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Wenn Helden nach Antworten suchen...

67.181 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Wenn Helden nach Antworten suchen...

04.03.2021 um 14:18
@Ninjadara

Ich sage nicht, dass sie keinen Sinn machen, sondern nur, dass entscheidend ist "was hinten rauskommt".

Natürlich hat ein gelernter Handwerker, der seine Ausbildung aufmerksam und interessiert durchlaufen und abgeschlossen hat, eine solide Basis für eine gute Entwicklung in seinem Beruf...

...ob er die dann aber auch nimmt, diese Entwicklung, muss er erst noch zeigen.


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04.03.2021 um 14:26
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Natürlich hat ein gelernter Handwerker, der seine Ausbildung aufmerksam und interessiert durchlaufen und abgeschlossen hat, eine solide Basis für eine gute Entwicklung in seinem Beruf...
Genauso wie der wissbegierige und schnelle Hilfsarbeiter ;O))


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04.03.2021 um 14:35
Zitat von NinjadaraNinjadara schrieb:Genauso wie der wissbegierige und schnelle Hilfsarbeiter ;O))
Das habe ich ja auch gesagt, wobei ich als Unternehmer natürlich eine Vorauswahl treffe und wenn ich jemanden einstelle, der aus dem Stand performen muss, hat der Gelernte sicher den Vorzug.

Ich erbringe aber selbst seit Jahrzehnten Ingenieurdienstleistungen in einem Beruf, den ich im klassischen Sinne nie "gelernt" oder "studiert" habe...

...wenn jemand das bei der Diskussion meines Honorarsatzes als Argument vorbringen würde...

"Hasta la vista..." und eine geschmeidige Körperdrehung um 180°


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04.03.2021 um 14:53
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ich habe es so verstanden, dass @devil075 den Job wechseln möchte, weil sie im alten Job nicht mehr verdient, also in dem, in dem sie diese 25 Jahre Berufserfahrung hat und dass der neue Job besser bezahlt ist und mehr Urlaubstage hat, obwohl sie dort Quereinsteigerin wäre.
@devil075 kläre uns bitte auf :D
Was völlig neues oder gleicher Job?



Also eine Ausbildung und Abschluss macht schon Sinn. Ist ja auch nicht jeder ein Naturtalent.

Aber Quereinsteigern per se weniger zahlen trotz gleicher Leistung finde icb doof.

Und nur jemandem mehr zahlen, weil er mal Abi gemacht hat, sonst aber gleiche Leistung erbringt? Nee.

Finde das übrigens auch im Verkauf so merkwürdig. Es gibt ja den Lehrberuf der Verkäuferin und Einzelhandelskauffrau.
Aber mal ehrlich...am Ende machen sie beide das gleiche ^^


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04.03.2021 um 15:05
@violetluna
Oh man, ich hab gar nicht richtig gelesen.

Wir haben das beide gleich verstanden. Ich habs genauso verstanden.
Und sie jetzt als Quereinsteiger genauso viel verdient wie andere Hilfsarbeiter in diesem Beruf trotz Abi und 25 Dienstjahren (in einem anderen Beruf).


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04.03.2021 um 15:35
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Aber Quereinsteigern per se weniger zahlen trotz gleicher Leistung finde icb doof.

Und nur jemandem mehr zahlen, weil er mal Abi gemacht hat, sonst aber gleiche Leistung erbringt? Nee.

Finde das übrigens auch im Verkauf so merkwürdig. Es gibt ja den Lehrberuf der Verkäuferin und Einzelhandelskauffrau.
Aber mal ehrlich...am Ende machen sie beide das gleiche ^^
Wenn keine entsprechende Ausbildung vorhanden ist, wird man als Hilfsarbeiter eingestuft, ganz unabhängig von der Leistung, die man erbringt. Eben genau um einen Unterschied zu machen zwischen jenen, die Zeit in eine Ausbildung investiert haben (und in dieser Zeit mit Lehrlingsentschädigung auskommen mussten) und jenen, die gleich voll in den Beruf einsteigen. Sonst wäre es ja unfair, wenn eine Ausbildung nicht irgendwie honoriert würde. Vor allem darf man bestimmte Berufe ja auch gar nicht ohne entsprechende Ausbildung ausüben. Selbiges eben mit dem Abi, damit wird honoriert, dass man vier bis fünf Jahre länger zur Schule gegangen ist, einen höheren Bildungsgrad erworben hat und in dieser Zeit kein Geld verdient hat.

