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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

183 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ausländer, Deutsche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
jayjayg Diskussionsleiter
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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:52
@Turboboost

Da hast du recht.

Ist schon sehr bedrückend, dass die meisten türkischstämmigen Mitbürger der 2. und 3. Generation sich als Türken sehen und fühlen. :(


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:52
Das gilt für den Entzug der Staatsangehörigkeit.
Artikel 16 GG verbietet den Entzug der deutschten Staatsbürgerschaft. In einigen Fällen kann aber die Einbürgerung nachträglich unwirksam sein, weil sie unter falschen Angaben erfolgte.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:53
@Turboboost

Du kannst Türken meinetwegen auch durch Franzosen, Schweden oder Kanadier ersetzen.

Die Frage ist nur, ab der wievielten Generation man Deutschland angeblich angehört, wenn man sich als Deutscher sieht


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:53
''deutsches Blut'' :'D

Sonst gehts noch, oder :ask:


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:53
@RasputinsRobe

Der Entzug ist nur dann verboten, wenn durch sie eine Staatenlosigkeit erfolgt.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:54
@Turboboost
Sie meint also die Definition der Volkszugehörigkeit, die speziell zu Zwecken der Vertriebenengesetze gemacht wurde?
Und selbst da steht folgendes:
Zitat von TurboboostTurboboost schrieb:sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“
Selbst ist für den Begriff der Volkszugehörigkeit mehr von Nöten als nur die reine Abstammung. Und ebenso genannt wird die Bekenntnis zum deutschen Volkstum.
Zitat von TurboboostTurboboost schrieb:Fragen Sie mal Türken in der 3. Generation hier und sie werden erstaunt sein, wie viele davon sagen dass sie sich ihrem Selbstverständnis nach als Türken betrachten. Klingt komisch, ist aber so.
Und was ist mit denen, die sich als Deutsche fühlen? Die sind dann keine, weil irgendwelche anderen sich mehr als Türken fühlen.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:55
Zitat von viivii schrieb:Bin selber kein deutscher, mit 4 hergekommen zusammen mit meinen Eltern, fühle mich als deutscher, identifiziere mich mit der Kultur usw, bin aber trotzdem keiner ^^
Das ist heutzutage doch auch kein Problem, oder? Mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung bzw, als EU-Bürger brauchst Du innerhalb der EU gar keine mehr, kannst Du im Prinzip überall leben.


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jayjayg Diskussionsleiter
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23.06.2013 um 16:55
@brucelee
Natürlich gibt es dänisches, deutsches, niederländisches oder was auch immer blut.

Es sollte jedoch das Selbstverständnis maßgeblich sein.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:55
Zitat von tristris schrieb:Selbst ist für den Begriff der Volkszugehörigkeit mehr von Nöten als nur die reine Abstammung
Dass mehr als nur das Abstammungsprinzip dazu zählt, stand schon in einem zitierten Wiki-Link und sollte eigentlich klar sein.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:56
Zitat von TurboboostTurboboost schrieb:Der Entzug ist nur dann verboten, wenn durch sie eine Staatenlosigkeit erfolgt.
Zum Nachlesen, ich will jetzt keine seitenlange Kommentare posten. Deshalb als Quelle nur Wikipedia:

Verlust der Staatsangehörigkeit

Das Grundgesetz verbietet in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Unter Entzug werden folglich nur solche Maßnahmen oder Regelungen verstanden, durch welche jemand gegen oder ohne seinen Willen seine Staatsangehörigkeit verliert und diesen Verlust nicht vermeiden kann.[17] Das gilt auch für die Staatsangehörigkeit, welche durch Einbürgerung erworben wurde. Aber auch gegen einen vermeidbaren Verlust ist der Staatsbürger grundsätzlich geschützt, wobei ein Verlust mit Willen des Inhabers unproblematisch ist, weil ein solcher Vorgang keinen Eingriff in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält für den Verlust mit Willen des Betroffenen folgende Regelungen:

