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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:13
@FloriansCorner

Dann zeig mal....ganz abgesehen davon, dass Gerichte hier nach unseren Rechten urteilen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:14
@canales

Blättere ein paar Seiten zurück, denn es wurde heute schon mehrmals erwähnt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:15
@FloriansCorner
Zitat von FloriansCornerFloriansCorner schrieb:Im Übrigen werden Menschenrechte bei jedem Verbrecher eingeschränkt, denn der Entzug der Freiheit usw ist auch ein Entzug von Menschenrechten
Aber nur in einem begrenzten Rahmen und auf rechtstaatlicher Basis.
Das ist der Unterschied zur Aberkennung von Menschenrechten.

Es ist legitim, jemanden, der einen anderen Menschen ausgeraubt hat, dafür 3 Jahre ins Gefängnis zu stecken, wenn die entsprechende gesetzliche Regelung das hergibt.
Im Gefängnis selbst hat der Straftäter aber wiederum immer noch bzw. auch seine Menschenrechte. Man darf ihn also nicht einfach in eine nackte Zelle schmeißen, wo sich Ungeziefer tummelt. Die Wärter müssen auch einschreiten, wenn andere Häftlinge den Verurteilten z.B. missbrauchen wollen.

In der Praxis läuft es allerdings bei manchen Straftätern durchaus so, dass die Wärter mal weggucken oder es den anderen Knastis sogar direkt stecken, was der Typ gemacht hat.
Zitat von FloriansCornerFloriansCorner schrieb:Interessant ;) Dann würde also die konsequente Umsetzung und Anwendung der GfK die Menschenrechte verletzen? Jetzt wird es langsam lustig und völlig absurd.
Warum sollen Umsetzung und Anwendung der GfK Menschenrechte verletzen? Das geht doch Hand in Hand.
Beantragt ein Mörder aus Saudi-Arabien in Deutschland Asyl, weil er zu Hause erst 1000 Peitschenhiebe bekommt und dann geköpft wird, dann wird er sehr wahrscheinlich zumindest als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt und also nicht abgeschoben.

Oder man handelt was mit den Saudis aus, dass er z.B. einen fairen Prozess kriegt oder nicht ausgepeitscht und hingerichtet wird, sondern nur lebenslänglich ins Gefängnis kommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:15
@FloriansCorner
da brauchst du ja nur eine 2/3 Mehrheit und d ann ist immer noch nicht raus ob die EU das nicht wieder kippt..............


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:16
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Beantragt ein Mörder aus Saudi-Arabien in Deutschland Asyl, weil er zu Hause erst 1000 Peitschenhiebe bekommt und dann geköpft wird, dann wird er sehr wahrscheinlich zumindest als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt und also nicht abgeschoben.
Ich wage tzu bezweifeln dass er nicht abgeschoben wird, denn unser Asylrecht darf nicht dazu dienen seiner verdienten Strafe für schwere Verbrechen zu entkommen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:18
@Kc
Deine Argumente kann ich gut nachvollziehen.
Was Schwerverbrecher hierzulande betrifft, hab ich nichts dagegen, wenn sie ihre Menschenrechte behalten.
Nur wenn es sich um einen "Import" von Schwerverbrechern oder Terroristen handelt, finde ich, ist es kein gutes Zeichen was wir aussenden, bzw. könnte es denen vermitteln:

Wer in seinem Heimatland was anstellt, braucht nur in D um Asyl nachzufragen und schon kann ihm nichts passieren, denn er darf ja in seine Heimat (da ihm dort Folter usw. droht) nicht abgeschoben werden.

Das könnte doch eine üble Sogwirkung haben, meinst du nicht?


@Realo
Optimist schrieb:
Bei solchen Typen, von welchen ein tatsächliches Gefahrenpotential ausgeht, wäre es bei mir vorbei mit Humanität.

