EZTerra schrieb:das ist ne pflanze, cannabis bzw. der konsum von cannabis ist doch kein luxus.
Im Sinne von Lebensnotwendigkeit ist es halt optional, niemand muss Rauschmittel konsumieren, das kann man machen, man kann es aber auch lassen. (Medizinische Gründe mal ausgenommen).
Nenne es Privatvergnügen oder wie auch immer. Da legt die Gesellschaft halt andere Maßstäbe an als bei lebensnotwendigen Dingen.
Z.B. muss bei einem Privatvergnügen ausgeschlossen werden, dass andere Menschen beeinträchtigt werden.
Daher sehe ich auch eine Nullpromillegrenze bei Alkohol als sinnvoll, denn niemand muss trinken. Jeder kann trinken und muss dann so lange warten mit Autofahren, bis keine Beeinträchtigungen mehr bestehen und so lange, bis auch kein Verdacht auf Beeinträchtigung besteht. In der Beweispflicht ist imho derjenige, der dem Privatvergnügen nachgeht.
Gleiches gilt für den Konsum anderer Rauschmittel. Dass Cannabis anders verstoffwechselt wird und ggf. der Nachweis bzgl. der Beeinträchtigung schwieriger zu führen ist, darf nicht zum Problem der gesamten Gesellschaft werden.
Der Konsument muss also nach seinem Privatvergnügen so lange das Auto stehen lassen, bis kein Zweifel über die Fahrttauglichkeit mehr besteht.
Gäbe es nicht so viele rauschmittelinduzierte Verkehrsunfälle, könnte man das anders handhaben. Dass vor allem alkoholisierte Fahrer ein Problem sind, darf kein Freifahrtschein für Cannabiskonsum sein. Beides muss so weit wie möglich unterbunden werden, da muss die Gesellschaft ganz klar kommunizieren: Trinkt und raucht, so viel ihr wollt, aber dann müsst ihr in Kauf nehmen, dass das mit dem Autofahren nicht mehr ganz so einfach ist.