querdenkerSZ schrieb:und stand da nicht auch noch was in der Präambel des Grundgesetzes?
Aktuell:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
1949:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu
wahren und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den LÄndern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein,
WÅrttemberg-Baden und WÅrttemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung
zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken
versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu
vollenden.