devil075 schrieb:was ich nicht gut heiße, ist wenn jemand Jahre später über die Medien „ausrichten“ lässt und so tut, als ob Frauen dumme, naive Wesen wären, die nicht damit rechnen konnten, dass es um harten Sex geht bei jemanden wie TL
Das kann ich schon nachvollziehen, wenn man mal verfolgt hat, wie solche Prozesse ablaufen, wenn Prominente im Spiel sind. Der ganze Medienzirkus, das Victim Shaming, jeder kennt deinen Namen und dein Gesicht... und es ist gar nicht sicher, ob am Ende der Gerechtigkeit genüge getan wird und der Täter auch bestraft wird.
Ich kann gut verstehen, dass man sich dem nicht aussetzen möchte. Es wird leider Opfern von sexuellen Übergriffen auch nicht immer geglaubt. Da schweigt man lieber und wenn dann ein Vorfall an die Öffentlichkeit gelangt, hängt man sich eben dazu. Wenn mehrere Frauen dieselben Erfahrungen berichten, wird ihnen eher geglaubt, so traurig das auch ist.
Das Aussehen einer Person sagt ja nichts über ihre sexuellen Vorlieben aus. Aber natürlich kann man sich zumindest bei Lindemann über die Songtexte bzw. seine literarischen Texte seine Gedanken machen. Dort steht ja genau das drin, was ihm jetzt vorgeworfen wird.
umma schrieb:Aber das rosa Kuschelding würde ich mal anziehen😉.
😂
devil075 schrieb:Zur Polizei unmittelbar danach und Anzeige… so hat das alles irgendwie einen „Beigeschmack“ (heißt nicht, dass ich denk er ist unschuldig - das weiß ich nicht und auch sonst nur er und die Damen)
Ich denke, dass das gerade bei sexuellen Übergriffen nicht so leicht ist. Wenn es um Gewalt geht und sichtbare Verletzungen vorhanden sind, die man dokumentieren kann, dann ist es eher so, dass einem geglaubt wird. Oder wenn Drogen verabreicht wurden und diese im Blut noch feststellbar sind.
In diesem Fall sollte man eher zum Arzt gehen und dieser soll alles dokumentieren und danach mit allem zur Polizei. Dann hat man etwas in der Hand.
Bei sexuellen Übergriffen ohne Verletzungen ist es schwierig. Auch bei Sex im Einvernehmen entstehen immer kleine Mikrorisse im Gewebe. Es ist also schwierig, zu belegen, dass die sexuellen Handlungen erzwungen waren. Da steht dann Aussage gegen Aussage und es gibt nun mal den Grundsatz "in dubio pro reo", also "im Zweifel für den Angeklagten".
Das heißt, am Ende ist nicht sicher, dass der Täter auch seine gerechte Strafe bekommt und dann muss man sich auch noch fürchten, dass er sich irgendwie rächt.