Darum darf man Deutsche als "Köter-Rasse" titulieren
06.04.2017 um 20:49Begründung für die Zurückweisung:
Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dazu: „Bei beiden Tatbeständen ist Voraussetzung, dass Teile der inländischen Bevölkerung angegriffen werden, die sich nach politischen, nationalen, ethnischen, rassischen, weltanschaulichen, religiösen, sozialen, beruflichen oder anderen Merkmalen unterscheiden lassen.“ Sprich: Erst, wenn eine differenziertere Form der Beleidigung vorliegt, gibt es juristische Konsequenzen. Die Masse der Deutschen darf beleidigt werden, ohne dass es strafrechtliche Relevanz hätte. Im Umkehrschluss wäre es nach deutschem Recht auch nicht strafbar, wenn ein Deutscher Menschen einer anderen Nationalität im Allgemeinen beschimpfen würde.
Quelle:http://www.mopo.de/hamburg/politik/staatsanwaeltin-erklaert-darum-darf-man-deutsche-als--koeter-rasse--beschimpfen-25941510
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