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Legalisierung von Cannabis

13.132 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Berlin, Cannabis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Legalisierung von Cannabis

18.08.2023 um 21:08
Zitat von frivolfrivol schrieb:Drum nimmt man dann den schlechtesten mittleren Verlauf an
Nö dabei geht es nicht um Statistiken, Das war auch nur ein überspitzt gewähltes Beispiel es gibt auch Menschen die völlig nüchtern "psychologisch" nicht in der Lage sind ein KFZ sicher zu beherrschen. Aber auch die ist niemals Bestandteil eines Schnelltests. Im übrigen hat die Polizei garnicht die Befugnis oder die Ausbildung um die Fahrtüchtigkeit eines Fahrers zu bewerten oder einzuschätzen oder besser noch zu testen. Das Obliegt nämlich immer einem Arzt oder Pschychologen. Und für die 0,5 Promille Grenze gibt es genügend Studien bezüglich Einschränkungen auf Fahrtüchtigkeit da hat man nicht einfach auf einen Mittelwert zurück gegriffen.
Zitat von frivolfrivol schrieb:Das Superbrain, was auch noch mit 2 Promille noch fahren kan
Ich würde ihn nicht als Superbrain bezeichnen, zeigt eigentlich nur eine deutliche Gewöhnung an Alkohol und das man bereits auch eine Gewöhnung in Sachen Alk und Verkehr zeigt sprich nicht das erste mal besoffen hinterm Steuer sitzt...


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18.08.2023 um 21:31
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Im übrigen hat die Polizei garnicht die Befugnis oder die Ausbildung um die Fahrtüchtigkeit eines Fahrers zu bewerten oder einzuschätzen oder besser noch zu testen. Das Obliegt nämlich immer einem Arzt oder Pschychologen.
Naja mit einem Schnelltest könnte die Polizei aber einen Anfangsverdacht bestätigen oder ausschließen.
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Und für die 0,5 Promille Grenze gibt es genügend Studien bezüglich Einschränkungen auf Fahrtüchtigkeit da hat man nicht einfach auf einen Mittelwert zurück gegriffen.
Das mein ich ja, die Studien haben das ergeben und Studien machen sie dann auch für Cannabis. Auch da kann es sein, das ein Grenzwert x festgelegt wird, für den Schnelltest auf Cannabis


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Legalisierung von Cannabis

18.08.2023 um 22:22
Ganz ehrlich, ich verstehe nicht, wie man so erpicht darauf sein kann, einen Menschen wie Abahatschi, gefühlt 50 Seiten lang, von der Realität zu überzeugen.
Nach all ihren Beiträgen müsste euch doch mittlerweile bewusst sein, dass dieser Mensch abslout konservativ dem gegenüber eingestellt ist, da gibt es nichts zu rütteln und von Verständnis fehlt jedliche Spur.
Da bringen Fakten und auch vorallem der Realitätscheck absolut garnichts.
Der Mensch ist grundlegend gegen die Legalisierung und das wird sich auch nicht ändern, egal wie sehr ihr mit realitätsnahen Fakten argumentiert, es ist völligst unerheblich.
Dieser Typus Mensch will nichts davon wissen, dass auch ohne Legalisierung heftig in der Jugend gekifft wird, völligst uninteressant.
Sie wollen auch nichts davon wissen, dass man auch schon mit 14 an Kiff ran kommt, wenn man es möchte, obwohl illegal.
Sie wollen auch nichts davon wissen, dass man im Zuge dessen, seine komplette Jugend durchkiffen kann, obwohl illegal....tagtäglich.
Sie wollen einfach nicht verstehen, dass man an jegliche Art von Droge ran kommt, ob sie illegal ist oder nicht....und an manche komme ich auch völligst legeal ran, .....ah egal, verdrängen wir es einfach mal für heute.
Keine 50m von der Grundschule entfernt, befindet sich der nächste Kiosk, an dem ich mir Tabak und nicht nur Bier kaufen kann.
In meinem kompletten Lebensverlauf war mir die Möglichkeit durchweg gegeben, an jede Art von Droge ran zu kommen....huch, aber ist doch illegal?!
Wenn ich möchte, dann besorge ich mir......sie wollen es einfach nicht verstehen!
Sie wollen den Schwarzmarkt, mit all ihren Streckungsmöglichkeiten und dem organisierten Verbrechen lieber florieren sehen.
Das scheint ihnen lieber zu sein! Wenn nicht, dann fehlt ihnen anscheinend der Realtitätsbezug.

