JoschiX schrieb:Das müssen sie ja auch nicht. Die "Republiken" können doch in ihrem Hoheitsbereich das Strafgesetz vollstrecken. Wären denn Urteile wegen z.B. Ladendiebstahls ebenfalls nicht anerkannt ?
Das ist insofern juristisch interessant dass
1. die sogenannten Volksrepubliken von quasi niemandem anerkannt werden, mit Ausnahme von Russland
2. somit auch die Gültigkeit des Strafrechts dieser sog. Volksrepubliken international nicht angenommen wird
3. bei einer de-facto-Besetzung bzw. de-facto-Regierung durch Russland innerhalb dieser Gebiete davon auszugehen ist dass Russland damit die Rechte
und Pflichten eines Besatzers übernimmt
4. folglich russisches Recht anzuwenden wäre und
5. in Russland die Todesstrafe seit 1999 auch im Kriegsrecht abgeschafft ist, bestehende Urteile wurden ausgesetzt, neue Verurteilungen verboten
Nach internationaler Auffassung können diese Personen also gar nicht legal zum Tode verurteilt worden sein! Unabhängig von ihrem Kombattantenstatus.