Mal weg von der "Quote", die ich als 'umstritten' einordne (ich sehe Vor- und Nachteile). Ich hole nochmal etwas aus zu beruflichen / statusrechtlichen Möglichkeiten im öffentlichen Dienst unter dem Gesichtspunkt der Integration.
Seidenraupe schrieb:dazu hatte ich schon ausführlich die gesetzl Regelung eingestellt.
Ah, das sah ich nicht, ich habe parallel nochmal in ein Gesetz geschaut. Hier für jene die es interessieren mag, ein direkter Auszug aus dem dem Bundesbeamtengesetz, was also die Handhabe für Beamte auf Bundesebene regelt:
Ähnlich dürfte es wohl in den (Bundes-)Ländern gemäß Beamtenstatusgesetz sein.
Ich hatte das nicht mehr so auf dem Schirm, aber der jetzige Status scheint sehr gangbar zu sein - auch wenn ich vorher vielleicht spitzbübisch motzend auf Staatsbürgerschaft (allgemein) pochte, denn gemäß Absatz 2 gibt es immer noch den Vorbehalt, dass für gewisse definierte Aufgaben nur Deutsche (im Sinne Art 116 GG) ausüben können.
Sonst mindestens EU/EWR-Bürger, gewisse Ausnahmen aussen vor.
Okay, wie ordne ich das im Themenkomplex "Integration" ein? Nicht unbedingt schlecht.
Nun, es könnte restriktiver sein. Selbst wenn die Regelung um EU/EWR/Ausnahmen nicht bestehen würde und man quasi zwingend Staatsbürger sein müsste. Das wäre auch eine Art Integrationsförderung, wenn man diese Stelle als "Ausländer" (statusrechtlich) antreten wollen würde und sich erst einbürgern lassen müsste.
Andererseits: Die Möglichkeit in zumindest Deutschland (weiß ad-hoc nicht, wie die anderen EU-Staaten das im Schnitt oder individuell handhaben und ob es da gespiegelte Regelungen gibt) auch als quasi "EU-Bürger" (sowie EWR/Ausnahmeregelungen) in vielen Bereichen bzw. überhaupt Beamter werden zu können, das kann man wiederum auch als eine Art integrationsfördernde Maßnahme ansehen. Dann in einem eher europäischen Kontext - obgleich mir jetzt ad-hoc auch keine akuten Zahlen bekannt sind, wie viele Beamte es in DE gibt, die keine dt. Staatsbürgerschaft haben. Vermutlich in Relation zum Rest nicht so viele.
Obiges bezieht sich klarerweise rein auf Beamte.
Im Angestelltenverhältnis ist es natürlich noch mal diverser und weniger restriktiv im Sinne der Staatsbürgerschaft. Das ist wohl für viele Aufgaben gangbar und akzeptabel und auf eine gewisse Weise wieder auch eine integrationsfördernde Maßnahme - "Partizipation" an der öffentlichen Verwaltung bzw. im öffentlichen Dienst. Man ist vielleicht kein Bürger aber hat seinen Lebensmittelpunkt im Land und kann so auch, wenn man das möchte, zum öffentlichen Leben (über die Tätigkeit im öffentlichen Dienst) beitragen.
Persönlich stelle ich in zumindest meinem direkten Arbeitsumfeld im öD (Bund) auch fest, dass man ein Mischverhältnis zu TBs und Beamten hat und ferner in der "kulturellen Besetzung" (Migrationshintergrund der Mitarbeiter) in beiden Sparten ein zumindest sehr europäisches diverses Bild hat. Leute mit unterschiedlichen Wurzeln in England, "Benelux"-Staaten, "Visegrad"-Staaten, usw. Ich kann natürlich nicht für alle(s) sprechen und anderswo ist die Verteilung wieder anders, aber ich sehe halt ein im Kern - für europäische Verhältnisse - diverses Bild. Selbst wenn die je nach Migrationsbiografie mittlerweile oder durch Geburt alle Deutsche sind und / oder ggf. noch andere Staatsbürgerschaften innehaben, das Herkunftsbild ist halt divers. Das zeigt für mich, dass Integration sowie in gewisser Weise eine gewisse "Repräsentanz" definitiv vorhanden ist.
