Ilian schrieb:Es ist leider nicht einfach.
Muss es einfach sein? Und vor allem, muss es 100% "gerecht" sein?
Freiheit auf der einen Seite bedeutet manchmal, dass man auf der anderen Seite eine höhere Eigenverantwortung übernehmen muss.
Wenn wir die Freiheit bezüglich des Konsums von Rauschmitteln erhöhen, bekommen wir damit nicht automatischen einen Freifahrtschein.
Wo genau der Grenzwert liegen muss, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn die Abbauprodukte länger verweilen, als die Beeinträchtigung anhält, dann ist das das Problem des einzelnen Konsumenten, nicht das der Gesellschaft.
Bei anderen Freiheiten wie der Redefreiheit ist es doch auch so. Wenn ich rechtes Gedankengut rausblöke, das noch von der Redefreiheit abgedeckt wird, dann muss ich trotzdem Konsequenzen hinnehmen und darf nicht jammern, wenn mir manche Türen verschlossen bleiben.
Gäbe es eine gute Möglichkeit, die verringerte Fahrtüchtigkeit nach Alkoholkonsum zu bewerten, dann müsste man diese ebenfalls heranziehen.
Der erstbeste Alkoholrechner sagt btw. was anderes. Wenn ich zwischen 18 und 24 Uhr 3x0,5l Bier getrunken habe, dann habe ich um 3 Uhr noch 0,3 Promille.
Mit einer 0 Promille Grenze ist man dann definitiv noch fahruntüchtig und wer mit 0,3 Promille auffällt, der hat auch heute schon ein Problem.