Serbien und Kroatien scheitern mit Anklage
12.02.2015 um 12:50IGH weist Völkermord-Klagen ab
Der Bericht ist zwar vom 3. Februar, aber ich füge ihn ein, da er wichtig ist. Immerhin waren die Jugoslawienkriege ein wichtiger Teil der jüngeren Geschichte.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Serbien und Kroatien vom Vorwurf des Völkermordes im Bürgerkrieg auf dem Balkan freigesprochen. Mehr als 20 Jahre nach dem Krieg wies das höchste UN-Gericht in Den Haag die Klagen beider Länder gegeneinander zurück.
Kroatien und Serbien warfen sich gegenseitig vor, zwischen 1991 und 1995 durch Vertreibung, Verfolgung und Tötungen von Bevölkerungsgruppen gegen die UN-Völkermordkonvention verstoßen zu haben. Kroatien begann 1999 ein Verfahren, wobei alle Versuche, den Konflikt außergerichtlich zu lösen, scheiterten. Serbien hatte 2010 im Gegenzug Kroatien wegen des Todes und der Vertreibung von Tausenden Serben verklagt.
Nach Definition von Völkermord ist nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich, nicht aber auch die vollständige Ausführung der Absicht. Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische, religiöse oder auch soziale Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Dennoch ist unter Völkerrechtlern umstritten ob es auf dem Balkan einem Völkermord gab
Der IGH hat bisher nur ein Urteil zur Genozid-Konvention gesprochen, es handelt sich um das serbische Massaker in Srebrenica vom Juli 1995 , welches Völkermord war. Mangels Nachweis eines direkten Befehls wurde die Klage gegen Serbien nicht stattgegeben.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/warum-serbien-und-kroatien-vom-voelkermordvorwurf-freigesprochen-wurden-a-1016524.html
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/serbien-kroatien-un-101.html
Der Bericht ist zwar vom 3. Februar, aber ich füge ihn ein, da er wichtig ist. Immerhin waren die Jugoslawienkriege ein wichtiger Teil der jüngeren Geschichte.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Serbien und Kroatien vom Vorwurf des Völkermordes im Bürgerkrieg auf dem Balkan freigesprochen. Mehr als 20 Jahre nach dem Krieg wies das höchste UN-Gericht in Den Haag die Klagen beider Länder gegeneinander zurück.
Kroatien und Serbien warfen sich gegenseitig vor, zwischen 1991 und 1995 durch Vertreibung, Verfolgung und Tötungen von Bevölkerungsgruppen gegen die UN-Völkermordkonvention verstoßen zu haben. Kroatien begann 1999 ein Verfahren, wobei alle Versuche, den Konflikt außergerichtlich zu lösen, scheiterten. Serbien hatte 2010 im Gegenzug Kroatien wegen des Todes und der Vertreibung von Tausenden Serben verklagt.
Nach Definition von Völkermord ist nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich, nicht aber auch die vollständige Ausführung der Absicht. Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische, religiöse oder auch soziale Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Dennoch ist unter Völkerrechtlern umstritten ob es auf dem Balkan einem Völkermord gab
Der IGH hat bisher nur ein Urteil zur Genozid-Konvention gesprochen, es handelt sich um das serbische Massaker in Srebrenica vom Juli 1995 , welches Völkermord war. Mangels Nachweis eines direkten Befehls wurde die Klage gegen Serbien nicht stattgegeben.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/warum-serbien-und-kroatien-vom-voelkermordvorwurf-freigesprochen-wurden-a-1016524.html
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/serbien-kroatien-un-101.html