@Subcomandante Subcomandante schrieb:Willst Du wirklich, dass ich hier Deinen Schmarrn mit der ursprünglich linken NSDAP nochmal verlinke?
Ach das meinste, na gut, wenn ein Wissenschaftler im Jahre 1991 herausgefunden hat, wer 1933 die NSDAP gewählt hat, dann belassen wir es dabei. Soll ja nicht das Thema sein. Ich wollte nur wissen was denn der Unterschied zwischen links und rechts heute noch ist? Hab da ja auch keine Antwort bekommen oder habe ich das überlesen?
Subcomandante schrieb:Ich weiß, lesen ist absolut überbewertet und wieso selber mal recherieren.
Preisfrage: Wo recherchiert man über die Zukunft? Warum willst Du eigentlich nicht einsehen, dass mich dieses alte Zeugs einfach nicht mehr interessiert? Das können wir später diskutieren, wenn wir das dann dürfen und alle Informationen zugänglich sind.
Dass die BRD kein souveräner Staat ist und das GG keine Verfassung, steht klar und eindeutig im GG Art 146:
Erst das hier:
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Wurde bspw. die Verfassung der USA von Groß-Britannien genehmigt?
Und dann da, der Schlussartikel:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.(Hervorhebungen von mir)
https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_11/245152Also die Einheit ist vollendet oder zählt man da etwa Ostpreußen noch dazu? Aber die Freiheit offenbar nicht. Mit "Freiheit" eines Landes kann doch nur seine Souveränität gemeint sein. Und mit "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung", kann eigentlich auch nur eine Volksabstimmung gemeint sein.
Warum hat der parlamentarische Rat damals diese zwei verschiedenen Begriffe "Verfassung" und "Grundgesetz" in einem Artikel verwendet? Warum steht heute als Einleitung auf der Seite des deutschen Bundestages dann das GG IST die Verfassung, obwohl das GG selbst die Begriffe klar trennt? Ich bin zwar kein Jurist, aber das irritiert mich auch so, ich dachte in Deutschland muss immer alles picco-bello sein?
Das hat man nach der Wende einfach versäumt, dann gäbe es diese Probleme heute nicht. Stattdessen hat man während der Wendezeit die Bestimmungen für den Verfassungsschutz geändert...supi, gleich ne neue Stasi. Und das Vertrauen in solche Seiten:
http://www.krr-faq.net/kontakt.php (Archiv-Version vom 06.11.2013)ist dahin. Auch eine Seite ohne Impressum. Gibts da nichts vom Verfassungsschutz? Warum holt man sich nicht polizeiliche Hilfe, wenn man bedroht wird? Ein angehender Jurist, der natürlich ein großes Eigeninteresse hat sich der BRD verdient zu machen und dass die Gesetze so bleiben, wie er sie studiert hat...
Subcomandante schrieb:Sorry, danke, aber die Quelle überzeugt mich nicht.
:)Subcomandante schrieb:Wenn auf diesen Veranstaltungen open-mics sind, sprichst Du denn auch?
Wenn mir danach ist. Ich habe schon kritisiert, dass wir vorm Luther-Denkmal stehen, der ja nun wirklich mal ein glühender Judenhasser war und den Antisemitismus in Deutschland erheblich gefördert hat. Das ist vielen einfach nicht bewusst. Aber nun ja, Geschichtsinteresse kann heutzutage schon zu viel der Fragerei sein...
Wo wir grade bei der Kommissarischen Reichsregierung sind und beim Korinthen kacken. Dann mal noch was ganz Abstruses von mir. Der Vertrag von Lissabon eröffnet mit den Unterzeichnern, zu denen auch die noch existierenden europäischen Könige bzw. Königinnen zählen. Nun, wenn diese Königshäuser ihre Ämter noch ausüben und dies als legitim erachten, dann müssen sie auch akzeptieren, dass die Kaiserkrone noch in Deutschland liegt und sie jeder aufheben kann der will, muss dann halt vom Papst bestätigt werden.
Wenn einer das Kaisertum aufheben kann, dann ja wohl nur der Papst höchstpersönlich und nicht etwa der olle Hitler...öhm, ja...so ist das Gesetz.
:)