Es bringt absolut keinen Mehrwert, solche Menschen davon überzeugen zu wollen, dass es Sinn machen würde, Drogen auf ganzer Linie zu entkrimminaliseren und endlich mal das ganze Thema zu enttaburisieren,.....professionell, legal und menschlich.
Hier müsste einfach viel mehr investiert werden, dabei wäre eine Entkriminalisierung stark förederlich, ohne wird es nicht funktionieren.
Menschen mit Suchtpotential gibt es zu hauf, ob sie täglich ihrem Zucker-Coffeinbedarf fröhnen (Diabetes, Herzkreislauf), ob sie 24/7h am zocken sind, ob in der Spielhalle oder daheim vorm PC, ob täglich mim Korn in der Jackentasche, die Kippenpackung im Hosenbeutel, der Pornkonsum im Internet, wie auch immer......Süchte sind sehr vielfältig, Alkohol, Zigaretten, Spiele, Zucker, Coffein, usw wurden auf Grunde des Suchtpotentials nicht illegalisiert.....es ist ein Bestandteil unserer Gesellschaft und niemanden juckt es....es gibt keinen großen Aufschrei, keine reisserischen Überschriften in den Medien.

Was den Floristen Abahatschi angeht, ich denke, hier spielen eben auch die Erfahrungen und die Sozialisierungen grundlegend mit eine große Rolle.
Wer in seiner Jugend nicht nur auf dem Dorf, mit Schützenfest und Saufgelage, mit nem Schiessteil im Anschlag ,groß geworden ist, der wird die Realität einer größeren Statd nicht nachvollziehen können.

Ich denke, die konservativen Menschen sehen weder die Realität, noch besitzen sie die geistliche Möglichkeit, die Realität zu reflektieren,....das ist zumindest meine Meinung....daa ist immer wieder frustierend mit anzusehen.
Einerseits seh ich ja immer recht positiv in die Zukunft, geschulded dem Gedanken, dass die altbackenen Menschen endlich irgendwann mal aussterben mögen und Platz machen, für Mensch, die ein moderneres Mindset besitzen und eine gleichberechtigte, faire und selbstbestimmte Lebensweise bevorzugen.....ich weiss, ner Menge Menschen ist das ein Dorn im Auge.
Ich drücke der Jugend ganz inständig die Daumen, dass sie es schaffen möge, diese Altlasten irgendwann einmal loswerden zu können..
Und ganz vorallem, dass diese, ihnen nicht mehr unnötig Steine in den Weg legen wird, um sinnvolle und nötige Gesetze auf den weg zu bringen.....und nein, Cannabis ist da keine Ausnahmesitation.
Und nochmal im Nachgang erwähnt, nein, ich bin kein Cannabiskonsument mehr, bin aber absolut für eine Legalisierung und ehrlich gesagt, nicht nur für Cannabis.
Und gaaaanz ehrlich gesagt, ich drinke sehr gerne Alkohol, rauche leider immer noch (irgendwann muss ich es mal schaffen, davon wegzukommen), zocke auch gerne mal und bin mal echt heftig Mehlspeisenabhängig gewesen.
Bisher lag es nur an meinem starken Mindset zu sagen, hey, heute und die nächsten Wochen mal keinen Kuchen nach oder auf der Arbeit........andere meiner Kollgen waren und sind nicht mental so stark......die KK zahlt ihre ganzen Ausfälle und Kuren ohne mit der Wimper zu zucken.
In diesem Sinne, habt euch liebt und allen Altbackenen, wünsche ich eine Art Erleuchtung! ;)


