nairobi schrieb:Nicht um der Beschäftigung willen, aber kann denn in der Schule alles ausreichend vermittelt werden? Ist es nicht erforderlich, dass der Schüler das Thema zu Hause etwas vertieft, um auch selbst festzustellen, ob er alles verstanden hat oder ob es noch die eine andere Frage zu stellen gibt?
Ich denke, dass es bei dem Stoff, den die Lehrenden per Lehrplan "durchbringen" müssen oft notwendig sein wird, dass eine Nachbereitung zu Hause erfolgt?
Wenn man Lektüre lesen muss muss das ohnehin zu Hause erfolgen.
Die Vermittlung des Stoffes muss in der Schule passieren. Genau deswegen ist der reine Distanzunterricht ja auch so heikel, selbst wenn er technisch unproblematisch abläuft. Es ist schlicht unmöglich, dass sich Schüler die Inhalte selbst beibringen. Durch Hausaufgaben darf also kein nicht geschaffter Unterrichtsstoff erarbeitet werden. Hausaufgaben dienen der Vertiefung des Wissens und der Übung.
In Zeiten von Corona ist das Kerncurriculum und der schulinterne Lehrplan, vorsichtig gesagt, herausfordernd...
Lektüre darf/soll/muss dann auch in unterrichtsfreien Zeiten gelesen und bearbeitet werden. (Lesetagebuch z.B)
nairobi schrieb:Von wann ist der Erlass? Kann es sein, dass das "früher" anders war? Die Älteren hier scheinen das ja ohne Hausaufgaben nicht zu kennen. Wir hatten auch ein Hausaufgabenheft. Das Führen wurde sogar kontrolliert.
Die neueste Version ist von 2019; seit wann es eine Regelung dahingehend gibt, weiß ich nicht.
Wir haben so genannte Infohefte, mit denen die Kommunikation zwischen Eltern und Schüler stattfindet (theoretisch). Dort tragen die Schüler ihre Hausaufgaben ein und die Lehrer bemängeln die nicht erfolgte Abgabe.