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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:06
Zitat von bosskurtbosskurt schrieb:Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich ja nur behaupten, dass du nur Dünnes schreibst.
Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:07
Zitat von HardclaNHardclaN schrieb:So DUMM kann doch kein Mensch sein und nur die Kosten des Bundes als Maßstab nehmen
Da täuscht Du Dich gewaltig ... es geht.

Die Kosten werden doch verschleiert ... und wenn irgendwo belastbare Zahlen auftauchen da ist der Überbringer dann ein Rechter dem man aus Prinzip nicht glaubt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:08
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Grüne, SED etc fordern
Ich glaube du hast dich in die Zeit vertan.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:09
@Optimist
es geht um sozialen Wohnungsbau an sich.....aber da Du keine links anklickst und Dein Wissen nur aus zitiertem aus links (Bruchstücke) oder Behauptungen irgendwelcher user ziehst, ist es wohl sinnlos.

@sacredheart
les mal hier
https://www.n-tv.de/politik/Einige-Fluechtlinge-muessen-Jahre-warten-article20553940.html

da wird beschrieben, wie das mit dem Familiennachzug ist. Das stimmt schon mal nicht:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Hier haben viele Freunde eines umfangreichen Familiennachzugs einfach mal den zweiten Teil weggelassen, nämlich, dass es sich um Menschen mit in aller Regel bereits rechtsgültig abgelehntem Asylantrag handelt.
es geht nämlich NUR um die mit subsidiärem Schutz. Und da auch nur um die Kernfamilien. Und trotzdem kann es Jahre dauern, bis die Familie nachkommt.
Bei Deutschlands Auslandsvertretungen liegen derzeit rund 34.000 Anträge vor. Wie viele davon noch aktuell sind, ist unbekannt. Sollten alle Antragsteller an ihrem Wunsch der Zusammenführung festhalten, bedeutet dies angesichts der 1000er-Obergrenze pro Monat allerdings: Einige Flüchtlinge werden 34 Monate auf ihre Angehörigen warten müssen, fast drei Jahre. Und das ist noch eine niedrige Schätzung. Denn diese Rechnung geht davon aus, dass pro subsidiär Schutzberechtigten nur eine Person nachzieht. Geht man von zwei Familienangehörigen im Ausland aus, zum Beispiel Ehefrau und ein Kind, nähern sich die Wartezeiten für einige Antragsteller schon der Sechs-Jahresmarke an. Zu beachten ist: Einige der Flüchtlinge in Deutschland haben ihre Familie schon jetzt seit Jahren nicht gesehen.
man sollte doch bitte nicht Teile der Informationen einfach verschweigen, nicht wahr?
Immerhin geht es hier um Grundrechte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:13
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht nämlich NUR um die mit subsidiärem Schutz. Und da auch nur um die Kernfamilien. Und trotzdem kann es Jahre dauern, bis die Familie nachkommt.
----------------------------
achgut.com schrieb:Und nun dürfen einige ihre Familien nachholen, obwohl sie als „Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus“ das Land verlassen müssten, sobald sich die Lage in ihrer Heimat stabilisiert hat. Dass dies nicht passieren wird, ist jetzt schon absehbar, denn das würde bedeuten, die Familien noch einmal zu entwurzeln.

Einen besonders dramatischen Fall von „Famiienzusammenführung“ hat „heute“ in seiner gestrigen Ausgabe gefunden, die Familie al Abdulla, Vater, Mutter und zwölf Kinder aus Aleppo. „Die Bomben kamen, die Familie floh und wurde vor drei Jahren auf der langen Flucht getrennt. Einige Kinder landeten im bayerischen Wolfratshausen, die restlichen Geschwister und ihre Eltern in einem Flüchtlingscamp in der Türkei.“ Den Bildern nach zu urteilen, leben die Eltern mit sieben Kindern in der Türkei, fünf Kinder in Wolfratshausen, wo sie von einer ehrenamtlichen Helferin betreut werden, die auch dafür gesorgt hat, dass die Kinder eine Wohnung bekommen. Einige der „Kinder“ sehen schon recht erwachsen aus. Eine der Töchter hält ein Kleinkind in den Armen.

