MJ~Leben u. Sterben~u das Geschehen danach!
07.06.2011 um 21:19@FaIrIeFlOwEr
zum propofol
OK, statt das "kein verschreibungspflichtiges medikament" in sternchen zu setzen, hätte ich besesr in worten erklären sollen, was ich damit meinte: dass patienten es nicht - wie z. B. rezeptpflichtige schmerzmittel - per rezeptverordnung zum eigengebrauch von einer apotheke bekommen können..... war so vielleicht unklar ausgedrückt und jetzt hoffentlich verständlicher :)
du hast also insofern recht, als dass es (natürlich) verschreibungspflichtig ist, aber es darf eben nur von ausgebildetem (medizinischem) personal verabreicht und verwaltet werden..... ebenso darf es von apotheken nur an entsprechende personenkreise/Institutionen (ärzte/kliniken) abgegeben werden.... das war auch mit ein grund, weshalb die Mickey-Fine-Apotheke ärger bekam... murray hatte ja das von ihm bestellte propofol an diverse adressen schicken lassen und die apotheke hätte überprüfen müssen, ob es tatsächlich für den klinikbedarf bestellt wurde, was allein aufgrund der von murray genannten lieferanschriften zweifelhaft war....
habe die klageschrift zwar noch immer nicht gelesen, aber wie es scheint, gibt es da mehr als einen punkt, der von Lloyds seite unrealistisch erscheint.... alleine die tatsache, dass dieser vertrag wohl im april 2009 geschlossen worden sein soll, Lloyds es aber als *betrug* ansieht, dass mj nichts von einer propofol-behandlung erwähnt hätte.... wie sollte mj schon im april 2009 wissen, dass murray ihn im mai und juni 2009 mit propofol zudonnern wird?.....
interessant ist aber in jedem fall, dass nun wohl auch endlich geklärt werden wird, WER diesen Dr. Slavit als gutachter engagiert hat (AEG oder Lloyds selbst) bzw. wer dem den auftrag für dessen gutachten erteilt hat.... den (alten) presseberichten zufolge soll Lloyds ja das gutachten von Dr. Slavit erhalten haben und sollte daher über dessen beauftragung informiert gewesen sein.... schaun wir mal, wie das dann ausgeht..... ich rechne aber auch hier auf ein längeres verfahren, denn wie Weitzman schon sagte, sträuben sich versicherungen bekanntlich so gut wie immer, wenn es ums bezahlen geht..... aber vielleicht haben sie aufgrund der vertragsinhalte ja doch recht gute chancen?..... und dann hätte u.U. der estate das nachsehen..... aber womöglich könnte auch für diesen fall die zivilklage von Katherine gegen AEG eine rolle spielen.....
das mit den fiktiven namen (hier DOES 1 - 75) ist bei klagen in USA so üblich.... damit will man gleich zu beginn deutlich machen, dass u.U. noch weitere personen in die gleiche klage mit einbezogen werden sollen, die man bei klageeinreichung aber noch nicht namentlich benennen kann.... evtl. kämen hier also auch murray und weitere ärzte als *DOES* in frage, zumal ja murray am 25.06.2009 dem versicherungsagenten gegenüber falsche angaben zu mj's gesundheitszustand gemacht hat - und das wohl auch noch schriftlich bzw. per mail :)......
zum propofol
OK, statt das "kein verschreibungspflichtiges medikament" in sternchen zu setzen, hätte ich besesr in worten erklären sollen, was ich damit meinte: dass patienten es nicht - wie z. B. rezeptpflichtige schmerzmittel - per rezeptverordnung zum eigengebrauch von einer apotheke bekommen können..... war so vielleicht unklar ausgedrückt und jetzt hoffentlich verständlicher :)
du hast also insofern recht, als dass es (natürlich) verschreibungspflichtig ist, aber es darf eben nur von ausgebildetem (medizinischem) personal verabreicht und verwaltet werden..... ebenso darf es von apotheken nur an entsprechende personenkreise/Institutionen (ärzte/kliniken) abgegeben werden.... das war auch mit ein grund, weshalb die Mickey-Fine-Apotheke ärger bekam... murray hatte ja das von ihm bestellte propofol an diverse adressen schicken lassen und die apotheke hätte überprüfen müssen, ob es tatsächlich für den klinikbedarf bestellt wurde, was allein aufgrund der von murray genannten lieferanschriften zweifelhaft war....
