Integration in Deutschland - Top oder Flop?
18.01.2021 um 18:49Groucho schrieb:Wenn es ihn nicht gäbe, dann bräuchte es keine Quote.Lt. meiner Meinung muß dann anderweitig angesetzt werden um diesem strukturellen Rassismus Herr zu werden.
Groucho schrieb:Wenn es ihn nicht gäbe, dann bräuchte es keine Quote.Lt. meiner Meinung muß dann anderweitig angesetzt werden um diesem strukturellen Rassismus Herr zu werden.
Gwyddion schrieb:Lt. meiner Meinung muß dann anderweitig angesetzt werden um diesem strukturellen Rassismus Herr zu werden.Entschuldige, falls du das hier schon geschrieben hast, dann habe ich das überlesen:
Groucho schrieb:Entschuldige, falls du das hier schon geschrieben hast, dann habe ich das überlesen:Siehe hier:
Wie denn bspw.?
Gwyddion schrieb:Wenn dennoch Menschen mit Migrationshintergrund mit entsprechender Befähigung nicht berücksichtigt werden, muß die/ der dafür zuständige /r Amtsfrau / Amtsmann ins Gebet genommen werden. Es sollte Chancengleichheit herrschen. Und da sollte auch angesetzt werden.
Gwyddion schrieb:Wenn dennoch Menschen mit Migrationshintergrund mit entsprechender Befähigung nicht berücksichtigt werden, muß die/ der dafür zuständige /r Amtsfrau / Amtsmann ins Gebet genommen werden. Es sollte Chancengleichheit herrschen.Und wenn der einfach behauptet, es habe sich niemand mit Migrationshintergrund beworben, der die nötige Qualifikation hat?
Groucho schrieb:Und wenn der einfach behauptet, es habe sich niemand mit Migrationshintergrund beworben, der die nötige Qualifikation hat?Das könnte man ebenso bei einer Quotenregelung so handhaben.
Ist ja kein Problem entsprechende Bewerbungen verschwinden zu lassen, bzw, nicht zu erwähnen.
Abahatschi schrieb:Und wer A sagt muss B sagen: was passiert wenn die Quote nicht erreicht wird?Ein übergeordneter Ausschuß wird die entsprechenden Entscheidungsträger zurechtweisen... oder entlassen.
Gwyddion schrieb:Ein übergeordneter Ausschuß wird die entsprechenden Entscheidungsträger zurechtweisenUnd der wird dann nicht mehr von Maximalanforderungen ausgehen...sondern die Minimalen, eine Methode um "gleiche Qualifikation" herzustellen.
Kenan Kolat ist ja ein bekannter Berliner Bürger, der sozial und politisch aktiv ist in Berlin.Türkische Zuwanderer und Migranten aus anderen Ländern sollen künftig deutlich mehr Stellen im öffentlichen Dienst besetzen. Diese Forderung hat vor dem Integrationsgipfel im Kanzleramt der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolat, erhoben. [...]https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vor-dem-integrationsgipfel-tuerkische-gemeinde-will-migranten-foerdergesetz-12197278.htmlKolat: Es geht nicht um starre ZuwandererquoteQuelle:
Der türkische Gemeindevorsitzende Kolat sagte am Montag in Berlin, es gehe nicht um eine starre Zuwandererquote im öffentlichen Dienst, sondern um selbstbestimmte Ziele. Etwa 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben ausländische Wurzeln. Der größte Teil von ihnen stammt aus der Türkei. Die Türkische Gemeinde beklagt, es gebe zu wenig Migranten in deutschen Behörden. Unter anderem müsse überlegt werden, den Beamtenstatus auch für Bewerber ohne deutsche Staatsbürgerschaft leichter erreichbar zu machen.
Quelle:
Quelle:Türkische Gemeinde fordert Migrantenquote[...]
Deutschtürken fühlen sich in der Politik kaum repräsentiert. Viele gehen deshalb selten zur Wahl.
Ihr Co-Vorsitzender Atila Karabörklü fordert deshalb eine „Quote für Menschen mit Migrationshintergrund“, analog zur Frauenquote. Die Forderung ist Teil eines Katalogs, den die TGD als „Wahlprüfsteine“ vor der Bundestagswahl erstellt hat. Darin setzt sich die Gemeinde auch für ein kommunales Wahlrecht ein, fordert, die Mehrstaatigkeit zuzulassen und ein Migrationsministerium einzurichten.
Abahatschi schrieb:Für mich schaut es wie eine Lösung ohne Problem aus...man könnte doch ganz leicht ermitteln wieviele Migranten sich beworben haben, wieviele gleichwertige Qualifikationen hatten und natürlich wieviele nicht genommen wurden.man könnte sich überlegen, warum es bei der Polizei keiner Quote bedurfte um Menschen mit Migrationshintergrund einzustellen. Da sind es 38%.