Was in dem heute-Bericht nicht einmal „angedacht“ wird, ist die Frage, ob es nicht eine andere Möglichkeit der Familienzusammenführung geben könnte. Muss es Wolfratshausen in Bayern sein? Kann man die Familie nicht in der Türkei zusammenführen? Wäre das nicht eine kulturell viel bessere Option? Und ließe sich eine Rückkehr nach Aleppo, sollte sie eines Tages möglich sein, von der Türkei aus nicht viel besser bewerkstelligen? Falls das alles eine Kostenfrage wäre, könnte ja die Bundesrepublik eine Patenschaft für die Famile al Abdulla übernehmen und sie finanziell unterstützen.

Aber darüber kein Wort. Auch kein Wort darüber, was Vater al Abdullah in Aleppo gemacht hat und wie er eine vierzehnköpfige Familie in Wolfratshausen ernähren möchte. Vom Vater ist in dem Bericht nur einmal die Rede, danach sehnen sich die Kinder in Wolfratshausen nur noch nach ihrer Mutter und den Geschwistern. Aber sonst war es ein wirklich schöner und rührender Bericht aus der Abteilung Postfaktisches vom Lerchenberg.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:15
@bosskurt
gibt es da einen link oder so? Ist das von Dir? Es ist alles zitiert, also nicht erkennbar, sieht aus, als hätte ICH das geschrieben. Bitte korrigieren und link liefern. Danke


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:17
@Bone02943

Danke für den Hinweis, aber die Grünen gibt es noch und unter gleichem Namen.
Gut mit SED und Linke vertue ich mich öfter, so wie auch mit Raider und Twix. Es ist halt immer 'new shit from old asses'.

@Tussinelda

Ich glaube, das war ein Missverständnis. Ich erwähnte, dass manche Politiker im öffentlichen Diskurs einfach weggelassen hatten, dass es sich nicht um Asylanten, sondern Menschen mit subsidiärem Schutz handelt. Und das sind in aller Regel nun mal abgelehnte Asylbewerber, weil so gut wie niemand hierhin kommt und als Ziel subsidiärem Schutz hat.

Subsidiärer Schutz bedeutet in aller Regel auch Schutz für eine recht begrenzte Zeit, so dass von einer Rückkehr in die Heimat auszugehen ist.

Und es wird doch niemand für realistisch erachten, dass die Familie nach Wegfall der Schutzgründe einfach so wieder ausreisen wird. Ein bißchen Realitätsnähe täte auch hier im Forum gut, noch mehr natürlich bei den Gestaltern unserer Demokratie.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:18
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Subsidiärer Schutz bedeutet in aller Regel auch Schutz für eine recht begrenzte Zeit, so dass von einer Rückkehr in die Heimat auszugehen ist
Offiziell ja. Aber je länger diese "Subsidiären" hier sind desto unwahrscheinlicher ist eine Rückkehr. Zumal, wenn auch noch die Familie hier ist. Ob das Methode hat? Natürlich hat das Methode.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:20
@sacredheart
ist das so, mit den Politikern im öffentlichen Diskurs? Ich hatte das komischerweise gleich verstanden, also kann man ja davon ausgehen, dass es auch entsprechend kommuniziert wurde. Oder kannst Du Gegenteiliges belegen?

@bosskurt
es hat Methode? Na da klär uns doch mal auf. Wer hat denn einen Nutzen von der Methode und wer kann die Methode überhaupt beeinflussen? Ich hätte gerne genaue Ausführungen und Belege für solche Behauptungen. Und das Zitierte musst Du auch noch korrigieren.Danke.
ach, ich sehe den edit. achgut.com . mehr muss man nicht wissen, nur der link fehlt noch @bosskurt ach Quelle auch da, Broder, naja......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:24
@Tussinelda
die Wirtschaft freute sich 2015 über neue Arbeitskräfte, jettt sicher auch noch.
Und Wirtschatsbosse haben zuweilen etwas Einfluss (Lobbyarbeit)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:26
@bosskurt

Hatte ich gerade selbst noch oben ergänzt.

