@FaIrIeFlOwEr @Benny007
Benny007 schrieb:
und somit (siehe auch *** unten) erklärt sich die leistungsverweigerung von Lloyds an den estate.....der estate ist zwar *verwalter des nachlasses*, aber eben nicht *begünstigter*, sondern hätte als solcher (für den ernstfall) in den vertrag gesondert aufgenommen werden müssen..... aber wer dachte bei unterzeichnung dieses vertrages schon an einen solchen *ernstfall*???
FaIrIeFlOwEr antwortete:
diesen Punkt beurteile ich etwas anders ... die Nachlassverwalter sind natürlich nicht selbst Begünstigte ... aber sie verwalten den gesamten Nachlass von MJ -- einschl. des Michael Jackson Family Trust's, in den ja schon zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen wurden.
Das Estate ist vom Nachlassgericht beauftragt und bestätigt worden; somit vertreten sie ALLE Interessen von bzw. nach Michael Jackson ... also auch die Rechte und Pflichten aus dem Lloyds Vertrag ...
This Insurance may not be assigned in whole or in part without the prior written consent of the Insurers.
Diese Versicherung kann nicht im Ganzen oder in Teilen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Versicherer übertragen/abgetreten werden.
Damit hat man m. E. keine "Nachlassabwicklung" gemeint ... dieser Passus beinhaltet andere Möglichkeiten von "Übertragungen"...
dass sich der estate als nachlassverwalter mit dieser klage auseinandersetzen muss, ist ja unbestritten
:).... ich habe mich mit meinen erläuterungen konkret auf die seiten 10 + 11 der klage bezogen, wo es eben um eine (mögliche) auszahlung der versicherungssumme
an den estate geht, was Lloyds
aufgrund der vertragsbedingungen ablehnt..... dass Lloyds die zahlungen grundsätzlich wegen diverser verstöße gegen die vereinbarungen ablehnt, habe ich hierbei bewusst außen vor gelassen....
man muss diese police so sehen:
AEG und Michael Jackson LLC haben diese ausfallversicherung als gemeinsame *versicherungsnehmer* abgeschlossen.... sofern alle bedingungen hieraus korrekt erfüllt gewesen und der ernstfall (versichertes risiko) eingetreten wäre, hätte Lloyds die vereinbarte versicherungssumme - je nach versicherungsereignis - auszahlen müssen.....
- im fall von unfall und/oder krankheit von mj wäre er (mj) gegenüber AEG regresspflichtig gewesen, weil ja AEG für diese tournee in vorleistungen getreten ist und somit im sinne dieser versicherung *geschädigte* wären, während mj die *versicherte person* war.... mj hätte demnach von der auszahlsumme nichts erhalten, sondern diese wäre komplett an AEG gegangen.... den umfang/details von mj's regresspflicht gegenüber AEG haben AEG und mj im "AEG-MJ-Agreement" festgelegt - das hätte Lloyds nicht betroffen....
- im falle des todes von mj würde mj als *versicherungsnehmer* wegfallen, so dass auch hier (aber eben doch aus anderen gründen) die gesamte versicherungssumme (für die *versicherte person mj*) alleine an AEG ausgezahlt werden müsste.....
niemand sonst als AEG hätte anspruch auf diese auszahlsumme, weil niemand sonst
geschädigter wäre.....
und jetzt kommt der teil, bei dem der estate evtl. einen gravierenden fehler begangen hat....
AEG ist mit forderungen für ihre vorausleistungen an den estate herangetreten.... das geschah vermutlich aus dem grund, weil es zwischen AEG und Lloyds seit ende 2009 differenzen bezüglich der versicherungsleistungen gab - Lloyds weigerte sich bereits die ganze zeit über, die versicherungssumme auszuzahlen, und AEG war offenbar nicht bereit, auf das ihnen (ihrer meinung nach) zustehende geld ewig zu warten oder sogar völlig darauf verzichten zu müssen.... also war es (irgendwie) logisch, dass sie den estate als mj's nachlassverwalter für ihre kosten verantwortlich gemacht und bei denen das geld eingefordert hatten.....
