Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
02.08.2018 um 12:06bosskurt schrieb:Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich ja nur behaupten, dass du nur Dünnes schreibst.Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
bosskurt schrieb:Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich ja nur behaupten, dass du nur Dünnes schreibst.Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
HardclaN schrieb:So DUMM kann doch kein Mensch sein und nur die Kosten des Bundes als Maßstab nehmenDa täuscht Du Dich gewaltig ... es geht.
sacredheart schrieb:Hier haben viele Freunde eines umfangreichen Familiennachzugs einfach mal den zweiten Teil weggelassen, nämlich, dass es sich um Menschen mit in aller Regel bereits rechtsgültig abgelehntem Asylantrag handelt.es geht nämlich NUR um die mit subsidiärem Schutz. Und da auch nur um die Kernfamilien. Und trotzdem kann es Jahre dauern, bis die Familie nachkommt.
Bei Deutschlands Auslandsvertretungen liegen derzeit rund 34.000 Anträge vor. Wie viele davon noch aktuell sind, ist unbekannt. Sollten alle Antragsteller an ihrem Wunsch der Zusammenführung festhalten, bedeutet dies angesichts der 1000er-Obergrenze pro Monat allerdings: Einige Flüchtlinge werden 34 Monate auf ihre Angehörigen warten müssen, fast drei Jahre. Und das ist noch eine niedrige Schätzung. Denn diese Rechnung geht davon aus, dass pro subsidiär Schutzberechtigten nur eine Person nachzieht. Geht man von zwei Familienangehörigen im Ausland aus, zum Beispiel Ehefrau und ein Kind, nähern sich die Wartezeiten für einige Antragsteller schon der Sechs-Jahresmarke an. Zu beachten ist: Einige der Flüchtlinge in Deutschland haben ihre Familie schon jetzt seit Jahren nicht gesehen.man sollte doch bitte nicht Teile der Informationen einfach verschweigen, nicht wahr?
Tussinelda schrieb:es geht nämlich NUR um die mit subsidiärem Schutz. Und da auch nur um die Kernfamilien. Und trotzdem kann es Jahre dauern, bis die Familie nachkommt.----------------------------
achgut.com schrieb:Und nun dürfen einige ihre Familien nachholen, obwohl sie als „Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus“ das Land verlassen müssten, sobald sich die Lage in ihrer Heimat stabilisiert hat. Dass dies nicht passieren wird, ist jetzt schon absehbar, denn das würde bedeuten, die Familien noch einmal zu entwurzeln.
Einen besonders dramatischen Fall von „Famiienzusammenführung“ hat „heute“ in seiner gestrigen Ausgabe gefunden, die Familie al Abdulla, Vater, Mutter und zwölf Kinder aus Aleppo. „Die Bomben kamen, die Familie floh und wurde vor drei Jahren auf der langen Flucht getrennt. Einige Kinder landeten im bayerischen Wolfratshausen, die restlichen Geschwister und ihre Eltern in einem Flüchtlingscamp in der Türkei.“ Den Bildern nach zu urteilen, leben die Eltern mit sieben Kindern in der Türkei, fünf Kinder in Wolfratshausen, wo sie von einer ehrenamtlichen Helferin betreut werden, die auch dafür gesorgt hat, dass die Kinder eine Wohnung bekommen. Einige der „Kinder“ sehen schon recht erwachsen aus. Eine der Töchter hält ein Kleinkind in den Armen.
Was in dem heute-Bericht nicht einmal „angedacht“ wird, ist die Frage, ob es nicht eine andere Möglichkeit der Familienzusammenführung geben könnte. Muss es Wolfratshausen in Bayern sein? Kann man die Familie nicht in der Türkei zusammenführen? Wäre das nicht eine kulturell viel bessere Option? Und ließe sich eine Rückkehr nach Aleppo, sollte sie eines Tages möglich sein, von der Türkei aus nicht viel besser bewerkstelligen? Falls das alles eine Kostenfrage wäre, könnte ja die Bundesrepublik eine Patenschaft für die Famile al Abdulla übernehmen und sie finanziell unterstützen.
Aber darüber kein Wort. Auch kein Wort darüber, was Vater al Abdullah in Aleppo gemacht hat und wie er eine vierzehnköpfige Familie in Wolfratshausen ernähren möchte. Vom Vater ist in dem Bericht nur einmal die Rede, danach sehnen sich die Kinder in Wolfratshausen nur noch nach ihrer Mutter und den Geschwistern. Aber sonst war es ein wirklich schöner und rührender Bericht aus der Abteilung Postfaktisches vom Lerchenberg.
sacredheart schrieb:Subsidiärer Schutz bedeutet in aller Regel auch Schutz für eine recht begrenzte Zeit, so dass von einer Rückkehr in die Heimat auszugehen istOffiziell ja. Aber je länger diese "Subsidiären" hier sind desto unwahrscheinlicher ist eine Rückkehr. Zumal, wenn auch noch die Familie hier ist. Ob das Methode hat? Natürlich hat das Methode.
sacredheart schrieb:Dänemark Polen Tschechien Österreich Schweiz Frankreich Belgien Luxemburg Niederlande.Das ist vorallem etwas was in der Asylgesetzgebung angepasst werden muss. Denn es darf nicht sein das ein Land wie Deutschland sich sonst hinstellt und die Aufgaben an andere Länder abwälzt.
Das heißt, nahezu jeder, der hierhin kam und einen Antrag stellte, kam aus einem sicheren Land. Allenfalls die wenigen Tausend Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg direkt nach Deutschland kamen, können sich rechtsgültig auf das GG berufen.