@Platur Die Rechtslage in Deutschland ist so: wenn ein Elternteil Deutscher Staatsangehöriger ist, ist das Kind dieser Person auch Deutscher (ggf. hat das Kind auch noch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteil, aber das lassen wir zur Vereinfachung mal weg).
Ein Kind von 2 Türkischen Staatsangehörigen ist Türke, auch wenn es in Deutschland geboren ist. Aber Du kannst, wenn Du willst, ab Volljährigkeit entscheiden, ob Du z. B. die Deutsche Staatsangehörigkeit haben willst.
Wenn Du die Deutsche Staatsangehörigkeit hast und Kinder bekommst, sind diese Kinder auch automatisch Deutsche (kraft Gesetzes sagt man dazu), egal wo sie geboren sind.