Um es kurzum also nochmal zusammenzufassen, wie es bereits hier im Thread stand:
Seidenraupe schrieb:Meine Meinung dazu: Rechtlich ist der Zugang für alle schon mal geregelt--- ganz ohne Rassismus!
Aber jetzt kommt noch ein Knackpunkt. Es wäre, für jene die es schriftlich oder auch gedanklich meinen, ein Trugschluss zu meinen oder zu glauben, Wurzeln und Repräsentanz sind alles, also ausschlaggebend. All die Leute in meinem Arbeitsumfeld wurden, soweit ich das beurteilen kann, natürlich nicht rein aufgrund von "Diversität" eingestellt. Sondern, impliziert hier durch.
Seidenraupe schrieb:Und damit man als Einzelperson dieses Ziel erreicht, sollte man nicht nur abhängen oder Schule schwänzen können , sondern muss sich um einen ordentlichen Schulabschluss bemühen. Idealerweise ab Klasse 1. bzw ab Schulbeginn.
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Danach wird nebst möglicher "begünstigender Kriterien" nun mal selektiert. Wer nicht in einem ausreichendem Maße die drei Dinge abdeckt und im Kontext der "Bestenauslese" nicht besteht, der hat nun mal auf der entsprechenden Stelle oder im entsprechenden Status nichts verloren. Es nützt aus "qualitativer Sicht" nichts, auf welcher Motivationsgrundlage auch immer Ausnahmen zu erwirken, die keine fachliche Grundlage haben und eher abstrakt wie individuell (bei einer konkreten Stellenbesetzung) negativ in die Qualität einschneiden.
Ich möchte als Kunde nicht nur bei Unternehmen, die ich konsultiere, eine gewisse adäquate "normale" oder sogar gute Aufgabenerfüllung erwarten, ich wünsche mir zugleich als Bürger auch eine ähnlich adäquate Besetzung und somit Arbeitsqualität in Verwaltung und Co. Den Anspruch versuche ich selbst umzusetzen und somit qualitativ beizutragen, zugleich erwarte ich, wenn ich mal auf der anderen Seite des Tischs auf die öffentliche Verwaltung angewiesen bin, ähnliches.
ZusammenfassendDie Möglichkeiten der Teilhabe sind auch im öffentlichen Dienst ziemlich gegeben. Im internationalen Schnitt würde ich das zumindest so sehen. An Stellschrauben kann man immer mehr oder weniger drehen, aber einen realen oder klaffenden Missstand kann ich nicht erkennen, denn für viele Stellen im öffentlichen Dienst muss man nicht mal nationaler Staatsbürger sein. Die "Hürden" für gewisse Personengruppen, etwa ohne Staatsbürgerschaft, sich einzubringen sind also nicht zwingend hoch wenn eben die anderen Kriterien erfüllt werden.
Das ist schon mal im Sinne 'integrationstechnischer' Ansätze und im Sinne der Mitwirkung eine positive Grundlage.
Ich sehe eben durch eigene Wahrnehmung (mein pers. Arbeitsumfeld, als Beispiel) nicht, dass man aktiv benachteiligt werden würde wenn man die jeweiligen formellen und fachlichen Kriterien erfüllt oder überflügelt. Es mag "Nasenfaktor" und Ausnahmen geben, wenn einen ein Personaler menschlich vlt. nicht ab kann und hier vlt. "sachfremde Erwägungen" einbezieht. Die Möglichkeit gibt es grundsätzlich bzw. man kann es nicht zu 100% ausschließen.
Aber strukturell sehe ich das nicht. Kann natürlich jede/r gemäß eigener Wahrnehmung anders sehen, aber ganz praktisch gesehen wäre ich dann unter dieser Annahme wohl nicht da wo ich wäre, und viele Kollegen die ich kenne auch nicht.