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19.08.2023 um 05:33
Zitat von nummer_7nummer_7 schrieb:Ich denke
Übertreibe mal nicht. Aus deinem Qualitätspost habe ich außer persönlichen Anmerkungen wahrgenommen dass die Realität eine Rolle spielen soll.
Es ist so als würde ich schreiben, Strafen auf Tat X gehören abgeschafft weil sie ja in der Realität stattfinden.
Du muss mich nicht "überzeugen", sprich wörtlich kann sich wegen mir jeder die Birne weg rauchen, wenn nichts drin ist, macht es ja auch nichts.
Was Du nicht zur Kenntnis nehmen willst, hier geht es um Details im Rahmen der Legalisierung die die Nachteile für alle so gering wie möglich halten soll. Eine Legalisierung "jeder macht was er will" scheint nicht in Frage zu kommen, auch wenn man davon träumt, weil die Kiffer anscheinend für ihre Nachteile finanziell nicht alleine aufkommen möchten.
Wenn sie krank würden oder arbeitslos dann packen wir die "Solidarität" aus, nicht wahr? Den Fall wenn sie jemanden tot fahren würden, will ich gar nicht besprechen.
Nochmal zur Erinnerung, mein erster Post im Thread, ist nur 5 Jahre her.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb am 11.05.2018:Alles legalisieren, wegen mir wirklich alles was sich einer rein pfeiffen will - solange er die Kosten inkl.entsprechenden Krankenversicherungsbeitrag trägt und nicht mit „mimimi“ „ich kann nicht arbeiten“ kommt.
Berufe mit Verantwortung oder Autofahren sind sowieso tabu.



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21.08.2023 um 09:16
Zitat von frivolfrivol schrieb:Naja mit einem Schnelltest könnte die Polizei aber einen Anfangsverdacht bestätigen oder ausschließen.
Wird ja dann in der Regel vor Ort auch mit einem Urin Test gemacht.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:weil die Kiffer anscheinend für ihre Nachteile finanziell nicht alleine aufkommen möchten.
Wenn sie krank würden oder arbeitslos dann packen wir die "Solidarität" aus, nicht wahr? Den Fall wenn sie jemanden tot fahren würden, will ich gar nicht besprechen.
Für mich hört sich das bei dir oft so an, als würdest Du davon ausgehen, dass alle Konsumenten dauerbekifft sind und nichts anderes in ihrem Leben machen würden. Keine Frage, natürlich gibt es die. Aber es gibt genau so die, die vielleicht einmal im Monat konsumieren oder jedes Wochende. Aber Du packts alle Konsumenten immer in eine Schublade.

Und was soll das mit dem tot fahren bedeuten? Wenn man jemanden im Straßenverkehr tot fährt und das unter Drogeneinlfluss tut, dann ist die Gesetzteslage doch eindeutig?
Wer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, der handelt grob fahrlässig und hierfür gibt es Gesetze.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- pro Gramm werden ohne Zusatz von anderen Steuern 3€ aufgeschlagen, der Klub sammelt bei der Ausgabe ein und leitet sofort weiter
Könnte klappen. Bleibt die Frage, wie weit das dann wieder mit EU-Recht funktioniert, da der Staat in diesem Fall ja wieder Einnahmen macht?!
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- bei Geruchsbelästigung von Nachbar oder Kinderpassivrauchen soll sofort gekündigt werden können
Bei Kinderpassivrauchen gehe ich mit dir mit. Bei Geruchsbelästigung wird es aber schwer. Das muss dann von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- Konsum nicht öffentlich, in Räumlichkeiten nur unter guten Bedingungen
Passt beides, wobei ich den Konsum in der Öffentlichkeit so wie es derzeit vorgesehen ist, auch ab Uhrzeit X in der Öffentlichkeit zulassen würde.


Bei den anderen von dir genannten Punkten gehe ich entweder mit oder habe derzeit keine Meinung dazu.


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21.08.2023 um 10:54
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Aber Du packts alle Konsumenten immer in eine Schublade.
Es ist geplant 50g /Monat kaufen zu dürfen, die Hälfte wären 25g/Monat*12= 300g/Jahr, daher kann man sagen an 5 Tagen/Woche wird geraucht.
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Bleibt die Frage, wie weit das dann wieder mit EU-Recht funktioniert, da der Staat in diesem Fall ja wieder Einnahmen macht?!
Wie die Niederlande auch. Ich glaube das wird der EU egal sein. Und natürlich muss der Staat Einnahmen machen, Cannabis verursacht auch Kosten.
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Bei Geruchsbelästigung wird es aber schwer. Das muss dann von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.
Es ist einfach, riecht man nichts, keine Kündigung. Der Kiffer muss sich drum kümmern, wer sonst?


