@FloriansCorner FloriansCorner schrieb:Ich wage tzu bezweifeln dass er nicht abgeschoben wird, denn unser Asylrecht darf nicht dazu dienen seiner verdienten Strafe für schwere Verbrechen zu entkommen
Das Asylrecht dient ganz generell dazu, Menschen vor Verfolgung und vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen.
Im Prinzip ohne Ansehen der Person.
Wie ich ja schon erklärt habe, das liegt daran, dass Menschenrechte als universell und unveräußerlich betrachtet werden.
Das ist der gegenwärtige Status, der mit ihrer Idee verbunden ist.
Da sie universell, unveräußerlich und unbedingt sind, ist es auch nicht relevant, was der Täter in seinem Heimatland als ein Verbrechen an anderen begangen hat.
Relevant ist nur, was ihn da für eine Strafe erwartet und ob er in D. weiter Verbrechen begeht.
Wenn ihm z.B. nur 5 Jahre Gefängnis drohen und sei es nur, weil er einen Joint geraucht hat, dann fällt das noch in den Bereich legitimer, nationaler Gesetzgebung. Und ist nicht als Verfolgung, Menschenrechtsverletzung oder dergleichen nach Asylrecht einzustufen.
Also würde die Person sehr wahrscheinlich kein Asyl in D. erhalten, vor allem nicht, wenn Auslieferungsverträge und Rechtshilfeabkommen bestehen.
Wenn man im Asylverfahren in D. ist und schwere Verbrechen in D. begeht, kann das, rechtsgültig, dazu führen, dass jemand wiederum seinen Anspruch auf Asyl verliert und doch ausgewiesen wird.
Das ist integriert in die Asylgesetzgebung.
Ich denke, da kickt dann der Punkt der Eigenverantwortung ein. Wenn man schon im Heimatland wegen Mordes gesucht wird, sollte man hier vielleicht nicht auch noch Schwerverbrechen begehen, während man einen Asylantrag laufen hat
:DKönnte auch gut sein, dass er dann erstmal hier in Haft kommt und danach abgeschoben wird, das ist auch denkbar.
Jedenfalls kann man seinen Anspruch auf Asyl auch verlieren.
Macht der Typ aber in Deutschland nichts und würde ihm im Heimatland Folter drohen oder Hinrichtung, also Menschenrechtsverletzungen, dann kann eine subsidiäre Schutzberechtigung bestehen.
Optimist schrieb:Nur wenn es sich um einen "Import" von Schwerverbrechern oder Terroristen handelt, finde ich, ist es kein gutes Zeichen was wir aussenden, bzw. könnte es denen vermitteln:
Wer in seinem Heimatland was anstellt, braucht nur in D um Asyl nachzufragen und schon kann ihm nichts passieren, denn er darf ja in seine Heimat (da ihm dort Folter usw. droht) nicht abgeschoben werden.
Das könnte doch eine üble Sogwirkung haben, meinst du nicht?
Im Prinzip stimmt das.
Der deutsche Staat könnte sich aber dagegen schützen, wenn er Gesetzesänderungen vornimmt, die weiterhin im Einklang mit dem Schutz der Menschenrechte stehen.
Das kann zum Beispiel heißen, dass er Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung stärker und umfassender unter Strafe stellt.
Oder das kann heißen, dass er eine Auslieferung der Täter an den IGH vornimmt.
Oder dass schwere Straftaten, auch wenn sie im Ausland begangen wurden, auch in Deutschland verfolgt werden können.
All das kann durchaus okay sein und im Einklang mit Menschenrechten bestehen.
Denn Schutz vor Strafverfolgung ist kein Menschenrecht, logischerweise
:D