Angenommen es haben sich mehr als 35% beworben hätte man ein Problem...aber liegt die Bewerbungsquote alleine von den Zahlen her unter 35% ist es ein Schwachsinn wo man sich politisch profilieren will.
Und wer A sagt muss B sagen: was passiert wenn die Quote nicht erreicht wird?
Von den rund 1,3 Millionen Berlinern mit Migrationshintergrund kommen 417.000 aus EU-Ländern, die meisten davon aus Polen (114.000). 182.000 Menschen haben Wurzeln in er Türkei und 154.000 im arabischen Staaten. 145.000 Menschen stammen aus Ländern der früheren Sowjetunion.Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-zahlen-zu-bevoelkerung-in-berlin-35-prozent-der-berliner-haben-migrationshintergrund/25589402.html
@kofi
Denn wie anders ist es zu erklären , dass man im Januar 2021 auf einmal auf die Idee kommt , hey in Berlin sitzen zu viele Menschen deutscher Herkunft in den Verwaltungsetagen herum .quirlige Frage:
Da muss man doch was an der Vielfaltsfront ändern können . Weg von Uniformität hin zu bunt Mix and Match .
Problem nur , woher nehmen die bunten 35 % ?
kofi schrieb:Aber mein Gefühl sagt mir, dass Deutschland 2021 ist soweit internationalisiert, dass, wie geschrieben, die Dinge aus sich selbst heraus kommen, wenn man will aus dem Herzen.das dachte ich auch immer, wenn ich vom großen Fachkräftemangel höre.
Der Landesbeirat für Integrations- und MigrationsfragenQuelle: https://www.berlin.de/lb/intmig/integrationsbeirat/hintergrund-und-aufgaben/ (Archiv-Version vom 20.01.2021)
Hintergrund und Aufgaben
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Im Dezember 2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das “Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin” verabschiedet. Als Art. 1 des Gesetzes wurde das Partizipations- und Integrationsgesetz des Landes Berlin (PartIntG) erlassen. Mit der Verabschiedung erhielt auch der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen eine gesetzliche Legitimation (§ 6 PartIntG).
Der Landesbeirat konstituierte sich bereits im Jahr 2003, um in Berlin lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine Einflussmöglichkeit auf das politische Leben der Stadt zu verleihen und darüber das existierende Partizipationsdefizit für Migrantinnen und Migranten zu kompensieren. Durch die gesetzliche Verankerung erfährt der Landesbeirat eine Aufwertung, insbesondere die gewählten Migrantenvertreter/innen haben nun eine stärkere Position bei der Gestaltung politischer Prozesse.Quelle: s.o.
Stimmberechtigte MitgliederQuelle: s.o.
Ab der kommenden Wahlperiode hat der Landesbeirat folgende stimmberechtigte Mitglieder:
sieben Vertreterinnen oder Vertreter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund einschließlich einer Vertreterin oder eines Vertreters der Aussiedlerinnen und Aussiedler,
das für Integration zuständige Senatsmitglied,
die oder der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration,
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Rates der Bürgermeister,
eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bezirksbeauftragten für Integration und Migration,
jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter
a) der Industrie- und Handelskammer zu Berlin sowie der Handwerkskammer Berlin,
b) des Landessportbundes Berlin,
c) des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
d) der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und
e) des Flüchtlingsrates Berlin.
An den Sitzungen des Landesbeirats nehmen die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der verschiedenen Senatsverwaltungen teil.
Der Senator bzw. die Senatorin hat den Vorsitz des Landesbeirates.
„Integration erfordert Teilhabe.“ Dieser Schlüsselsatz stellt die Chancengerechtigkeit für und die Beteiligung, Aktivierung und Eigeninitiative von Migrantinnen und Migranten in den Mittelpunkt der Berliner Integrationspolitik. Voraussetzung für erfolgreiche Integrationsprozesse ist die Chance, an den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft bietet, teilhaben zu können.Quelle: https://www.berlin.de/lb/intmig/integrationsbeirat/ (Archiv-Version vom 17.01.2021)
Ein wesentliches Element zur Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten ist der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, der durch das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden ist (vgl. § 6 PartIntG).
Durch die gesetzliche Verankerung erfährt der Landesbeirat eine Aufwertung, insbesondere die gewählten Migrantenvertreter/innen haben nun eine stärkere Position bei der Gestaltung politischer Prozesse.
Mitglieder gemäß § 6 PartIntGQuelle:
Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Deshalb soll das PartIntG novelliert werden und in Zukunft Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) heißen. Ziel des PartMigG ist es, die Partizipation und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und durchzusetzen – in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft (Migrationsgesellschaft).Quelle: https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/partizipation-in-der-migrationsgesellschaft/#FAQ