guter Trend: Schwerverbrecher behalten wir hier, nach der Haft volle Kosten und Logis (auch wenn er ein Fachmann ist, den stellt niemand mehr ein) , die anderen unbescholtenen Asylbewerber schicken wir zurück.(Dieser Schutzbedürftige hat Touristen mit eine Kalaschnikow unbewaffnete Touristen in einem Museum abgeknallt.)
Früher haben sich Terroristen selbst getötet um ins Paradies zu kommen, jetzt bleiben sie am Leben und kommen nach Deutschland.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 09:43
Zitat von FossFoss schrieb:Frauen und Kinder abschieben, aber Terroristen beherbergen wollen und das noch human nennen. Ich lach mich schlapp.
Das ist das Asylsystem, welches hier offenbar Anklang findet. Familien, Frauen und Kinder sind pflegeleichter in eine Maschine zu bringen als so manch Terrorverdächtiger oder Sextäter.
Zitat von RealoRealo schrieb:Tja, dann wollen wir mal den Tod billigend in Kauf nehmen. (Zynismus aus)
Also jetzt mal unabhängig von dem konkreten Fall, wo es ja nur ein Verdächtiger ist. 
Terroristen können von mir aus in die Hölle geschickt werden. Noch nie habe ich einen negativen Gedanken daran verschwendet, wenn irgendwo welche getötet wurden.

Wieso sollte ich mir also Gedanken machen, was mit Terroristen passiert, wenn sie abgeschoben werden? Damit meine Hände nicht schmutzig sind?
Zitat von RealoRealo schrieb:Das gilt auch für Mörder und Terroristen.

Dadurch unterscheiden wir uns von einem barbarischen System mit Todesstrafe.
Stimmt. Wir passen, wenn wir sie nicht wegbekommen und die Stimmung kippt, lieber die Asylgesetze so an, dass die ganzen Familien da bleiben wo der Pfeffer wächst.
Das ist viel weniger barbarisch, weils nicht sofort auffällt.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Täterschutz vor Opferschutz ist doch auch nur so eine Floskel. Auch Täter haben nunmal Rechte und dies muss man aushalten können.
Ja, zb. alle paar Monde mal wieder den Hitlergruß in den Zeitungen zeigen, mehr Freiheiten im Knast zufordern, eine PS4 einklagen zu wollen, usw. usf.
Die Opfer und deren Angehörigen schützen wir dann am besten damit, dass wir sie ohne Zugang zu Medien, irgendwo einsperren, damit sie das nicht mitansehen müssen.
Wir sind so perfekt.


1x zitiertmelden