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Legalisierung von Cannabis

13.151 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Berlin, Cannabis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Legalisierung von Cannabis

31.10.2024 um 16:10
@Stirnsänger
Wir können jetzt natürlich uns streiten, was "wenige", "sehr wenige" und "ganz, ganz wenige" konkret bedeutet. Das sind ja alles vage Begriffe.
Für Amsterdam ist man bei 38 statt 19 Fällen von Psychosen pro Jahr und 100.000 Einwohner in Folge des Konsums von Cannabis (mit hohem THC-Gehalt). Ob man das nun als viel oder wenig einschätzen mag, ist sicherlich Ansichtssache.
Es sterben ja auch rund 7 Verkehrsteilnehmer pro Jahr und 100.000.

Da ist es einfach eine Frage der Sichtweise, was man da als viel oder ganz, ganz wenig betrachtet.


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31.10.2024 um 16:15
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Ich weiß nicht, ob du Verständnis Schwierigkeiten hast, aber dir wurde schon wiederholt erklärt, dass genau das nicht erlaubt ist.
Nein, nein, so dumm bin ich nicht, ich habe keine Verständnisschwierigkeiten. Ich bin nur etwas - wie soll man sagen?! - verwirrt aufgrund der unterschiedlichen Angaben hier im Forum.

In dem von mir verlinkten Blogartikel (Überlegst du, in Deutschland Cannabis anzubauen? Das musst du wissen! (Beitrag von connected22)) heißt es nämlich:
Zitat von connected22connected22 schrieb am 25.10.2024:Verschenken: Du kannst dein Cannabis an Erwachsene verschenken, solange sie es nicht weiterverkaufen.
Aber das wird doch am Ende keine Falschbehauptung sein, oder? :ask:


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Legalisierung von Cannabis

31.10.2024 um 16:19
Zitat von PtoliporthosPtoliporthos schrieb:Aber das wird doch am Ende keine Falschbehauptung sein, oder?
Ganz im Ernst, du kannst doch selber das Gesetz lesen oder die FAQ der Regierung. Beides ist jüngst hier verlinkt worden.

Dort steht schwarz auf weiß, dass es verboten ist.

Da können anonyme Blogger ohne Quellen natürlich das Gegenteil behaupten und sind im Zweifel glaubwürdiger?


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31.10.2024 um 16:20
Zitat von PtoliporthosPtoliporthos schrieb:Aber das wird doch am Ende keine Falschbehauptung sein, oder? :ask:
Auf juristische, finanzielle und medizinische Beratung sollte man in Foren, bei YT oder irgendwelchen Blogs nun wirklich nichts geben. Gar nichts.
Du kannst doch gar nicht wissen, was diese Leute wissen oder nicht wissen. Da gibt es Null Kontrolle. Da kann jeder schreiben, was er mag.


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31.10.2024 um 16:27
@Ptoliporthos
Auch der "Tipp": Dein Cannabis aufteilen: Lagere es in kleinen, getrennten Behältern, um die 50-Gramm-Grenze einzuhalten:
Ich lehne mich hier ein bisschen aus dem Fenster, weil ich es nicht konkret weiß. Aber sehr, sehr wahrscheinlich ist die Aufteilung in verschiedene Dosen gänzlich irrelevant für die rechtliche Bewertung. Da kann es nur darum gehen, dass die Ordnungsmacht nicht zufällig einen großen Pott mit der ganzen Ernte findet, sondern eher über einen der kleinen Pötte stolpert.

So ist vermutlich auch der andere "Tipp" des Verschenkens zu verstehen. Natürlich ist es illegal - da soll vermutlich nur das Risiko einer Entdeckung minimiert werden.


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31.10.2024 um 16:44
@azazeel
@Bruderchorge

Ok, Danke. :kiss: Steht da auch drin, ob 50 Gramm pro Haushalt oder pro Person im Haushalt?
Gesetzestexte verstehe ich leider sehr schwer, ich kann mich nur schwer darauf konzentrieren und auch nur schwer was finden.

Edit: Also ich mein, wenn Ihr es nicht sagen wollt, welcher Paragraph, Absatz?


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31.10.2024 um 16:46
@Stirnsänger
Vielleicht noch ein Side-kick zum Alkohol:
In Deutschland konsumieren ca. 9 Mio. Menschen Alkohol in einer "gesundheitlich riskanten oder problematischen Form".