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Legalisierung von Cannabis

21.08.2023 um 11:15
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es ist geplant 50g /Monat kaufen zu dürfen, die Hälfte wären 25g/Monat*12= 300g/Jahr, daher kann man sagen an 5 Tagen/Woche wird geraucht.
Von wem wird an 5 Tagen/Woche konsumiert? Von 100%, 50%, 25%, 10% der Konsumenten?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es ist einfach, riecht man nichts, keine Kündigung. Der Kiffer muss sich drum kümmern, wer sonst?
Schon mal jemanden sofort gekündigt, der auf dem Balkon/Terasse eine Zigarette geraucht hat, oder die ganze Zeit etwas Kocht, was Du als Geruchsbelästigung empfindest oder weil jemand gegrillt hat? Kannst Du erklären, warum der Geruch von Cannabis zur sofortigen Kündigung führen soll?

Es gibt da bis heute keine klare Rechtssprechung hinsichtlich der Geruchsbelästigung von z.B. Zigarettenqualm und Du kommst daher und sagst bei Cannabisgeruch sofortige Kündigung. Muss man erstmal verstehen.


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21.08.2023 um 11:18
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es ist einfach, riecht man nichts, keine Kündigung. Der Kiffer muss sich drum kümmern, wer sonst?
Warum sollte dies nur für Cannabis gelten und nicht auch für alle anderen Gerüche die einen Nachbar belästigen könnten?


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21.08.2023 um 11:44
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es ist einfach, riecht man nichts, keine Kündigung. Der Kiffer muss sich drum kümmern, wer sonst?
Darf man als Hausregel einführen, dass Drogen wie Cannabis verboten sind...selbst wenn die legalisiert werden? Wie siehts da rechtlich aus?

Solange es nicht legal ist kann man ja die Kiffer immer noch bei der Polizei anschwärzen und gut ist, aber so?


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21.08.2023 um 11:54
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Es gibt da bis heute keine klare Rechtssprechung hinsichtlich der Geruchsbelästigung von z.B. Zigarettenqualm und Du kommst daher und sagst bei Cannabisgeruch sofortige Kündigung. Muss man erstmal verstehen.
@Vinsmoke
Ich hab vor ein paar Tagen hier ein Erlebnis erzählt.
Da war ich in Kanada, hatte ein Zimmer direkt über einem Wohnzimmer, in dem abends/nachts gekifft wurde.
Der Geruch zog in mein Zimmer und ich war drei Tage lang "angeknipst".
Ich hatte das damals nicht verstanden, bis mich jemand darüber auklärte, warum das so ist.
Nach einem Gespräch mit den Leuten, haben die dann woanders geraucht und ich konnte endlich schlafen.


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21.08.2023 um 12:08
@frauZimt
Dein Erlebnis hatte ich die Tage gesehen.

Aber wie Du ja schon richtig gesagt hast, hast Du das Gespräch mit den Leuten gesucht und ihr seid euch einig geworden. Aber @Abahatschi droht direkt mit Kündigung.


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21.08.2023 um 12:11
Zitat von InfidelInfidel schrieb:Darf man als Hausregel einführen, dass Drogen wie Cannabis verboten sind...selbst wenn die legalisiert werden? Wie siehts da rechtlich aus?
Dazu folgendes:
Rauchen gilt als vertragsgemäße Nutzung einer vermieteten Immobilie. Das heißt: Rauchen ist in der Mietwohnung selbst, aber auch auf Balkon und Terrasse erlaubt.
Trotzdem dürfen Vermieter das Rauchen in ihrer Wohnung verbieten. Eine allgemeine oder vorformulierte Klausel im Mietvertrag reicht dafür allerdings nicht aus. Der Vermieter muss eine individuelle Absprache gemeinsam mit dem Mieter vertraglich festhalten.

Haben Sie einen Mietvertrag mit einer Vereinbarung über ein Rauchverbot unterschrieben, darf der Vermieter Ihnen kündigen, wenn Sie dagegen verstoßen. Ohne eine solche Klausel ist eine Kündigung für Rauchen auf dem Balkon oder in der Wohnung nicht zulässig.

Anders ist die Lage, wenn Sie bereits eine Abmahnung für exzessives Rauchen erhalten haben oder einen Unterlassungsanspruch vorliegt. Ändern Sie Ihr Verhalten nicht, ist eine Kündigung für Rauchen auf dem Balkon möglich.
Quelle: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/mietrecht/rauchen-auf-balkon/


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21.08.2023 um 12:40
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:@frauZimt
Dein Erlebnis hatte ich die Tage gesehen.