Ist Einzelhandelskauffrau nicht Verkäuferin? Ich meine, bei uns ist das so, also bei uns gibt es den Beruf "Verkäuferin" nicht, der heißt offiziell Einzelhandelskauffrau.

https://www.berufslexikon.at/berufe/3393-Einzelhandelskaufmann~Einzelhandelskauffrau-Schwerpunkt_Allgemeiner_Einzelhandel/
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Wir haben das beide gleich verstanden. Ich habs genauso verstanden.
Und sie jetzt als Quereinsteiger genauso viel verdient wie andere Hilfsarbeiter in diesem Beruf trotz Abi und 25 Dienstjahren (in einem anderen Beruf).
Ah okay.
Dann hab ich wohl @devil075 falsch verstanden, denn ich dachte, sie habe nach dem Abi ihren jetzigen Beruf erlernt (also ist nicht als Quereinsteigerin eingestiegen) und dann 25 Berufsjahre darin erworben.


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04.03.2021 um 15:37
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Dann hab ich wohl @devil075 falsch verstanden, denn ich dachte, sie habe nach dem Abi ihren jetzigen Beruf erlernt (also ist nicht als Quereinsteigerin eingestiegen) und dann 25 Berufsjahre darin erworben.
Das spielt doch gar keine Rolle dafür?
Jetzt ist sie ja dann Quereinsteigerin und die 25 Jahre Berufserfahrung vorher sind egal.


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04.03.2021 um 15:41
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Das spielt doch gar keine Rolle dafür?
Jetzt ist sie ja dann Quereinsteigerin und die 25 Jahre Berufserfahrung vorher sind egal.
Kommt drauf an wie artfremd die Aufgaben sind, völlig unbedeutend sind sie nicht weil nicht nur Fachliche Erfahrung allein von Belang ist.


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04.03.2021 um 15:50
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Das spielt doch gar keine Rolle dafür?
Jetzt ist sie ja dann Quereinsteigerin und die 25 Jahre Berufserfahrung vorher sind egal.
Hilfe, jetzt bin ich verwirrt und hab das Gefühl, wir schreiben aneinander vorbei. ;)

Prinzipiell wird man in einer Branche, in der es einen Kollektivvertrag gibt, in eine bestimmte Verwendungsgruppe eingestuft und laut dieser bezahlt. Die Verwendungsgruppe richtet sich nach der Tätigkeit. Das ist ziemlich kompliziert mit der richtigen Einstufung, da passieren häufig Fehler und Arbeitnehmer werden falsch eingestuft (und die Arbeitgeber müssen dies korrigieren, wenn der Arbeitnehmer sie darauf hinweist).

https://www.wko.at/service/t/arbeitsrecht-sozialrecht/Einstufung-in-Kollektivvertrag.html (Archiv-Version vom 26.01.2021)

Es gibt immer ein paar Grundregeln und dann wieder ein paar Ausnahmen und Sonderbestimmungen dazu. Bürokratie vom Feinsten. ;)


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04.03.2021 um 16:07
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Oder hast du in diesem Job 25 Jahre Beruferfahrung?
In dem jetzigen Job werden mir meine 25 Dienstjahre angerechnet und ich komm nicht auf die Summe, die ich da im Staatsdienst als Hilfskraft bekommen würde


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04.03.2021 um 16:11
Oh Gott ist da ein Kudelmudel rausgekommen...ich muss mich besser ausdrücken...


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04.03.2021 um 16:12
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ist Einzelhandelskauffrau nicht Verkäuferin?
Die Ausbildung ist umfangreicher, als die der Verkäuferin.
Wikipedia: Kaufmann im Einzelhandel


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04.03.2021 um 16:13
@violetluna

In Deutschland ist es entscheidend, ob der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Ist dem so, dann gelten die ggfs. bestehenden und zwischen den Parteien ausgehandelten Tarifvereinbarungen, zumindest als Mindestangaben.

Viele Kleinbetriebe und Mittelständler sind jedoch nicht in einem Arbeitgeberverband organisiert.