-->
Schon mal was von Grundgesetz, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit gehört.
Wenn man diesen Thread so liest, würden die meisten den Typ am liebsten lynchen.
...
Selbs Justiz scheint hier jedenfalls immer noch hoch angesehen zu sein.
Und wieder mal nicht geschafft, dein Versprechen (Ignoranz meiner Beiträge) wahrzumachen!
(muss doch zu interessant sein für dich, mich immer wieder zu lesen. Dann verspreche aber bitte nichts mehr, was du sowieso nicht halten kannst).

Was du den Leuten hier schon wieder alles in den Mund legst, von wegen Selbstjustiz usw... (keiner hat davon geschrieben).

Mir z.B. gings nur darum
...Bei solchen Typen, von welchen ein tatsächliches Gefahrenpotential ausgeht, wäre es bei mir vorbei mit Humanität. Die hätten sich DORT zu verantworten, wo sie straffällig geworden sind.
Was sind denn das für Signale welche an solche Leute gesendet werden?
Die Leute sollen sich WOANDERS verantworten. Hat also nix mit Selbstjustiz zu tun!

@insideman, du sprichst mir mal wieder vollkommen aus dem Herzen:
Grundsätzlich ist es natürlich kompletter Schwachsinn, wenn man darüber nachdenkt, dass der Leibwächter von Osama bin Laden nicht abgeschoben werden kann, obwohl er hier als Terrorprediger gilt.
...
Sind die irgendwie zuständig für sämtliche Verbrecher auf der Welt?
....
Man entscheidet nicht wer kommt und man kann dann nicht mal mehr entscheiden, wer bleibt.
...
Wieso sollte ein Land jemand Neues behalten, wenn dieser kriminell ist? Macht das Sinn? Kann man so für die Aufnahme von Flüchtlingen werben, gewinnt man so die Bevölkerung?

Daher, wenn man weiß, dass es sich hier um einen Islamisten handelt, der als solcher bereits aufgefallen ist, dann Abschiebung, wenn möglich.

Wäre wieder ein Platz frei für einen unschuldigen Menschen der unsere Hilfe braucht, viel mehr Wert wäre aber, dass in den Herzen und Köpfer der Menschen mehr Platz für eben solche Menschen wäre, wenn klar ist, dass all jene die man nicht hier braucht und haben will, auch abgeschoben werden.
Leider sehen das die Entscheidungsträger, einige Politiker und diverse Leute aus der Bevölkerung ganz und gar nicht so.
Rechtsstaat und Toleranz geht eben über alles.

Auch ich bin für einen Rechtsstaat und froh, dass wir den in D haben.
Nur gibts in meinen Augen auch Grenzen welche gezogen werden sollten (und Zeichen-Setzungen sh. ganz oben) ...
... damit dieser Rechtsstaat nicht in einem ungesunden Maß ausgenutzt werden kann - von Terroristen und ähnlichen Verbrechern (welche diesen Rechtsstaat mit Füßen treten und unser System verachten).

Ab gesehen davon dass die sich dann über diese vermeintliche Dummheit des Staates nur noch ins Fäustchen lachen werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:19
@Optimist
das ist doch der Crux Gesetze gelten für alle gleich nicht niur für " Eingeborene "...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:20
Zitat von canalescanales schrieb:Und wo soll ich dies behauptet haben, ganz abgesehen davon, dass Du die Flüchtlinge auf Afrikaner reduzierst...frag mich grad weshalb?
Ich bin ein vorwärts gerichteter Mensch, deshalb Afrika. Oder woher kommen denn momentan die meisten Flüchtlinge nach Europa? Müsste man mal nach Italien schauen. Ich weiß es natürlich nicht, aber ich denke dass das meist Afrikaner sind.

Was behauptet? Die Behauptung, dass du sofort Erklärungen hast, wenn es darum geht, dass man einen Flüchtling nicht ablehnen kann sondern sofort mal ins Land lassen muss (auch wenn man Österreich oder Deutshland ist), begründet sich aus erfolgten Diskussionen zwischen uns. Du wirst dich doch noch selbst dran erinnern, wie wir beide es waren, die über genau das diskutiert haben, bis ich einsehen musste, dass die GFK einem Flüchtling offenbar die Möglichkeit lässt, quer durch Europa zu reisen um da wo er will, einen Antrag auf Asyl zu stellen.