Aber wie Du ja schon richtig gesagt hast, hast Du das Gespräch mit den Leuten gesucht und ihr seid euch einig geworden. Aber @Abahatschi droht direkt mit Kündigung.
@Vinsmoke
Miteinander reden sollte doch immer der erste Schritt sein.
Nicht jeder sieht das so. Es gibt leider Zeitgenossen, die sofort Streit anfangen- oder die Polizei rufen
und es gibt auch die anderen: die nicht zuhören, nicht mit sich reden lassen und warten, bis die Polizei kommt.
Und wenn die wieder weg ist, machen sie weiter.

Es ging mir jetzt auch nicht darum, sondern, dass du nur von einer "Geruchsbelästigung" sprichst.
Das ist aber nicht so. Die Umgebung atmet u.U. Stoffe ein, die sie nicht im Körper haben will.

Darum wurde ja auch das Rauchergesetz verabschiedet. Passivrauchen schadet auch.

Ich bin sowieso gespannt, wie sich alles entwickeln wird, wenn das Gesetz erstmal verabschiedet ist.


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21.08.2023 um 12:43
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Es ging mir jetzt auch nicht darum, sondern, dass du nur von einer "Geruchsbelästigung" sprichst.
Das ist aber nicht so. Die Umgebung atmet u.U. Stoffe ein, die sie nicht im Körper haben will.

Darum wurde ja auch das Rauchergesetz verabschiedet. Passivrauchen schadet auch.
Da bin ich voll bei dir, keine Frage. Aber @Abahatschi sprach ja von sofortiger Kündigung bei Geruchsbelästigung durch Cannabis.


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21.08.2023 um 12:46
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Kannst Du erklären, warum der Geruch von Cannabis zur sofortigen Kündigung führen soll?
Weil es eine Psychoaktive Pflanze ist und stinkt, sogar besonders.
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Es gibt da bis heute keine klare Rechtssprechung hinsichtlich der Geruchsbelästigung von z.B. Zigarettenqualm
Falsch.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Warum sollte dies nur für Cannabis gelten und nicht auch für alle anderen Gerüche die einen Nachbar belästigen könnten?
Siehe Threadtitel.
Zitat von InfidelInfidel schrieb:Darf man als Hausregel einführen, dass Drogen wie Cannabis verboten sind...selbst wenn die legalisiert werden? Wie siehts da rechtlich aus?
Keine Ahnung.
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Aber wie Du ja schon richtig gesagt hast, hast Du das Gespräch mit den Leuten gesucht und ihr seid euch einig geworden
Was heisst eigentlich einig werden? Dass es nicht stinken soll? Das es nicht nochmal vorkommen soll? Soll man beim nächsten Mal nochmal diskutieren dass man sich einig wird?
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Aber @Abahatschi droht direkt mit Kündigung.
Damit es nicht eine endlose Geschichte wird.


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Legalisierung von Cannabis

21.08.2023 um 13:00
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Weil es eine Psychoaktive Pflanze ist und stinkt, sogar besonders
Was denn jetzt, sofortige Kündigung wegen dem Geruch oder sofortige Kündigung weil es eine psychoaktive Planze ist?
Übrigens ist der Geruch von Cannabis und das Empfinden darüber völlig subjektiv. Schließ nicht von dir auf alle anderen Menschen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Falsch.
Ist das so? Dann kannst Du das bestimmt belegen.

Hier mal ein paar Beispiele:

Gegen den Raucher:
Rauchverbot auf Balkon
Das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschied 2013, dass selbst ein Wohnungs­eigentümer beim Rauchen auf dem eigenen Balkon Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen muss. Im konkreten Fall waren zwei Balkone vorhanden. Begründung: Dem Beklagten, der täglich bis zu 19 Zigaretten rauchte, kann zugemutet werden, ausschließlich auf einem Balkon zu rauchen, auch wenn dieser nur über das Gästezimmer erreichbar ist. Ein Nachbar hatte geklagt, da der Zigarettenqualm direkt in sein Schlafzimmer zog (Az. 33 C 1922/13).

