nairobi schrieb:Du schriebst so, als wüsstest Du es sehr genau?
Die rechtliche Komponente bzw. wie eine Scheidung abläuft kenne/weiß ich sehr gut, aber wo man letztlich geschieden wird, wusste ich nicht so genau, ich war in Österreich noch bei keiner Scheidung mit dabei. Ich hab ja die Scheidung meiner Schwiegermutter in Deutschland abgewickelt und habe mir dann auch durchgelesen, ob es in Österreich anders ist. Ja, sehr sogar. In Deutschland hat man zum Beispiel immer eine Anwaltspflicht, in Österreich nicht. Daher ist eine einvernehmliche Scheidung in Österreich auch recht günstig, wenn man nicht streitet und alles selbst regelt.
Kosten. Für die Scheidungsklage 312 Euro. Schließen die Parteien einen Vergleich, entstehen zusätzliche Gebühren. Weist dieser Vergleich den typischen und notwendigen Inhalt eines Scheidungsfolgenvergleichs bei einer einvernehmlichen Scheidung auf, sind das 312 Euro. Ist der Gegenstand der Vereinbarung auch die Übertragung des Eigentums an einer unbeweglichen Sache, beträgt die Pauschalgebühr zusätzlich 468 Euro.
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/scheidung/6/1/Seite.100021.html#KostenIch habe es nachgelesen, es ist am Bezirksgericht.
Übrigens ist die Bezeichnung "Amt" umgangssprachlich ein Sammelbegriff für alle Behörden, falls dieser Ausdruck für Verwirrung gesorgt hat. 😉 Ich weiß nicht, ob das in Deutschland anders ist. Wenn man in Österreich zu irgendeiner Behörde muss, muss man "aufs Amt".
Das sogenannte "Arbeitsamt" ist zum Beispiel auch kein Amt, aber es wird halt so bezeichnet. So gesehen wäre ein Gericht dann ebenso ein "Amt".