Ebenfalls, darauf, dass man sie nicht abschieben kann. Ich habe da noch Ungarn im Kopf, das als zu unsicher gilt.

Wobei, die nehmen eh keine zurück.

Immer wenn ich mit dir über sowas diskutiert habe, kamen schöne Gesetze ( die manchmal ohnehin eine kurze Lebensdauer haben), aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass du zusätzlich auch irgendwas hinterfragst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:21
@querdenkerSZ
Zitat von querdenkerSZquerdenkerSZ schrieb:das ist doch der Crux Gesetze gelten für alle gleich nicht niur für " Eingeborene "...
die können doch schon mal von daher nicht für beide Gruppen gleichermaßen gelten, da man Eingeborene NICHT abschieben kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:22
@FloriansCorner

Du meinst diesen Passus?
Die Bestimmungen dieses Abkommens finden keine Anwendung auf Personen, in Bezug auf
die aus schwer wiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist,
a) dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen
gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen haben,
die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu
treffen;
b) dass sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes
begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden;
c) dass sie sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen
der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.
Wo steht da, dass bei drohender Folter oder Todesstrafe abgeschoben werden darf?
Du scheinst das sehr freizügig auszulegen.
Abschiebeschutz erhalten auch Personen die keinen Flüchtlingsstatus haben...


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:27
Zitat von FloriansCornerFloriansCorner schrieb:alle Merkel-Fanboys und ihre BanhofsklatscherInnen
Da nimmt aber einer den Mund voll.
Zitat von FloriansCornerFloriansCorner schrieb:Genau, Verfassung ändern und den veränderten Begebenheiten der Realität anpassen.
Wozu so zimperlich, warum nicht gleich Verfassung abschaffen. Aber na ja, man kann wie gesagt rumwerkeln und die Reste mit etwas Pegida-Kitt zusammenkleben, wie es den Höcke-Fanboys und -girls genehm ist.
Zitat von querdenkerSZquerdenkerSZ schrieb:das ist doch der Crux Gesetze gelten für alle gleich nicht niur für " Eingeborene "...
Ich habe da so meine Bedenken, dass das alle verstehen wollen. Einige sind so hartleibig, da tropft jede Erkenntnis ab, ehe sie sich manifestieren kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:29
@FloriansCorner
Zitat von FloriansCornerFloriansCorner schrieb:Ich wage tzu bezweifeln dass er nicht abgeschoben wird, denn unser Asylrecht darf nicht dazu dienen seiner verdienten Strafe für schwere Verbrechen zu entkommen
Das Asylrecht dient ganz generell dazu, Menschen vor Verfolgung und vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen.
Im Prinzip ohne Ansehen der Person.

Wie ich ja schon erklärt habe, das liegt daran, dass Menschenrechte als universell und unveräußerlich betrachtet werden.
Das ist der gegenwärtige Status, der mit ihrer Idee verbunden ist.
Da sie universell, unveräußerlich und unbedingt sind, ist es auch nicht relevant, was der Täter in seinem Heimatland als ein Verbrechen an anderen begangen hat.
Relevant ist nur, was ihn da für eine Strafe erwartet und ob er in D. weiter Verbrechen begeht.

Wenn ihm z.B. nur 5 Jahre Gefängnis drohen und sei es nur, weil er einen Joint geraucht hat, dann fällt das noch in den Bereich legitimer, nationaler Gesetzgebung. Und ist nicht als Verfolgung, Menschenrechtsverletzung oder dergleichen nach Asylrecht einzustufen.
Also würde die Person sehr wahrscheinlich kein Asyl in D. erhalten, vor allem nicht, wenn Auslieferungsverträge und Rechtshilfeabkommen bestehen.

