Hamburger Trümmermörder 1947
13.07.2019 um 02:59jada schrieb:Die Nürnberger Prozesse waren im Oktober 1946 zu Ende. Es wurde öffentlich dargestellt, das Kriegsverbrecher mit Konsequenzen zu rechnen haben.Kriegsverbrecher ja, aber bei weitem nicht alle:
11 der 24 Hauptangeklagten im Nürnberger Prozess wurden nicht hingerichtet, zwei verübten vor dem Urteilsspruch Selbstmord.
Im Dachau-Prozess (15. November 1945 bis zum 13. Dezember 1945) wurden dagegen 36 Todesurteile und vier Haftstrafen ausgesprochen. Im Mauthausen-Hauptprozess (29. März 1946 bis zum 13. Mai 1946) ergingen 58 Todesurteile (neun davon in Haftstrafen umgewandelt) und drei Haftstrafen. Diese Todesurteile waren aber zum Zeitpunkt der Morde von Hamburg noch lange nicht verstreckt worden.
Was sich in den Prozessen (es hatte bis 1947 mehrere gegeben) gezeigt hatte, war dass es a. an Zeugen keinen Mangel gab, aber b. die Verantwortlichkeit sehr eng gefasst wurde.
So wie ich das verstanden hatte mussten sich damals Wehrmachtssoldaten, die Greuel verübt hatten, kaum Sorgen machen, während KZ-Kommandanten und -Aufseher durchaus mit Strafen rechnen mussten, aber eben längst nicht alle.
Auf Wikipedia gibt es sehr viele Artikel über die verschiedenen Prozesse bis Mitte 1947, aber es geht leider nicht daraus hervor, dass auch Anklage gegen abwesende, zB geflohene Angeklagte erhoben worden war.
Insofern glaube ich nicht, dass es sich bei dem Mörder um einen ehemaligen Nazi-Täter handelte, der zur Vertuschung tötete. Die Nazis führten immerhin ordentliche Akten und es gab genügend Zeugen, so dass es sicher nicht gereicht hätte, vier Menschen umzubringen, um sicher vor einer etwaigen Strafverfolgung zu sein.