(3) P ropofol is a prescription drug and is not available over-the-counter. According to its package insert however, as approved by the US FDA, propofol is only supposed to be administered by healthcare professionals trained in the administration of general anesthesia, such as anesthesiologists and certified registered nurse anesthetists (CRNA).und hier auch noch mal ganz deutlich
http://healthworldnet.com/TheINSIDER/Propofol-The-New-Illicit-Prescription-Drug/?C=7089 (Archiv-Version vom 27.01.2011)
"(Propofol) is not a medicine that is at all dispensed as an outpatient prescription," Weber said.zur klage von Lloyds
http://www.pittsburghlive.com/x/pittsburghtrib/news/pittsburgh/s_633011.html (Archiv-Version vom 23.09.2009)
FaIrIeFlOwEr schrieb:die eingereichte Klage richtet sich gegen AEG Live und The Michael Jackson Company LLC ...die nachlassverwaltung als solche kann nicht verklagt werden, denn diese ist ja quasi personifiziert mit Branca und McClain.... Lloyds kann also lediglich den versicherungsnehmer (AEG) und die laut vertrag versicherte person (mj bzw. The Michael Jackson Company LLC) verklagen..... aber als nachlassverwaltung für mj's belange richtet sich die klage eben indirekt nun auch gegen den estate.... ich dachte eigentlich, dass das so auch von allen verstanden wird, ohne dass ich erst lange erklärungen dazu abgeben muss :)....
habe die klageschrift zwar noch immer nicht gelesen, aber wie es scheint, gibt es da mehr als einen punkt, der von Lloyds seite unrealistisch erscheint.... alleine die tatsache, dass dieser vertrag wohl im april 2009 geschlossen worden sein soll, Lloyds es aber als *betrug* ansieht, dass mj nichts von einer propofol-behandlung erwähnt hätte.... wie sollte mj schon im april 2009 wissen, dass murray ihn im mai und juni 2009 mit propofol zudonnern wird?.....
interessant ist aber in jedem fall, dass nun wohl auch endlich geklärt werden wird, WER diesen Dr. Slavit als gutachter engagiert hat (AEG oder Lloyds selbst) bzw. wer dem den auftrag für dessen gutachten erteilt hat.... den (alten) presseberichten zufolge soll Lloyds ja das gutachten von Dr. Slavit erhalten haben und sollte daher über dessen beauftragung informiert gewesen sein.... schaun wir mal, wie das dann ausgeht..... ich rechne aber auch hier auf ein längeres verfahren, denn wie Weitzman schon sagte, sträuben sich versicherungen bekanntlich so gut wie immer, wenn es ums bezahlen geht..... aber vielleicht haben sie aufgrund der vertragsinhalte ja doch recht gute chancen?..... und dann hätte u.U. der estate das nachsehen..... aber womöglich könnte auch für diesen fall die zivilklage von Katherine gegen AEG eine rolle spielen.....
das mit den fiktiven namen (hier DOES 1 - 75) ist bei klagen in USA so üblich.... damit will man gleich zu beginn deutlich machen, dass u.U. noch weitere personen in die gleiche klage mit einbezogen werden sollen, die man bei klageeinreichung aber noch nicht namentlich benennen kann.... evtl. kämen hier also auch murray und weitere ärzte als *DOES* in frage, zumal ja murray am 25.06.2009 dem versicherungsagenten gegenüber falsche angaben zu mj's gesundheitszustand gemacht hat - und das wohl auch noch schriftlich bzw. per mail :)......