Wenn man im Asylverfahren in D. ist und schwere Verbrechen in D. begeht, kann das, rechtsgültig, dazu führen, dass jemand wiederum seinen Anspruch auf Asyl verliert und doch ausgewiesen wird.
Das ist integriert in die Asylgesetzgebung.
Ich denke, da kickt dann der Punkt der Eigenverantwortung ein. Wenn man schon im Heimatland wegen Mordes gesucht wird, sollte man hier vielleicht nicht auch noch Schwerverbrechen begehen, während man einen Asylantrag laufen hat :D
Könnte auch gut sein, dass er dann erstmal hier in Haft kommt und danach abgeschoben wird, das ist auch denkbar.

Jedenfalls kann man seinen Anspruch auf Asyl auch verlieren.

Macht der Typ aber in Deutschland nichts und würde ihm im Heimatland Folter drohen oder Hinrichtung, also Menschenrechtsverletzungen, dann kann eine subsidiäre Schutzberechtigung bestehen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nur wenn es sich um einen "Import" von Schwerverbrechern oder Terroristen handelt, finde ich, ist es kein gutes Zeichen was wir aussenden, bzw. könnte es denen vermitteln:

Wer in seinem Heimatland was anstellt, braucht nur in D um Asyl nachzufragen und schon kann ihm nichts passieren, denn er darf ja in seine Heimat (da ihm dort Folter usw. droht) nicht abgeschoben werden.

Das könnte doch eine üble Sogwirkung haben, meinst du nicht?
Im Prinzip stimmt das.

Der deutsche Staat könnte sich aber dagegen schützen, wenn er Gesetzesänderungen vornimmt, die weiterhin im Einklang mit dem Schutz der Menschenrechte stehen.
Das kann zum Beispiel heißen, dass er Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung stärker und umfassender unter Strafe stellt.
Oder das kann heißen, dass er eine Auslieferung der Täter an den IGH vornimmt.
Oder dass schwere Straftaten, auch wenn sie im Ausland begangen wurden, auch in Deutschland verfolgt werden können.

All das kann durchaus okay sein und im Einklang mit Menschenrechten bestehen.
Denn Schutz vor Strafverfolgung ist kein Menschenrecht, logischerweise :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:29
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Was behauptet? Die Behauptung, dass du sofort Erklärungen hast, wenn es darum geht, dass man einen Flüchtling nicht ablehnen kann sondern sofort mal ins Land lassen muss (auch wenn man Österreich oder Deutshland ist), begründet sich aus erfolgten Diskussionen zwischen uns. Du wirst dich doch noch selbst dran erinnern, wie wir beide es waren, die über genau das diskutiert haben, bis ich einsehen musste, dass die GFK einem Flüchtling offenbar die Möglichkeit lässt, quer durch Europa zu reisen um da wo er will, einen Antrag auf Asyl zu stellen.


Ebenfalls, darauf, dass man sie nicht abschieben kann. Ich habe da noch Ungarn im Kopf, das als zu unsicher gilt.
Ich habe dann Erklärungen, wenn es welche gibt, versteh Deine Begründung eh nicht. Sollten wir diese nicht beachten, weil es Dir oder Anderen gegen den "Strich" geht? Was ist das für eine Begründung.

Und wenn Gerichte Abschiebungen verbieten, weil die Länder keine sicheren Drittländer oder Herkunftsstaaten sind, dann ist das eben so, keine Ahnung weshalb Du das als Vorwurf bringst.

Am besten jeder macht sich seine eigenen Gesetze...vielleicht wärst Du dann damit zufrieden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:32
@Realo
querdenkerSZ schrieb:
das ist doch der Crux Gesetze gelten für alle gleich nicht niur für " Eingeborene "...

