amtraxx schrieb:Seit 2018 ja da wurde da Branntweingesetz reformiert vorher durften Privatpersonen bis zu 5 Liter Alkohol pro Jahr destillieren.
Das darfst du laut dem Gesetz eben nicht selber, sondern darfst eine Abfindungsbrennerei dazu beauftagen und vorher muss auch wieder eine Erlaubnis beim Hauptzollamt beantragt werden. Also mit
Hatmaker schrieb:solange man sich seinen eigenen Wein, Schnaps, Bier selber brauen darf.
ist es eben nicht so wie es dargestellt wurde.
Als Privatperson legal Schnaps brennen
Die neue Regelung beinhaltet unter anderem, dass Privatpersonen nur noch eingeschränkt Schnaps brennen dürfen. Das Alkoholsteuergesetz sieht folgende Möglichkeiten vor:
Privatpersonen können in einer sogenannten Abfindungsbrennerei Obst zu Schnaps verarbeiten. Dafür muss beim Hauptzollamt eine Brennerlaubnis beantragt werden mit der es dann möglich ist, bis zu maximal 50 Liter reinen Alkohol herzustellen. Diese Brennerlaubnis wird allerdings nur erteilt, wenn der Antragsteller eine wirtschaftliche Notwendigkeit nachweisen kann. Er muss beispielsweise nachweisen, dass das Kontingent von 50 Litern vermutlich ausgeschöpft wird. Das ist vorwiegend bei Obstbauern der Fall.
https://www.generali.de/ueber-generali/magazin/branntweinmonopol--neue-regelung-seit-2018-46210/Im Übrigen ist das mit dem anführen von Alkohol auch nur ein Whataboutism, denn hier geht es um Cannabis und nicht um Tee, Kaffee, alkohol, Nikotin,...
Ich habe meine Voraussetzungen für eine Legalisierung dargelegt. Die scheint nicht auf großen Gefallen zu stoßen, was mir aber völlig egal ist, denn niemand muss meine Meinung teilen.