Miet­minderung wegen Rauch
In einem anderen Gerichtsurteil von 2012 hatte das Landgericht Hamburg Mietern in einer Dachgeschosswohnung fünf Prozent Mietkürzung wegen Minderung der Gebrauchs­tauglichkeit zugestanden. Der darunterliegende Nachbar hatte täglich zehn bis zwölf Zigaretten auf dem Balkon geraucht. Der Qualm stieg in die Wohnung des Klägers, was das Belüften beeinträchtigte und damit auch die Nutzung der Dachgaube (Az. 311 S 92/10).

Rauchverbot im Treppen­haus
In einem älteren Urteil kam das Amtsgericht Hannover zu der Auffassung, dass Rauchen im Treppenhaus seiner Zweckbestimmung widerspricht. Ein Hausbewohner hatte das Treppenhaus regelmäßig aufgesucht, um dort zu rauchen. Damit werden die Hausbewohner bzw. Wohnungs­eigentümer in ihren Rechten beeinträchtigt, so die Richter und stellten sich auf die Seite des Klägers (Az. 70 II 414/99).
Quelle:


Für den Raucher:
Rauchen auf dem Balkon gehört zum Wohnungs­gebrauch
Das Rauchen einer Zigarette oder anderer Tabakwaren auf dem Balkon gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung. Eine rauchende Mitmieterin berechtigt deshalb nicht zu einer Mietminderung, so das Amtsgericht Wennigsen. Der aufsteigende Rauch muss hingenommen werden (Az. 9 C 156/01).

Bis zwölf Zigaretten am Tag sind keine Beein­trächtigung
Auch das Amtsgericht Rathenow kam 2013 in einem Urteil zum Schluss: Mieter dürfen auf dem Balkon rauchen. Bei rund zwölf Zigaretten am Tag sieht das Amtsgericht keine wesentliche Beeinträchtigung der Kläger durch den Rauch. Damit besteht gegen einen auf dem Balkon rauchenden Mietmieter kein Abwehranspruch (Az. 4 C 300/13). Das Landgericht Potsdam bestätigte dieses Urteil am 14.03.2014 (Az. 1 S 31/13). Die Kläger, ein Rentnerehepaar, wollten erreichen, dass nur zu eingeschränkten Zeiten auf dem Balkon geraucht werden darf, scheiterten damit aber vor Gericht.

Rauchen auf dem Balkon und am Fenster ist akzeptabel
In einem Beschluss aus dem Jahr 1999 stellte sich das Amtsgericht Bonn ebenfalls auf die Seite der Raucher (Az. 6 C 510/98). Rauchen in gemieteten Wohnungen ist erlaubt. Da der Balkon zur Wohnung gehört, darf auch hier gequalmt werden. Das gleiche gilt, wenn am offenen Fenster geraucht wird. Das Gericht hatte die Klage einer Mieterin abgewiesen, die sich von Rauchschwaden vom darunter liegenden Balkon gestört fühlte. Begründung: Rauchen ist gesellschaftlich akzeptiert. Deshalb muss der Nachbar Unannehmlichkeiten durch Zigarettenrauch vom Balkon hinnehmen.
Quelle: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/mietrecht/rauchen-auf-balkon/
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was heisst eigentlich einig werden? Dass es nicht stinken soll? Das es nicht nochmal vorkommen soll? Soll man beim nächsten Mal nochmal diskutieren dass man sich einig wird?
Langsam wird es echt anstrengend mit dir und ich bin mir nicht mehr sicher, ob das alle nur getrolle von dir ist.

Kleine Anekdote:

Als ich in mein neues Haus gezogen bin, habe ich die Mülltonnen an einer anderen Stelle positioniert, als es die Vorbesitzer getan haben. Im Sommer hat der Mülleimer dann entsprechend gestunken und meine Nachbarn habe das dann in ihrem Garten teilweise gerochen. Kurz drüber gesprochen und ich habe die Mülltonne woanders hingestellt. War wirklich unglaublich schwer und mit schwerem Streit verbunden.......

Manchmal kann das Leben und das Miteinander so einfach sein.


Wenn man sich nicht einig wird oder gegen die Einigung verstoßen wird, dann kann man den Vermieter einschalten. Sollte dann immer noch keine Besserung in Sicht sein, dann muss es halt ein Gericht entscheiden.