Entlassung auf Antrag des Staatsbürgers, wenn er eine andere erwerben will und ihm dies von einem anderen Staat zugesichert ist,
Verzicht, wenn der Staatsbürger auch weitere Staatsangehörigkeiten hat,
Adoption durch einen Ausländer,
Erklärung nach dem Optionsmodell (siehe oben), dass der Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit nicht behalten will,
Nichtoptieren: Unterlassung einer Erklärung nach dem Optionsmodell, dass der Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit oder seine zweite Staatsbürgerschaft behalten will, nachdem ein formeller und rechtzeitiger Hinweis durch die Staatsangehörigkeitsbehörde erfolgt ist. Die Verfassungsmäßigkeit dieses Verlusttatbestandes ist sehr umstritten, da er gegebenenfalls auch eintritt, wenn der betroffene Doppelstaater beide Staatsbürgerschaften behalten will (also auch gegen seinen Willen eintreten kann und damit einem Entzug gleichkäme).

Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG enthält einen Vorbehalt dahingehend, dass durch behördliche Verfügung oder gerichtliche Entscheidung auf Grund eines Gesetzes ein vermeidbarer Verlust der Staatsangehörigkeit möglich ist, wenn der Adressat des Entzuges dadurch nicht staatenlos wird. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht für folgende Fälle einen Verlust der Staatsangehörigkeit vor:

Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag des Staatsbürgers, wenn dieser nicht eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaftsbehörde zuvor beantragt und erhält[18] (Vorschriften wurden auf Verfassungsmäßigkeit geprüft[19]). Jedoch ist seit dem 28. August 2007 für die Annahme der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich. Im Fall deutscher Juden, die nach Israel ausgewandert und dadurch nach israelischem Recht automatisch Staatsbürger Israels geworden sind, wird argumentiert, diese hätten keinen Antrag auf Einbürgerung in Israel gestellt; mithin gälten die Bestimmungen über den „Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft“ für sie nicht. Dem wird von deutscher Seite entgegengehalten, dass es möglich sei, den Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit durch eine entsprechende Willenserklärung zu verhindern;[20][21]

Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates, wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt (§ 28 StAG); seit dem 6. Juli 2011 tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit jedoch nicht mehr ein, wenn es sich um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) oder einen der in § 41 Abs. 1 AufenthV genannten Staaten handelt.[22][23]

Rücknahme der Einbürgerung, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist (§ 35 StAG). Eine solche Rücknahme ist auch vor dem Hintergrund des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig,[24] weil Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG den Staatsbürger vor willkürlichem Entzug (z. B. aus rassischen, politischen oder religiösen) Gründen und vor Staatenlosigkeit schützen will und nicht widerrechtlichen Einbürgerungen einen Bestandsschutz verleihen möchte.

Weiterhin geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn

die deutsche Staatsbürgerschaft des Elternteiles, von dem der Betroffene seine eigene deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, zurückgenommen wird und der Betroffene das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 17 Abs. 2 StAG) oder wenn
durch Entscheidungen nach anderen Gesetzen die Staatsangehörigkeit des maßgeblichen Elternteils nachträglich entfällt (§ 17 Abs. 3 StAG), z. B. wenn die deutsche Staatsangehörigkeit (nur) vom Vater abgeleitet wird und es zu einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung kommt.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:56
Zitat von tristris schrieb:Und was ist mit denen, die sich als Deutsche fühlen? Die sind dann keine, weil irgendwelche anderen sich mehr als Türken fühlen.
Was sie in jedem Fall sind: deutsche Staatsangehörige.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:57
@Turboboost
Zitat von TurboboostTurboboost schrieb:Der Entzug ist nur dann verboten, wenn durch sie eine Staatenlosigkeit erfolgt.
Der Entzug ist immer verboten. Lediglich der Verlust (verlieren kann man die Staatsbürgerschaft etwa, wenn man eine andere annimmt) ist diesbezüglich verboten. Steht wortwörtlich drin.
Zitat von TurboboostTurboboost schrieb:Dass mehr als nur das Abstammungsprinzip dazu zählt, stand schon in einem zitierten Wiki-Link und sollte eigentlich klar sein.
Na also. Demzufolge ist @Stirlings Blut-Gerede vollkommeener Unsinn.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:58
Zitat von tristris schrieb:Sind die Nachfahren römischer Auxilartruppen schon Deutsche?
Nach Stirlings Meinung ja, aber nur, wenn sie Germanen waren :D


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 16:59
Zitat von tristris schrieb:Na also. Demzufolge ist @Stirlings Blut-Gerede vollkommeener Unsinn.
Mein Reden.


