@FadingScreams Um dann wieder den Bogen zum OP-Fall zu spannen: dass die Strafverfolgungsbehoerde in SA nicht verpflichtet ist, ein Motiv nachzuweisen, berechtigt sie dazu, wegen Mord anzuklagen. Bei den beiden Fällen, die ich weiter oben anführte, wurde immerhin jeweils ein Motiv konstruiert und danach der Tathergang rekonstruiert. Einen Tathergang hat NPA bzw.GN auch gegen OP mit Haengen und Wuergen zu rekonstruieren versucht, aber nach gut 21 Monaten wissen sie immer noch nicht, welches das MOTIV für den vorsaetzlichen Mord gewesen sein soll. Denn der Berufungsantrag vom 4.11. spricht von "murder", als ob es das Urteil CH nicht gegeben hätte (CriminalLawZA tat es als "Tippfehler" ab, ist das die Möglichkeit! !!!!).
Nun habe ich mich mit deinem folgenden Beitrag überschnitten, das Wiederaufrollen einer Motivfrage bei OP betreffend. Ich denke, mein Standpunkt zu dem Fall ist klar, ich stehe voll hinter JMasipa, aber wenn man (GN) schon so auf das Interesse der Gesellschaft pocht, dass in ihrem vermeintlichen Sinne Recht gesprochen wird, so hat diese Gesellschaft auch ein Recht, die volle Wahrheit zu erfahren, so wie GN sie ermittelt zu haben glaubt. Und dazu gehört mMn in einem ernst zu nehmenden Verfahren ein Motiv. Man kann sich nur darüber wundern, wie unkritisch das globale Publikum diesem Staatsanwalt verfallen ist. Ich unterschreibe alles mit, was du um 22.11 zu Nel geschrieben hast.