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Wenn Helden nach Antworten suchen...
10.12.2020 um 18:05Trailblazer schrieb:31 Eintragungen im Strafregister und aktuell auf Bewährung!Das ist schon krass. Wobei oftmals auch Verfahren zusammengelegt werden. D.h. wenn Addi Arschloch sagen wir mal im Zeitraum von 4/5 Monaten mehrere Strafverfahren hat, sagen wir mal am 10.02. begeht er eine Bedrohung, am 15.02. wird er wegen Beleidigung angezeigt (und es wird fristgerecht Strafantrag gestellt), am 10.03. macht er einen Zechbetrug, der einen Widerstand nach sich zieht, am 18.03. haut er seinem Nachbarn eine runter und der bringt das zur Anzeige und stellt Strafantrag, dann wird er am 29.03. noch beim Ladendiebstahl erwischt und am 05.04. bedroht und beleidigt der seinen Vermieter und am 19.04. versetzt er jemandem einen Faustschlag, so dass dieser in ärztliche Behandlung muss und seine Brille herunterfällt und zerbricht, so werden dieses Verfahren normalerweise alle zu einem Hauptverfahren verbunden und abgeurteilt. In bestimmten Fällen kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Meist ist das mindestens für 3 Jahre. Wenn jemand während einer laufenden Bewährung erneut straffällig wird, kann es passieren, dass die Bewährung widerrufen wird und er dann seine Strafe antreten muss. Bei jemandem, der schon über 30 Fälle hat, ist meiner Meinung nach Bewährung unangebracht. Das sage ich jetzt mal, ohne die genauen Hintergründe zu kennen. Bewährung ist eigentlich gedacht, um auf jemanden einzuwirken, bei dem noch Hoffnung besteht, dass er nochmal die Kurve kriegt. So als "gelbe Karte" sozusagen.