Tussinelda schrieb:dann müssen die die gleichen Sicherheitsstandards und Menschenrechtsstandards haben, wie reguläre Charter/Linienmaschinen. Handelt es sich dann noch um Militärmaschinen?
ja, warum denn nicht? In Militärmaschinen fliegen keine Passagiere mit, außer Leute die abgeschoben werden sollen.
Tussinelda schrieb:ja, wir haben auch Gesetze, die Diebstahl, Mord etc. unter Strafe stellen, funktioniert tadellos
tja, das ist eben das Problem, dass es so "gut" funktioniert, genau das bemängele ich ja.
Tussinelda schrieb:das hiesse vom Einreisetag bis zum Abschiebetag?Denn man weiß ja nicht, was beim Asylverfahren rauskommt.
Nein, ab Beendigung des Asylverfahrens.
Tussinelda schrieb:das ist keine Identität, höchstens die Herkunft lässt sich so eventuell feststellen
ja stimmt, so hatte ich das gemeint.
Alao das Argument - man weiß nicht, wo sie herkommen, kann ich nicht nachvollziehen.
Tussinelda schrieb:na Du offenbar
ja natürlich. Aber Andere wohl nicht und deshalb würde es nicht nachgewiesen werden können.
Aldaris schrieb:Bei den in § 60a Abs. 2c AufenhG geforderten Bescheinigungen muss der verantwortliche Arzt auch gerne mal der Ausländerbehörde Rede und Antwort stehen
Da wäre nun die Frage, hat die Behörde das nötige Interesse, Lust und Manpower, das zu kontrollieren?
Tussinelda schrieb:man kann auch jedes bereits durchexerzierte Thema auf ein Neues durchkauen
solange noch Fragen offen sind und andere Aspekte beleuchtet werden - warum denn nicht?