@case_77: Genau den Punkt meine ich, denn das ist schlichtweg falsch. Der entsprechende Punkt der HLKO:
"Art. 1 [Begriff des „Heeres“] Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:
1. daß jemand au ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
2. daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
3. daß sie die Waffen offen führen und
4. daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
In den Ländern, in denen Milizen oder Freiwilligen-Korps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung „Heer“ einbegriffen."
Quelle:
http://dt-reich.de/rechtsfundstellen/1871-1914/hlko.html (Archiv-Version vom 15.02.2005)Punkt 2 spricht ausdrücklich nur von Symbolen, nicht von Flaggen
MfG jever
Verwirrt mich nicht mit Tatsachen!