Wenn Helden nach Antworten suchen...
23.05.2023 um 22:27nairobi schrieb:Hat man im öffentlichen Dienst nicht mehr Kündigungsschutz?Wenn man Beamter ist, schon. Das sind die meisten Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst aber nicht. Sie sind sogenannte Vertragsbedienstete und deren Verträge sind an die Privatwirtschaft angelehnt.
Selbst wenn man einen Grund angeben muss, hilft das wenig, weil eine Veränderung der Arbeitsumgebung, der Dienste etc. schon einen solchen Grund darstellen. Aber zumindest einen Vorteil hat man: hat man den 50. Geburtstag erreicht, kann man nur mehr wegen Dienstverfehlung gekündigt werden oder weil man die Eignung verloren hat, den Dienst weiterhin zu versehen (wobei das auch einen guten Aufhänger bieten könnte, wenn man es wirklich darauf anlegt).
4)
Der Dienstgeber kann das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten auch wegen einer Änderung des Arbeitsumfanges, der Organisation des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen kündigen, wenn eine Weiterbeschäftigung in einer seiner Einstufung entsprechenden Verwendung im Versetzungsbereich seiner Personalstelle nicht möglich ist, es sei denn, die Kündigungsfrist würde in einem Zeitpunkt enden, in dem er das 50. Lebensjahr vollendet und bereits zehn Jahre in diesem Dienstverhältnis zugebracht hat.