Geschätzt sterben pro Jahr ca. 40.000 Menschen vorzeitig in Folge des Alkoholkonsums. Wenn man das mal etwas hemdsärmelig auf die Zahl der "Vieltrinker" umsetzt, dann sind wir bei ungefähr 440 Alkoholtoten pro Jahr und 100.000. Alkoholbedingte Psychosen gibt es im Übrigen auch.

Ich denke, dass man also sagen kann: Wenn man mit Saufen aufhört und statt dessen kifft, lebt man gesünder. Aber eben nur dann. In der Regel wird es ja kein "entweder-oder" sein.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/a/alkohol#:~:text=Laut%20dem%20Alkoholatlas%202022%20des,ausschlie%C3%9Flich%20auf%20Alkoholkonsum%20zur%C3%BCckzuf%C3%BChren%20sind.


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31.10.2024 um 16:52
Zitat von PtoliporthosPtoliporthos schrieb:Steht da auch drin, ob 50 Gramm pro Haushalt oder pro Person im Haushalt?
§ 3 KCanG bezieht sich auf erwachsene Personen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__3.html

Aber was in der Realität passiert, wenn Du 150 Gramm und einen Haushalt mit drei Erwachsenen hast, kann ich Dir nicht sagen. Die Frage wird sein, inwieweit Du die anderen 100 Gramm "besitzt", wenn Du faktisch Zugriff drauf hast.


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31.10.2024 um 16:56
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Frage wird sein, inwieweit Du die anderen 100 Gramm "besitzt", wenn Du faktisch Zugriff drauf hast.
Wenn drei erwachsene Personen in einem Haushalt leben und die jeweils 50 gr pro Person, auch in den jeweiligen Zimmern der Personen sind, sind sie nicht in deinem Besitz, nur weil du vielleicht darauf zugreifen könntest.
Lagern 150 gr bei dir im Zimmer, wird es wohl eher schwer werden, die Justiz davon zu überzeugen, dass die jeweils 5o gr den beiden anderen gehören.


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31.10.2024 um 16:59
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Aber was in der Realität passiert, wenn Du 150 Gramm und einen Haushalt mit drei Erwachsenen hast, kann ich Dir nicht sagen. Die Frage wird sein, inwieweit Du die anderen 100 Gramm "besitzt", wenn Du faktisch Zugriff drauf hast.
Der Schutz gegen unbefugten Gebrauch muss ja nur für minderjährige gewährleistet werden, insofern gibt es keine erhöhte Hürde für den Besitz.

Im gemeinsamen Haushalt ist ja in der Lebensrealität in der Regel auch klar, wem was gehört und was zB einem Paar gemeinsam gehört. Dafür muss kein Name auf dem Autoschlüssel oder dem Geldschein stehen.

Das ist aber so ein Fall, den man theoretisch und allgemein gar nicht ohne Not ausdiskutieren muss.

Wenn allen Mitbewohnern klar ist, in Glas 1 ist das Zeug von Bewohner 1. In Glas 2 für Bewohner 2 usw. Dann ist der Besitz faktisch geklärt.


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31.10.2024 um 16:59
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Wenn drei erwachsene Personen in einem Haushalt leben und die jeweils 50 gr pro Person, auch in den jeweiligen Zimmern der Personen sind, sind sie nicht in deinem Besitz, nur weil du vielleicht darauf zugreifen könntest.
Das ist eine juristisch fundierte Sichtweise oder eine Meinung? Ernstgemeinte Frage.
Besitz bedeutet z.B. im Zivielrecht, dass man die tatsächliche Gewalt über etwas ausübt. Ich denke mal, abgeschlossene Zimmer im Rahmen einer WG ist as anderes, als die Zimmer in der Wohnung einer Familie. Aber das weiß ich nicht, das ist eher ein Gefühl.


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Legalisierung von Cannabis

31.10.2024 um 17:02
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Im gemeinsamen Haushalt ist ja in der Lebensrealität in der Regel auch klar, wem was gehört und was zB einem Paar gemeinsam gehört.
Hm, Scheidungen zeigen recht oft, dass das gar nicht so klar ist.

Ich will da auch gar nicht dran herumstreiten. Ich wollte das eher für mich abklopfen. Es ist ja sicherlich nicht abwegig, dass eine Verteilung in vielen Fällen einfach eine Schutzbehauptung ist.


