@FedaykinVölkerrechtliche Grundlage für die Verhängung von Sanktionen ist der Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen:
Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.
Als Teil des Kapitels VII der Charta kann der Artikel nur Anwendung finden, wenn der Sicherheitsrat gemäß Artikel 39 vorher feststellt, dass eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt. Sanktionen können nur vom Sicherheitsrat verhängt werden, nicht jedoch von der UN-Generalversammlung.
Ich glaub Russland hält sich erstmal bedeckt bis es sowas da einfordert..
Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale (lat. poena ‚Strafe‘; engl. penalty) bezeichnet. Neben das Pönale (Mehrzahl Pönalien) ist auch die Pönale (Mehrzahl Pönalen) gebräuchlich.
Eine solche wird von zwei Vertragspartnern vereinbart, falls die genaue Einhaltung des Vertrages für den Auftraggeber (den Käufer) besonders wichtig ist (beispielsweise wenn etwas rechtzeitig geliefert, erbaut oder geleistet werden soll).
Der eine Vertragspartner (Käufer) muss nicht nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist. Er hat bei entsprechender Vereinbarung Anspruch auf das Pönale, wenn der andere (Verkäufer) nicht rechtzeitig oder vertragsgerecht seine Leistung erfüllt.
Pönalen sind atypische Forderungen. Sie sind in der Regel einfach feststell- und kalkulierbar und dadurch auch leicht einforderbar.