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23.06.2013 um 17:00
@Turboboost
Zitat von TurboboostTurboboost schrieb:Was sie in jedem Fall sind: deutsche Staatsangehörige.
Ah... und wenn sie sich als Deutsche fühlen, Deutschland als ihre Heimat ansehen und mit dem Herkunftsland ihrer Eltern oder Großeltern nix bis wenig zu tun haben, sind sie also dennoch keine Deutschen?
Dann wüsste ich gerne, wann man denn ein richtiger Deutscher sein soll (also über die reine Staatsangehörigkeit hinaus).

@SKlikerklaker
Nach Stirlings meinen ja, wenn sie Germanen waren
Also angesichts dessen, dass die Hilfstruppen so gut wie nie in ihrer Heimat eingesetzt wurde, laufen jetzt also in Ägypten, Persien und Spanien lauter Deutsche rum, die nichts davon wissen.*g*


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jayjayg Diskussionsleiter
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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 17:01
jayjayg hat auch ein deutsches Nationalbewusstsein und kann auch die Nationalhymne Germaniens auswendig singen.


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 17:01
@RasputinsRobe

Ebenfalls mal ein kleines Wiki
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.
Wikipedia: Ausbürgerung#Bundesrepublik Deutschland

Und so habe ich das bisher auch immer verstanden.
Faktisch wird aber eigentlich niemanden die Staatsangehörigkeit entzogen.


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23.06.2013 um 17:03
@tris
Zitat von tristris schrieb:Ah... und wenn sie sich als Deutsche fühlen, Deutschland als ihre Heimat ansehen und mit dem Herkunftsland ihrer Eltern oder Großeltern nix bis wenig zu tun haben, sind sie also dennoch keine Deutschen?
Wer sich zu Kultur, Sprache, Werte, Traditionen, usw. bekennt, der dürfte nach meinem Verständnis auch zum deutschen Volke gehören. So schreibt es auch die Definition zur Volkszugehörigkeit


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 17:03
Zitat von StirlingStirling schrieb:Turboboost hat recht. Wobei die juristische Definition eigentlich kompletter Schwachsinn ist.
Falsch. Die Meinung interessiert nicht vor dem Recht. Nur weil einige hier von ''deutschem Blut'' reden heißt es nicht das es generell gilt.
Im Gegenteil. Die juristische Definition ist relevant. Als was man sich fühlt nicht. Man kann die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen nur weil man hier lange bleiben will. Trotzdem kann sich der gebürtige Südamerikaner wie ein Südamerikaner sehen. Aber er kann Deutschland auch als zweite Heimat sehen und um komplett alle Recht zu bekommen, wird er halt ''Deutscher vor dem Recht''

Das Annehmen der Deutschen Staatsangehörigkeit heißt allenfalls man aktzeptiert die Regeln und das System hier zu lande. Man wird nicht bekennender Deutscher.
Zitat von StirlingStirling schrieb:Du bist nur ein Einwohner, aber kein angehöriger des Deutschen Volkes.
btw: Mein Gott... du bist auch ohne 5fachen Arier Nachweis ein Deutscher wenn du die Deutsche Staatsangehörigkeit hast. Das persönliche Empfinden interessiert niemanden. Die juristische ist relevant.
Als ob man die Deutsche Staatsangehörigkeit annimmt um ''Teil des Deutschen Volkes'' zu werden :|


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Wenn Deutsche und Ausländer es nicht nachvollziehen wollen...

23.06.2013 um 17:03
Zitat von tristris schrieb:Also angesichts dessen, dass die Hilfstruppen so gut wie nie in ihrer Heimat eingesetzt wurde, laufen jetzt also in Ägypten, Persien und Spanien lauter Deutsche rum, die nichts davon wissen.*g*
Ich kenne Stirlings Rechtsauffassung nicht, aber wahrscheinlich ja :)


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