@Kc Effektive Selbstverteidigung ist nicht verboten. Auch nicht quasi.
In einer Notwehrsituation wird sogar mit dem Notwehrexzess potenziell eine höhere Bandbreite für SV eingeräumt.
Notwehr kann unter den entsprechenden Umständen bis zur Tötung des Angreifers gehen und vollkommen legal sein.
Nur begreifen leider viele Leute nicht, wann welche Art von Notwehr angebracht ist.
Ich weiß was Du meinst und kenne mich als ehem. Ving-Tsun Lehrer mit der Thematik aus. Das Problem ist eben das die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gewahrt werden muss was z.B. die Umsetzung von gutem "Old-School Ving Tsun" verbietet. Man darf auf einen Angriff z.B. in Form eines Faustschlages mit einem (einzigen) Gegenschlag reagieren. Da man aber durchschnittlich eher von einem angegriffen wird der körperlich überlegen ist (fast immer sucht der Aggressor "Opfer" und keine "Gegner") reduziert die gesetzeskonforme Vorgehensweise die Chance erfolgreich aus einem Konflikt hervor zugehen erheblich. Einige halbwegs realistischen SV-Künste Leben von Kettenangriffen mit welchem man den Gegner überrumpelt um ihm möglichst keine Chance zur Gegenwehr zu bieten. Das ist für Leute ohne erhebliche Schlagkraft auch ein wichtiges Mittel, denn was bringt ein einzelner Konter wenn man seinen Kontrahenten dadurch lediglich wütender macht.
Wenn man körperlich angegriffen wird und den Angreifer niederschlägt, ist das völlig in Ordnung. Wenn jemand einfach ankommt und jemanden beschimpft, dann aber von dem ,,Opfer" krankenhausreif geschlagen wird, ist das nicht mehr in gedeckt.
Eine sehr beliebte Taktik unter Schlägern nutzt beschimpfen oder "dumm zu labern" um die Distanz zu überbrücken bis man nah genug ist um eine finale Kopfnuss an zusetzten. Auch ansatzlose Schläge und Tritte sind in dieser Distanz nur noch von echten Koryphäen abzuwehren sofern das Glück auf deren Seite ist. Oft stürzt das getroffene Opfer dann zu Boden worauf dann der Aggressor zum elf-Meter ansetzt. Um zu verhindern das dies geschieht muss man wenigstens die Arme des Gegners kontrollieren sobald er sich in entsprechende Distanz begibt. Auf Zeugen wirkt man dann natürlich selber als Aggressor da man den anderen ja zuerst "angefasst" hat.
Und häufiger sind auch Leute, die Kampfkünste betreiben, nicht in der Lage, Situationen und ihre Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Weil heute viele KK in Deutschland (und Kampfsport sowieso) überwiegend auf reinen Sport ausgerichtet sind, ,,geistige Vervollkommnung" etc., also derart, dass niemand verletzt wird. Bloß keinen blauen Fleck im Training riskieren, Schläge und Tritte immer schön abstoppen oder nur in die Luft hauen.
Dass dies nicht auf die Realität vorbereitet, ist klar. Trotzdem wundern sich viele Schwarzgurte, dass sie dann auf`m Volksfest oder im Club welche auf die Zwölf kriegen :D
Da hast Du vollkommen recht, trotzdem wird das Gericht den Kampfsportler im schlimmsten Fall als "lebende Waffe" einordnen was dann oft zu bescheuerten Urteilen führt. Es gibt z.B. einen Fall wo zwei Zuhälter was auszutragen hatten... der eine mit Knarre, der andere war Kickboxer. Dieser wurde angeschossen und hat den anderen dann dafür dermaßen zusammengefaltet das er dies evtl. heute noch merkt. Urteil: Knast für den Kickboxer. Ein anderes Beispiel von einem Arbeitskollegen, ebenfalls Kickboxer: Der war mit ein paar Kumpels in der Disco als einer seiner Leute streit mit jemandem bekam. Dieser hatte dann im nächsten Moment eine Klinge im Bauch worauf der Arbeitskollege den Messer-Mann mit einem Hacken nieder streckte... das gab dann zwei Jahre Bewährung weil eben raus kam das er Kickboxer war.
Manchmal kommt es mir so vor als wenn die meisten Richter ihr wissen über Kampfsport ausschließlich über Hollywood-Filme beziehen... einige meinen wohl echt das nur weil jemand Kampfsport ausübt dieser dann gleich locker jeden bewaffneten oder unbewaffneten Angriff kontrollieren und den anderen Kampfunfähig machen kann, am besten noch ohne ihn zu verletzen.