Wenn Helden nach Antworten suchen...
06.03.2022 um 09:56nairobi schrieb:Klingt theoretisch nach einem guten Plan in einer chaotischen und ungewissen Situation.Solche Pläne kann man immer nur theoretisch machen, denn wie sie Situation dann tatsächlich sein wird, weiß man nie! Drum trainieren ja Einsatzkräfte verschiedenen Szenarien und vor allem die Fähigkeit, in einer stressigen und gefährlichen Situation schnell Entscheidungen treffen zu können.
devil075 schrieb:Da wird kaum jemand anderer Meinung sein - die Frage ist WIE?Das frage ich mich eben auch. Auf die Sanktionen wird ja mittlerweile mit Cyberattacken reagiert. Vor allem Energieversorger sind Opfer geworden.
Einen 3. Weltkrieg - der weder in Amerika noch in Russland ausgetragen werden würde, sondern auf europäischen Boden - heraufzubeschwören, kann nicht im Interesse der EU sein…
Wenn die Sanktionen schon als Provokation verstanden werden, möchte ich nicht wissen, was bei einem direkten militärischen Eingreifen zugunsten der Ukraine passiert.
nairobi schrieb:Dennoch ist man u.U. verpflichtet, einem Menschen zu helfen. In Deutschland ist das so, ich denke, in Österreich wird das nicht anders sein (?)Ich denke nicht, dass es weitreichende Konsequenzen für eine Privatperson ohne entsprechende Ausbildung für solche Situationen hätte, wenn sie statt dem Menschen die Tiere retten würde. Man kann von einer solchen Privatperson ja nicht erwarten, dass sie immer überlegt reagiert.
Wenn es also so wäre, dass man sich zwischen der Rettung eines Tieres und der eines Menschen entscheiden müsste (und das auch zumutbar und umsetzbar wäre) müsste man wohl auch schon vom Gesetz her dem Menschen Vorzug geben. Nicht?
Man kann im Fall des Falles immer sagen, man sei in Panik verfallen und habe nicht mehr richtig denken können.
Siehe § 95 StGB Unterlassung der Hilfeleistung:
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/95