@Eya Natürlich gilt das nicht für den Freizeitkonsum, der ist ja auch verboten.
Sollte es aber zu einer Legalisierung kommen, wäre es unnötig wenn jeder, auf den ein Schnelltest positiv reagiert, zur Blutentnahme und sein Auto für 24 stehen lassen muss.
Naürlich kann man trotdem solche Schnelltests machen, aber wie geschrieben zeigen die praktisch nur an, dass jemand mal konsumiert hat, nicht aber ob jemand beraucht ist, anders als bei Atemalkoholtests.
Daher würde ich vorschlagen, die Polizei entscheidet erstmal über die fahrtauglichkeit und ordnet eine Blutentnahme erst an, wenn Ausfallerscheinungen erkennbar sind, bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Fahrer berauscht ist.
Nicht aber wenn der Test positiv ist, der Fahrer angibt letzte Woche konsumiert zu haben und keinerlei beeinträchtigungen zeigt.