@OpLibelleEs ist schön, dass Du mit den vier schönen gelben Rosen ein deutliches Zeichen gesetzt hast, dass die vier Opfer nicht vergessen sind.
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Kriminalrat Lühr hielt Opfer und Täter für Mitglieder einer Familie. In welcher familiären Beziehung könnten die Opfer zueinander gestanden haben?
Hier nochmals eine Zusammenstellung des Alters der Opfer :
junge Frau, 18-22 Jahre alt
Mann 65-70 Jahre alt
Mädchen 6-8 Jahre alt
Frau 30-35 Jahre alt
Bei dem Mann könnte es sich vom Altersunterschied her um den Vater der 30 bis 35 Jahre alten Frau gehandelt haben. Bei dem 6-8 jährigen Mädchen könnte es sich um die Tochter der 30-35 Jahre alten Frau gehandelt haben. Man hätte anhand der Obduktion allerdings leicht feststellen können, ob die 30-35 Jährige Kinder geboren hat und ob sie somit die Mutter der Kleinen sein kann. Es wurde aber nichts dazu veröffentlicht, dass das der Fall war und Kriminalrat Lühr hat auch nur erwähnt, dass es sich um Familienmitglieder handeln könnte und nichts Näheres dazu ausgeführt. Nach meinem Gefühl spricht das eher dafür, dass Geburten bei der Frau nicht festgestellt werden konnten, so dass die Kleine und die 30-35 Jährige in einem anderen Verhältnis zueinander stehen müssen.
Trotzdem bleibt als Möglichkeit, dass die 30-35 Jährige die Mutter der Kleinen und die Tochter des Mannes war. Bei der jungen Frau könnte es sich um eine Cousine der Frau und um eine Nichte des Mannes gehandelt haben. Eventuell war auch die Kleine eine Cousine der Frau und eine Nichte des Mannes. Es müsste sich dann um Abkömmlinge von einem Bruder oder einer Schwester des Mannes gehandelt haben.
Kriminalrat Lühr hat offenbar vermutet, dass die vier Unbekannten ermordet worden sind, weil der Mörder sie als Erben oder Miterben aus dem Weg schaffen wollte, so dass er als alleiniger Erbe übrig bleibt. Wenn er eine Erbschaft alleine antreten wollte, hätte er allerdings beim Nachlassgericht nachweisen müssen, dass die Miterben tot sind. Da die Opfer nicht identifiziert worden sind, konnte er das nicht. Diese Möglichkeit hat er sich genommen, weil er die Identifizierung durch das Ablegen der nackten Toten in den Trümmern geradezu verhindert hat.
Der Täter hätte die Opfer also nach dem Verschollenheitsgesetz, das seit 1939 galt im Rahmen eines Aufgebotsverfahrens nach einer gewissen Frist für tot erklären lassen müssen, um in den Genuss des Erbes zu kommen.
Nach den Wirren des zweiten Weltkriegs hat es vermutlich viele Aufgebotsverfahren mit Anträgen auf Todeserklärungen gegeben und es war wohl auch nicht besonders schwierig sie zu erhalten, wenn man behauptet hat, dass die Opfer zuletzt in irgendwelchen kriegsbedingten Gefahrensituationen waren. Leider ist nicht bekannt, ob die Polizei auch in diese Richtung ermittelt hat.
Ermittlungen bei den Standesämtern hat es gegeben.
Alle deutschen Standesämter wurden um die Durchsicht ihrer Sterbebeurkundungen gebeten. Diese Anfrage ging von der Überlegung aus, daß der unheimliche Mörder ein Erbschleicher sein könnte, der einen ganzen Familienverband auslöschte, um sich in den Besitz des Erbes zu bringen. Zur damaligen Zeit fand nicht immer eine ärztliche Leichenschau statt. Deshalb sollte durch die Anfragen überprüft werden, ob die gemeldeten Todesfälle wirklich "echt" waren. Den Standesämtern wurden genaue Personenbeschreibungen der vier Ermordeten übermittelt.https://www.abendblatt.de/archiv/1967/article200968495/Der-Truemmermoerder-kann-noch-mitten-unter-uns-leben.htmlDas klingt so, als habe man in Erwägung gezogen, dass der Mörder andere Tote mit der Identität seiner Opfer versehen hat um den Nachweis für den Tod zu erbringen und das Erbe antreten zu können. Das ist aus meiner Sicht etwas kompliziert gedacht. Mehr Sinn macht da ein Aufgebotsverfahren, wenn er es denn auf ein Erbe abgesehen hatte und hier das Tatmotiv lag.