nairobi schrieb:. Dieser befand sich in Untersuchungshaft wegen des sexuellen Missbrauchs usw. zum Nachteil seiner Töchter.
Widerlich.
nairobi schrieb:Ich muss sagen, dass er mir nicht Leid getan hat. Das Leben von seinen Kindern und seiner Frau zerstören, aber plötzlich tut er sich Leid??
Ich bin nicht darauf eingegangen und ziemlich schnell wieder weg.
Leid tut mir so jemand auch nicht. Trotzdem ist es falsch, wenn diesem Mann im Gefängnis dann selbst Gewalt angetan wird.
Es ändert nichts, es macht nichts besser. Es befriedigt nur Rachsucht anderer Menschen, meist noch nicht einmal der Opfer, sondern Unbeteiligter.
Ich könnte es ja noch verstehen, wenn sich ein Opfer rächen will, aber weder die Mitarbeiter der Justizanstalt noch die Mithäftlinge haben einen Grund, sowas zu tun, da sie nicht persönlich betroffen sind. Die tun das, weil sie aus irgendeinem Grund einen Prellbock brauchen und offensichtlich gerne Gewalt anwenden. Der Mann und dessen Straftat ist doch nur die Rechtfertigung dafür, damit man es vor sich selbst verantworten kann. Denn tief im Inneren ist den meisten, die sowas tun, wohl schon bewusst, dass sie sich damit auf genau dieselbe Stufe stellen wie die Person, der die Gewalt antun.
Wieso wird ein Mann zu jemandem, der Kindern sexuelle Gewalt antut? Was stimmt mit dem nicht?
Das wäre zu hinterfragen. Die Gründe zu finden und zu beseitigen, wenn das irgendwie möglich ist, ist weitaus zielführender, als diesen Mann zu verprügeln oder zu vergewaltigen. Davon hat absolut niemand was und es verhindert auch keine weiteren Gewalttaten gegen Kinder. Prävention ist aber viel wichtiger als das Befriedigen von Rachegelüsten.
Ray. schrieb:Daher ja weiß ich wie schwierig das ist keine Rachegedanken nachzugehen. Ehrlich gesagt, verstehe ich auch das man Leute verteufelt und ihnen das schlechteste wünscht.
Ja, das verstehe ich auch. Ich finde es speziell bei Opfern nicht verwerflich. Es ist ein Unterschied, ob man solche Gedanken hat oder auch tatsächlich tätig wird.
Und ich denke auch, dass man sich im Endeffekt mit zu starken Rachegelüsten selbst schadet. Manche Menschen kippen da so derartig hinein, dass es zur Besessenheit wird. Wem nützt das?
Ray. schrieb:Das was ich predige ist das Ideal, aber ich weiß, daß dies von kaum einen erreicht wird.
Das muss es auch nicht. Wir dürfen menschlich bleiben und auch negative Gedanken haben.
Was man allerdings nicht darf, ist, deshalb selbst gegen Gesetze zu verstoßen.
Und wie gesagt, besorgniserregend wird es dann, wenn man solchen Gedanken zu viel Raum gibt. Genauso, wie es einem schadet, wenn man sehr lange um jemanden trauert, schadet es auch, wenn man zu lange hasst oder wütend auf jemanden ist.
Das Leben ist nicht dazu da, unglücklich zu sein und sich in negativen Gedanken und Emotionen zu verstricken. Alles hat seine Zeit, Trauer, Wut, Eifersucht, Neid, sogar Hass ist unter gewissen Umständen verständlich. Aber man sollte sich auch wieder davon lösen können, bevor es ins Zerstörerische abgeleitet.
Ray. schrieb:Ich habe keine Probleme einen Kinderficker als genau das zu bezeichnen oder gar vor allen Leuten bloß zu stellen, es kostet mich keine schlaflose Nächte...
Das ist etwas anderes als Gewalt anzuwenden. Wenn jemand eine bestimmte Tat zweifelsfrei begangen hat, dann darf man das durchaus auch ansprechen. Muss man sogar, damit eine Strafverfolgung überhaupt erst stattfinden kann. Da soll man sich gar nicht zurückhalten.
Was aber in Österreich sogar strafrechtlich relevant ist: eine Straftat, für die jemand seine Strafe bereits verbüßt hat, in der Öffentlichkeit anzusprechen:
Wer einem anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise eine strafbare Handlung vorwirft, für die die Strafe schon vollzogen oder wenn auch nur bedingt nachgesehen oder nachgelassen oder für die der Ausspruch der Strafe vorläufig aufgeschoben worden ist, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
Quelle:
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/113Ob es in Deutschland einen gleichwertigen Paragraphen gibt, weiß ich nicht.
Es ist außerdem ein Unterschied, ob man jemanden verbal bloßstellt, indem man eine Straftat anspricht oder ob man körperliche Gewalt ausübt.