-->r:
Ich habe da so meine Bedenken, dass das alle verstehen wollen. Einige sind so hartleibig, da tropft jede Erkenntnis ab, ehe sie sich manifestieren kann.
Wie recht du hast, was die Erkenntnis betrifft.
Weils nämlich nicht so ist, wie du wohl anscheinend glaubst.
--->
Zitat von OptimistOptimist schrieb: die können doch schon mal von daher nicht für beide Gruppen gleichermaßen gelten, da man Eingeborene NICHT abschieben kann.
@Kc
Wer in seinem Heimatland was anstellt, braucht nur in D um Asyl nachzufragen und schon kann ihm nichts passieren, denn er darf ja in seine Heimat (da ihm dort Folter usw. droht) nicht abgeschoben werden.

Das könnte doch eine üble Sogwirkung haben, meinst du nicht?

---> KC
Im Prinzip stimmt das.

Der deutsche Staat könnte sich aber dagegen schützen, wenn er Gesetzesänderungen vornimmt, die weiterhin im Einklang mit dem Schutz der Menschenrechte stehen.
Das kann zum Beispiel heißen, dass er Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung stärker und umfassender unter Strafe stellt.
Oder das kann heißen, dass er eine Auslieferung der Täter an den IGH vornimmt.
Oder dass schwere Straftaten, auch wenn sie im Ausland begangen wurden, auch in Deutschland verfolgt werden können.

All das kann durchaus okay sein und im Einklang mit Menschenrechten bestehen.
Denn Schutz vor Strafverfolgung ist kein Menschenrecht, logischerweise
da bin ich jetzt wieder bei dir :)


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Fabs ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:33
Egal was für ein Arschloch der Sami A. nun ist, sollte man auch ihn nicht der Folter und einer grauenhaften Bestrafung, die ihn in Tunesien wohl erwarten würden, nicht ausliefern. Die Garantie körperlicher Unversehrtheit ist ein rechtlicher und zivilisatorischer Mindeststandard und hinter den sollte man nicht zurückfallen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:35
@Fabs
schon , aber soll das auch für Leute gelten die Scharia beführworten oder sogar angewendet haben ?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:35
@querdenkerSZ

Das gilt für alle...auch wenn es schwer fällt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:36
Zitat von canalescanales schrieb:Ich habe dann Erklärungen, wenn es welche gibt, versteh Deine Begründung eh nicht. Sollten wir diese nicht beachten, weil es Dir oder Anderen gegen den "Strich" geht? Was ist das für eine Begründung.
Ich finde durchaus, dass Gesetze nicht immer perfekt sind. Und damit will ich keine Nürnberger Rassengesetze einführen (nicht dass "der dessen Namen wir nicht nennen" wieder mit einer konfusen Schlussfolgerung kommt), sondern habe bereits beschrieben, warum ich gewisse Gesetze als nicht perfekt erachte.

Da warst du aber dabei.
Zitat von canalescanales schrieb:Und wenn Gerichte Abschiebungen verbieten, weil die Länder keine sicheren Drittländer oder Herkunftsstaaten sind, dann ist das eben so, keine Ahnung weshalb Du das als Vorwurf bringst.
Auch hier, Richter sind nicht allwissend und schon gar nicht unfehlbar. Widersprechen auch oft genug unseren gewählten Politikern, die auch nicht unfehlbar sind.
Zitat von canalescanales schrieb:Am besten jeder macht sich seine eigenen Gesetze...vielleicht wärst Du dann damit zufrieden.
Das wäre Anarchie und somit ganz und gar nicht das, was ich möchte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:38
@canales
ich weiss...........aber im Endeffekt kann die tolleranz gegeüber solchen Intolleraten zur kompletten Abschaffung der Freiheit führen .....ebenso wie die Träume alla Pergida .......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 19:40
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Auch hier, Richter sind nicht allwissend und schon gar nicht unfehlbar. Widersprechen auch oft genug unseren gewählten Politikern, die auch nicht unfehlbar sind.
Und wer ist dann allwissend?
Entweder es gibt ein Rechtssystem oder wir lassen es bleiben...also Du bewegst Dich hier auf schmalen Brettern.


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