So jedenfalls die Zusammenfassung eines Freiberuflers, der diese Zusammenhänge nur am Rande verfolgt.


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04.03.2021 um 16:16
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:völlig unbedeutend sind sie nicht weil nicht nur Fachliche Erfahrung allein von Belang ist.
Hm...ok. Das ist ein Aspekt.
Zitat von OzeanwindOzeanwind schrieb:Die Ausbildung ist umfangreicher, als die der Verkäuferin.
Und am Ende läuft es bei beiden auf ein "39,44€ bitte. Danke, schönen Tag noch" hinaus :D.


@devil075 die 25 Jahre hatten aber auch nichts mit deinem jetzigen Job zu tun? Und mit dem vielleicht neuen aber auch nicht?


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04.03.2021 um 16:25
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:enn keine entsprechende Ausbildung vorhanden ist, wird man als Hilfsarbeiter eingestuft, ganz unabhängig von der Leistung, die man erbringt. Eben genau um einen Unterschied zu machen zwischen jenen, die Zeit in eine Ausbildung investiert haben (und in dieser Zeit mit Lehrlingsentschädigung auskommen mussten) und jenen, die gleich voll in den Beruf einsteigen. Sonst wäre es ja unfair, wenn eine Ausbildung nicht irgendwie honoriert würde. Vor allem darf man bestimmte Berufe ja auch gar nicht ohne entsprechende Ausbildung ausüben. Selbiges eben mit dem Abi, damit wird honoriert, dass man vier bis fünf Jahre länger zur Schule gegangen ist, einen höheren Bildungsgrad erworben hat und in dieser Zeit kein Geld verdient hat.
In der Theorie mag das so sein...

In der Praxis wird das allenfalls in manchen Großbetrieben so stumpf gehandhabt. Aber auch dort gilt das, was im Tarifvertrag geregelt wird, nur als untere Schwelle. Es darf eben nicht weniger bezahlt werden.

Auch ein Ungelernter kann also in einer Bank oder einer Versicherung mehr verdienen als einer der den klassischen Weg gegangen ist, immer vorausgesetzt, er bringt entsprechende Leistung (und kann sich gut verkaufen).


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04.03.2021 um 16:31
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Und am Ende läuft es bei beiden auf ein "39,44€ bitte. Danke, schönen Tag noch" hinaus :D.
War bei meiner Mutter anders, die mehr Verantwortung in Bürobereich hatte und mehr als eine Verkäuferin verdient hat. Bei einer Bekannten, die noch im Beruf ist, sieht es ebenso aus. Aber das sieht wahrscheinlich nicht überall so aus.


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04.03.2021 um 16:35
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:@violetluna

In Deutschland ist es entscheidend, ob der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Ist dem so, dann gelten die ggfs. bestehenden und zwischen den Parteien ausgehandelten Tarifvereinbarungen, zumindest als Mindestangaben.

Viele Kleinbetriebe und Mittelständler sind jedoch nicht in einem Arbeitgeberverband organisiert.

So jedenfalls die Zusammenfassung eines Freiberuflers, der diese Zusammenhänge nur am Rande verfolgt.
Das ist interessant, danke! In Österreich kann sich das der Arbeitgeber nicht aussuchen, das geht nach Branche. Ist der Betrieb ein Handelbetrieb, gilt automatisch der KV für Handel, ist es ein IT-Unternehmen, gilt automatisch der IT-KV usw. Ob das jetzt ein Einzelunternehmen ist oder welche Unternehmensform auch immer oder ob der Betrieb nur einen oder 500 Mitarbeiter hat, ist irrelevant. Man ist auch als Unternehmer automatisch Mitglied bei der Wirtschaftskammer, das ist eine Pflichtmitgliedschaft, genauso wie Arbeitnehmer verpflichtend automatisch Mitglieder bei der Arbeiterkammer sind. Nur die Gewerkschaftsmitgliedschaft ist freiwillig.