Letztlich darf man nicht vergessen, dass laut GG die Menschen hier Schutz finden sollen, die in Gefahr sind. Stehe ich voll dahinter, auch wenn das dem GG zurecht egal ist. Allerdings sind nahezu alle Menschen aus bereits sicherem Gebiet zu uns gekommen, schließlich heißen unsere Nachbarländer:

Dänemark Polen Tschechien Österreich Schweiz Frankreich Belgien Luxemburg Niederlande.

Das heißt, nahezu jeder, der hierhin kam und einen Antrag stellte, kam aus einem sicheren Land. Allenfalls die wenigen Tausend Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg direkt nach Deutschland kamen, können sich rechtsgültig auf das GG berufen.

Alle anderen, die den Trick anwenden, ihre Reiseroute nicht anzugeben, stellen somit automatisch einen rechtsmissbräuchlichen Antrag, der dem Sinn des GG zuwider läuft, hier stellen die Personen, die nach Frau Merkels 'Kommt alle her' einen Antrag stellen, eine Ausnahme dar. Ihr Antrag wäre nicht rechtsmissbräuchlich. Hier stellt sich nur nach wie vor die Frage, ob Frau Merkel dies überhaupt mit so einer Basta Entscheidung über Monate und Monate durfte. Schließlich haben wir kein Präsidialsystem und zahlreiche unserer Politiker kritisieren ja gerade eine Präsidenten, der so eine Autokratie errichtet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:27
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dänemark Polen Tschechien Österreich Schweiz Frankreich Belgien Luxemburg Niederlande.

Das heißt, nahezu jeder, der hierhin kam und einen Antrag stellte, kam aus einem sicheren Land. Allenfalls die wenigen Tausend Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg direkt nach Deutschland kamen, können sich rechtsgültig auf das GG berufen.
Das ist vorallem etwas was in der Asylgesetzgebung angepasst werden muss. Denn es darf nicht sein das ein Land wie Deutschland sich sonst hinstellt und die Aufgaben an andere Länder abwälzt.
Gute Entscheidung damals es anders zu handhaben, auch wenn hier noch so viele darüber jammern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:28
@Optimist

Wie sieht es nun aus mit der Ungleichbehandlung, hast du die Beiträge gelesen und verstanden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:30
@bone
ich hätte es vorhin schon schrieben sollen: mein Laptop ist im Moment im Ar... ich schreibe mühsam mit dem Handy...
... ich antworte am Abend.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:34
@Bone02943

Das ist Deine persönliche Meinung. Allerdings lamentieren hier sehr viele herum, nach GG müssten wir dies und jenes und alles mögliche, jedoch ohne sich die Mühe zu machen, mal nachzulesen, was denn wirklich Rechtslage ist.

Außerdem ist es nicht nur laut GG so, sondern auch gemäß zwischenstaatlicher Verträge, die einfach weithin ignoriert werden ohne sich die Mühe zu machen, sie zu ändern.

Wir sollten uns weiterhin nach geltendem Recht richten und nicht nach dem, was man als geltendes Recht gerade fühlt. Das führt dann vom Rechtsstaat weg und hin zu Verhältnissen, die niemand möchte.

Auch wenn Du die Entscheidung von Frau Merkel gut fandest, ist es nicht ohne Bedeutung, ob das so zulässig war. Auch ein Herr Erdogan wird die eine oder andere präsidiale Entscheidung fällen, die dem einen oder anderen gut gefällt, aber wird es dadurch demokratischer oder rechtsstaatlicher? Ich fand Frau Merkels Entscheidung zunächst auch gut, die wenigen Hundert Menschen von diesem Bahnhof aufzunehmen. Wie das dann schwupps 1.000.000 wurden, entzieht sich dann meinem Verständnis, das muss der größte Bahnhof der ganzen Welt sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.08.2018 um 12:36
@sacredheart

Es geht ja auch im weiteren Sinn um die Asylgesetzgebung und ob sie angepasst werden muss.
Ich meine in diesem Fall sollte man das, denn es ist für die anderen länder nicht zumutbar, wenn ein jeder der an der EU Außengrenze ankommt, in kein weiteres europäisches Land darf.


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