@ all
habe zur zeit wenig zeit und kann deshalb nur ab und an mal reinkucken - also nicht wundern
:)hier das Gerichtsdokument der Klage von Lloyds wegen der Tournee-Versicherunghttp://www.radaronline.com/sites/radaronline.com/files/MJ-Lloyds.pdfLloyds hat demnach
Feststellungsklage eingereicht für
-
Aufhebung/Auflösung/Rückgängigmachung des Vertrages-
Nicht-Zuweisungsklausel (das betrifft die auszahlung einer evtl. versicherungssumme an den Estate und nicht an AEG als eigentlichen versicherungsnehmer.... hierfür hätte der versicherungsvertrag eine entsprechende klausel enthalten müssen, was wohl nicht der fall war)
-
Freistellungspflicht = freistellung von der entschädigungspflichtzwar enthält diese klage keine kopie des gesamten versicherungsvertrages, aber es sind offenbar diverse klauseln aus diesem vertrag konkret aufgeführt.... bin schon gespannt, was uns da erwartet, d.h., was AEG hierzu mit Lloyds vereinbart hatte.....
hatte noch keine zeit, mir dieses Dokument genauer anzukucken.... nur eines fiel mir jetzt schon auf, wenn das so stimmen sollte, wie TMZ berichtet hat:
ghost777 schrieb:Jackson habe unter anderem die Einnahme zahlreicher Medikamente, darunter seine Behandlung mit dem Narkosemittel Propofol, dem Versicherer vorenthalten.
propofol ist kein *verschreibungspflichtiges medikament*, sondern ein narkosemittel und auf dessen anwendung hat der patient in der regel keinen einfluss - das entscheidet der arzt.....
abgesehen davon wurde in der vergangenheit doch berichtet, dass dieser versicherungsvertrag ohnehin keine gültigkeit besäße, weil der von Lloyds anberaumte termin zu einer weiteren gesundheitsprüfung (anfang july 2009 in london) aufgrund des vorzeitigen todes von mj ja nicht statfinden konnte.... aber das waren eben presseberichte und deren wahrheitsgehalt ist uns ja bekannt
:).... wenn Lloyds jetzt andere gründe aufführt, kann das eigentlich nur bedeuten, dass zumindest an diesen (alten) presseberichten nichts dran war und sie eigentlich vielleicht doch hätten zahlen müssen....