Dafür gibt es aber immer noch Branchen, die keinen KV haben. Zahntechniker zum Beispiel oder Künstler.
Zitat von OzeanwindOzeanwind schrieb:Die Ausbildung ist umfangreicher, als die der Verkäuferin.
Wikipedia: Kaufmann im Einzelhandel
Interessant, bei uns wird da nicht unterschieden.
Zitat von devil075devil075 schrieb:In dem jetzigen Job werden mir meine 25 Dienstjahre angerechnet und ich komm nicht auf die Summe, die ich da im Staatsdienst als Hilfskraft bekommen würde
So hatte ich das eigentlich ursprünglich eh verstanden, @pattimay - du bist schuld, du hast mich dann verwirrt. 😄
Finde ich ziemlich arg, aber wundert mich nicht, da eben Handel einen schlechten KV (also mit niedrigen Mindestgehältern) hat und der öffentliche Dienst ein viel besseres Gehaltsschema. Vor allem im Burgenland, weil der Landeshauptmann ja ein Mindestgehalt von 1700 Euro eingeführt hat.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:In der Praxis wird das allenfalls in manchen Großbetrieben so stumpf gehandhabt. Aber auch dort gilt das, was im Tarifvertrag geregelt wird, nur als untere Schwelle. Es darf eben nicht weniger bezahlt werden.
Ja, das mit der Untergrenze ist bei uns auch so, allerdings das mit der Einstufung nicht, weil das so im KV steht und somit verpflichtend ist. Das kann der Arbeitnehmer auch einklagen.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Auch ein Ungelernter kann also in einer Bank oder einer Versicherung mehr verdienen als einer der den klassischen Weg gegangen ist, immer vorausgesetzt, er bringt entsprechende Leistung (und kann sich gut verkaufen).
Theoretisch schon. Man könnte jemand in Verwendungsgruppe 2a einstufen und ihm soviel freiwillig überzahlen, dass er dann im Endeffekt dasselbe bekommt wie jemand, der in Verwendungsgruppe 3c ist und nur das Mindestgehalt lt. KV bekommt. Ich denke aber nicht, dass das so oft passiert. Eigentlich zahlen die meisten Firmen eher nur das, was sie unbedingt lt. KV müssen. Überzahlung, wenn es eine gibt, sind maximal 300 Euro brutto, wenn es sehr viel ist und das frisst dann die Einkommenssteuer bzw. Sozialversicherung gleich wieder auf. Das heißt, auf der Gehaltsabrechnung sieht es brutto ganz nett aus, netto ist es dann vielleicht um 50 Euro mehr. In Österreich wird Arbeit nämlich ziemlich hoch besteuert.


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04.03.2021 um 16:37
Ich habe eben mal nachgeschaut...

25% der Betriebe in D waren 2018 an einen Branchentarifvertrag gebunden.
2% der Betriebe in D hatten einen eigenen Firmentarifvertrag

73% der Betriebe in D waren 2018 nicht tarifvertragsgebunden.
30% dieser ungebundenen Betriebe orientieren sich aber freiwillig an einem Tarifvertrag


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04.03.2021 um 16:39
Zitat von OzeanwindOzeanwind schrieb:War bei meiner Mutter anders, die mehr Verantwortung in Bürobereich hatte und mehr als eine Verkäuferin verdient hat. Bei einer Bekannten, die noch im Beruf ist, sieht es ebenso aus. Aber das sieht wahrscheinlich nicht überall so aus.
Büro ist bei uns wieder ein eigener Lehrberuf (also eigentlich mehrere, kommt darauf an, in welchem Bereich man dann arbeitet).

Einzelhandelskaufmann = Verkäufer/in
Bürokaufmann, Industriekaufmann, Speditionskaufmann... = Bürojob

Nachdem das alles unterschiedliche Branchen sind, wird auch unterschiedlich bezahlt. Man kann als Bürokaufmann nicht als Verkäuferin im Handel arbeiten und umgekehrt, also die Ausbildung gilt nicht wechselseitig.


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04.03.2021 um 16:40
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Ich habe eben mal nachgeschaut...

15% der Betriebe in D waren 2018 an einen Branchentarifvertrag gebunden.
2% der Betriebe in D hatten einen eigenen Firmentarifvertrag

73% der Betriebe in D waren 2018 nicht tarifvertragsgebunden.
30% dieser ungebundenen Betriebe orientieren sich aber freiwillig an einem Tarifvertrag
Wow, das ist wenig. Da haben die Arbeitnehmer also kaum Schutz. Es gibt aber auch einen gesetzlichen Mindestlohn, oder? Zumindest an den müssen sich dann alle Betriebe halten.


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