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21.08.2023 um 13:07
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Übrigens ist der Geruch von Cannabis und das Empfinden darüber völlig subjektiv. Schließ nicht von dir auf alle anderen Menschen.
Deswegen schreibe ich hier meine Meinung, anscheinend passt Dir das nicht.
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Ist das so? Dann kannst Du das bestimmt belegen.
Konzentrieren:
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Es gibt da bis heute keine klare Rechtssprechung hinsichtlich der Geruchsbelästigung von z.B. Zigarettenqualm
Wenn Du schreibst "keine Rechtsprechung" und Urteile verlinkst habe ich mit meiner Aussage "falsch" recht.
Eine Sache ist klar: der Verursacher muss Rücksicht nehmen.
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Langsam wird es echt anstrengend mit dir und ich bin mir nicht mehr sicher, ob das alle nur getrolle von dir ist.
Mir egal.
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Wenn man sich nicht einig wird oder gegen die Einigung verstoßen wird, dann kann man den Vermieter einschalten
Ich leite ab Du würdest weiter rauchen, das ist dein "sich einig werden". Also wenn jemand zu Dir sagt "der Rauch stört mich" ist es Dir bis zum Gericht egal...da lag ich mit der Kündigung gar nicht so falsch.


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21.08.2023 um 13:18
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Deswegen schreibe ich hier meine Meinung, anscheinend passt Dir das nicht.
Du kannst zu allem was Du willst eine andere Meinung haben als ich, das steht dir völlig frei aber dann deklariere sie auch als deine Meinung und schreib nicht so, als würde das auf alle und jeden zutreffen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Konzentrieren:
Dito, denn...
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn Du schreibst "keine Rechtsprechung" und Urteile verlinkst habe ich mit meiner Aussage "falsch" recht.
Eine Sache ist klar: der Verursacher muss Rücksicht nehmen.
ich sprach von "keine klare Rechtssprechung". Es gibt, wie Du oben lesen kannst, sowohl Rechtssprechungen gegen den Raucher als auch für den Raucher. Wenn das für dich "klar" bedeutet und universell einsetzbar ist, dann ist ja gut, hat aber nichts mit der Realität zu tun.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich leite ab Du würdest weiter rauchen, das ist dein "sich einig werden". Also wenn jemand zu Dir sagt "der Rauch stört mich" ist es Dir bis zum Gericht egal...da lag ich mit der Kündigung gar nicht so falsch.
Die Konzentration lässt nach, ich merke schon.


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21.08.2023 um 13:21
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Die Konzentration lässt nach
Deswegen, beschreibe mal dein "sich einig werden"...beschreibe deine Variante:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was heisst eigentlich einig werden? Dass es nicht stinken soll? Das es nicht nochmal vorkommen soll? Soll man beim nächsten Mal nochmal diskutieren dass man sich einig wird?



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21.08.2023 um 13:40
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Deswegen, beschreibe mal dein "sich einig werden"...beschreibe deine Variante:
Ich habe dir ja schon ein Beispiel aus meinem privaten Leben gebracht. Lässt sich auch auf das Rauchen ummünzen (Ortswechsel)

Weitere Möglichkeiten:

-> Zeiten festlegen in denen auf dem Balkon/Terasse geraucht/nicht geraucht werden darf*
-> Statt auf dem Balkon/der Terasse zu rauchen, eventuell vor der Haustür, Drinnen oder im Garten rauchen

Ich verstehe nicht, was daran so schwer sein soll eine Lösung zu finden. Klar, wenn der rauchende absolut nicht bereit ist einen Kompromiss einzugehen und sich den Vorschlägen weigert, dann muss es halt ernster werden und es kann entsprechend zur Kündigung kommen.

"Einig werden" heißt hierbei, dass man als Verursacher der Geruchsbelästigung dafür sorgt, dass man das unterbindet, sofern auch wirklich eine Geruchsbelästigung vorliegt. Und bevor das mit sofortiger Kündigung erfolgt, sollte man schon noch in der Lage sein, das Gespräch zu suchen und eine Lösung zu finden.

*
Das Amtsgericht Lichtenberg in Berlin hat zum Beispiel bei einem Vergleich beschlossen, dass die betroffene Mieterin zwischen 20 und 6 Uhr nicht auf dem Balkon rauchen darf. Sollte dieses Verbot missachtet werden, droht eine Geldstrafe bis zu 250.000 Euro oder eine bis zu sechsmonatige Gefängnisstrafe.
Quelle: https://praxistipps.focus.de/rauchbelaestigung-durch-nachbarn-diese-tipps-helfen_148393


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