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31.10.2024 um 17:03
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das ist eine juristisch fundierte Sichtweise oder eine Meinung?
Eine juristisch einwandfreie Meinung. :D
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Besitz bedeutet z.B. im Zivielrecht, dass man die tatsächliche Gewalt über etwas ausübt.
Ja, der Unterscheid zwischen Eigentum und Besitz, ich weiß.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Ich denke mal, abgeschlossene Zimmer im Rahmen einer WG ist as anderes,
Ich denke, dazu braucht es nichtmal "abgeschlossene" Zimmer, sondern schlicht klare verhältnisse, wem welches Zimmer zuzuordnen ist.

Wenn du Mitbewohner A bist und Mitbewohner B hat in seinem Zimmer 50 gr Gras, bist du nicht im Besitz des Grases von Bewohner B, völlig egal, ob abgeschlossen oder nicht.


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31.10.2024 um 17:05
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Wenn du Mitbewohner A bist und Mitbewohner B hat in seinem Zimmer 50 gr Gras, bist du nicht im Besitz des Grases von Bewohner B, völlig egal, ob abgeschlossen oder nicht.
Wenn ich Dein Mitbewohner bin und Dir meinen Teddy ausleihe und der bleibt in Deinem Zimmer - dann würde ich schon sagen, dass ich ihn auch weiterhin besitze. Wenn Du ihn aber mitnimmst und versteckst, dann werde ich wohl meinen Besitz verloren haben.
Aber das bitte mit Vorsicht genießen, Sachenrecht ist echt schon lange her.


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31.10.2024 um 17:07
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Besitz bedeutet z.B. im Zivielrecht, dass man die tatsächliche Gewalt über etwas ausübt.
Ja die tatsächliche Sachherrschaft, die kann man jedoch auch ohne Tresor ausüben.

Wie gesagt es ist müßig das zu erörtern, weil jeder ein anderers Bild dieses Beispiel Sachverhaltes im Kopf hat und es da auch auf Feinheiten ankommt, um es juristisch klar zu trennen.

Aber um in die Extreme zu gehen.

In einer anonymen WG, in der sich die Bewohner kaum oder gar nicht kennen, wird es unrealistisch, dass man in einem offenen Gefäß in der gemeinsamen Küche mit 150 Gramm Cannabisinhalt klare und für jeden nachvollziehbare Besitzverhältnisse untereinander hergestellt hat. In der gemeinsamen Wohnung eines Ehepaars, bei dem beide Partner in ihrem Arbeitszimmer je ein Glas mit je 50 Gramm stehen haben, wobei diese farblich unterschiedliche Deckel und eine namentliche Beschriftung haben. Dort ist es dagegen ziemlich eindeutig erkennbar und zu vermitteln wer was besitzt.

Alles andere spielt sich in der Mitte ab und im Zweifel kommt es auf einen Richter an, wie der entscheidet und der würde in Berlin den identischen Sachverhalt ggf anders beurteilen als der in München.

Edit:
Dir meinen Teddy ausleihe und der bleibt in Deinem Zimmer
Dann ist der Teddy in deinem Eigentum, jedoch im Besitz des Anderen, je nach eurem Verhältnis aber auch ggf in gemeinschaftlichem Besitz.

Wie gesagt es kommt dabei auf die genaue und konkrete Konstellation an und dann noch auf die individuelle Beurteilung eines Gerichts.

Edit2:
Hm, Scheidungen zeigen recht oft, dass das gar nicht so klar ist.
Die zeigen eigentlich nur, dass es schwer ist sowas nachträglich zu rekonstruieren ;)


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31.10.2024 um 17:20
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Wenn ich Dein Mitbewohner bin und Dir meinen Teddy ausleihe und der bleibt in Deinem Zimmer - dann würde ich schon sagen, dass ich ihn auch weiterhin besitze.
Definitiv Nein.
Du bist weiterhin der Eigentümer, aber der Besitzer bin in dem Fall ich

Edit: Diesmal war @Bruderchorge schneller :D


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31.10.2024 um 22:43
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Eigentümer, aber der Besitzer
Das ist doch exakt dasselbe


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31.10.2024 um 22:48
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Das ist doch exakt dasselbe
Nöö, das sind zwei verschiedene Sachverhalte.


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02.11.2024 um 13:21
Wer von euch baut an und kann mir per PN Tipps geben? Gier scheint ja kein Thread zu Austauschbzu existieren.
Bräuchte mal Tipps zum Thema Mehltau -.-


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02.11.2024 um 13:40
Frischmilch soll gegen Mehltau helfen.


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