offenbar haben AEG und der estate sich dann dahingehend geeinigt, dass der estate AEG kosten in höhe von 40 Mio $ erstattet,
unter der voraussetzung, dass - sollte Lloyds doch irgendwann zahlen - diese auszahlung vom estate an AEG dann mit der zahlung von Lloyds verrechnet wird - der estate also *seine* 40 Mio $ zurück erhält.... und aufgrund dieser vereinbarung hat der estate offenbar bei Lloyds den antrag gestellt, dass ein teil der versicherungssumme an sie ausgezahlt werden soll.....
und dagegen wehrt sich Lloyds in seiner klage.... Lloyds interessiert es nämlich (mit recht) nicht, was AEG und der estate *für sich* ausgehandelt haben, sondern für Lloyds ist einzig und alleine IHR versicherungsvertrag bindend,
und nach dem hat der estate keinerlei anspruch auf die versicherungssumme, sondern - wenn überhaupt - dann würde Lloyds nur an AEG zahlen, weil der 2. versicherungsnehmer dieses vertrages (mj) nicht mehr lebt und laut versicherungsvertrag das versicherte risiko und somit der auszahlanspruch allein bei AEG liegt....
Lloyds weist in seiner klage sogar darauf hin, dass sie einer zahlung an den estate auch dann nicht zugestimmt hätten, wenn der estate seine ansprüche offiziell *als begünstigter (weil nachlassverwalter) nach dem tod von mj* angemeldet hätte.... es gibt für diese art verträge keine *begünstigten* (anders als bei lebensversicherungen) und selbst eine *abtretung* von versicherungsleistungen wurden in dieser versicherungspolice ausgeschlossen - auch diesem antrag hätte Lloyds selbst auf antrag widersprochen.....
wie es scheint, war der estate mit seiner zahlung an AEG also offenbar zu voreilig.... vermutlich kannten sie aber zum zeitpunkt ihrer zahlung an AEG auch gar nicht die ganzen hintergründe = versäumnisse/falschinformationen bzw. fehlende informationen/verstöße, aufgrund derer dieser vertrag ohnehin keine gültigkeit besaß.... für den estate waren die ansprüche von AEG ein ganz wesentlicher kostenfaktor ihrer nachlassverwaltung.... und wenn dieser kostenfaktor ewig in der schwebe gehangen hätte, dann hätte der estate vermutlich nur sehr schwer auch mit allen weiteren kosten kalkulieren können..... hinzu kam vermutlich auch noch, dass der estate als mj's nachlassverwalter die ansprüche von AEG grundsätzlich für gerechtfertigt hielt und sich nicht auch noch mit einer klage in dieser sache gegen/von AEG herumschlagen wollte..... schließlich gab es besagtes AEG-MJ-Agreement, nachdem mj (bzw. nach seinem tod der estate) in der verantwortung standen....
nicht ganz auszuschließen ist auch, dass hierbei vielleicht Branca's beteiligung an TII eine rolle spielte????.....
und wenn man sich das AEG-MJ-Agreement UND die Lloyds versicherung betrachtet, dann hat sich AEG im grunde gleich doppelt und umso gründlicher abgesichert..... alleine mit dem AEG-MJ-Agreement hätte mj ja schon für alle eventualfälle mit all seinem privat- und geschäftsvermögen (auch mit seinem ATV-katalog) gehaftet..... warum also dann noch zusätzlich diese tournee-ausfallversicherung in höhe von 17,5 Mio $ ????...... da bekommt man dann doch den eindruck, dass AEG mj ausbluten lassen wollte - ich kann mir nicht helfen...... oder hatten sie selbst so wenig vertrauen in mj's finanzielle situation, dass sie auf diese Lloyds versicherung zu ihrer eigenen sicherheit zusätzlich bestanden?...... schließlich hieß es ja von allen seiten (auch von seiten von AEG), dass mj diese tournee machen MUSSTE, weil er pleite war bzw. jede menge schulden/außenstände hatte..... trotzdem - alleine der ATV-katalog hätte doch alle ansprüche von AEG (und anderen) gedeckt.....
so ganz scheint AEG aus *ihrer nummer* nicht herauszukommen, egal wie man es auch dreht.....