Mordfall Anni Hindosha aka Dewani-Fall :
Ein britischer Staatsbürger ist angeklagt, während der Flitterwochen in Südafrika, im November 2010 den Mord an seiner Frau Anni in Auftrag gegeben zu haben. Das Ganze sollte wie eine missglückte Entführung aussehen. Als Mittäter sitzen bereits drei SA-Staatsbürger in Haft, ein weiterer – der geständige Todesschütze – ist inzwischen im Gefängnis verstorben.
Der Witwer, Shrien Dewani, stand sehr bald unter Verdacht, war aber inzwischen nach Großbritannien zurückgereist. Nun liefen jahrelang Verhandlungen zwischen beiden Ländern um die Auslieferung Dewanis, der bis zur schließlichen Überführung nach SA mit PTSD diagnostiziert und in psychiatrischer Behandlung war. Die Einwilligung zur Auslieferung – schließlich am 07.04.14 erfolgt, nur um einen Zeitrahmen zu geben - wurde von britischer Seite aus nur unter der Bedingung gegeben, dass der Angeklagte vor und während der Gerichtsverhandlung in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht ist.
Der Dewani-Prozess lief seit 06.10.14. und scheint wohl zu „platzen“, Mo. 24.11. fällt die Entscheidung, ob die Anklage wegen mangelnder Beweise („weak case“) zurückgezogen wird. Was einer neuerlichen Schmach der SA-Justiz in einem weiteren aufsehenerregenden Fall gleichkäme.
Obwohl der Mordfall Anni Hindosha in der SA-Presse ausführlichst nachzulesen und die Gerichtsverhandlung selbst im liveticker zu verfolgen ist, habe ich oben nochmal die Grundfakten aufgezählt, um daran einige Bemerkungen anzuknüpfen.
Zunächst habe ich eine Frage: welchen Sinn hat eine derart kostenaufwendige Strafverfolgung? Ist in SA nicht die Möglichkeit gegeben, dass aus welchen Gründen auch immer ein Prozess in Abwesenheit stattfindet. Zumal eine Verurteilung unwahrscheinlich erscheint.
Klar, die Straftat wurde in SA verübt und drei SA-Staatsbürger, die Dewani als Auftraggeber herausgedeutet hatten, verbüßen als Täter hohe Haftstrafen.
Aber was verspricht sich die Anklagebehörde von der Überführung eines einzelnen Verdächtigen mit eigens gechartertem Flugzeug, der Einreise einiger Zeugen während des Prozesses und dem monatelangen Aufenthalt des Angeklagten in der Psychiatrie, die im Endeffekt der Steuerzahler finanziert?
Diskreditiert ein solcher Fall wirklich in so hohem Maße den SA-Tourismus?
Oder geht es wieder mal um die Selbstdarstellung der SA-Justiz?
Oder ging es um die Kraftprobe mit Scotland Yard, die Prestigefrage?
Und nun komme ich zum unvermeidlichen Vergleich mit dem Vorgehen bei der OP-Gerichtsverhandlung.
- Die Liste mit den Zeugen der Anklage wurde nicht im Vorfeld veröffentlicht.
http://ewn.co.za/2014/09/30/Witness-list-into-Dewanis-case-a-guarded-secret (Archiv-Version vom 13.11.2014)- Auch im Dewani-Fall wurde live-Übertragung im TV von den Medien beantragt, jedoch abgelehnt,
http://www.sabc.co.za/news/a/f78c208045afa4c198e49b90ca3f4715/Dewani-trial-will-not-be-recorded:-NPA-20140210denn
“… the state and defence have concerns that unregulated media access to Dewani may impact negatively on his health.”
Ich frage mich, ob überhaupt eine weitere live Übertragung von Gerichtsverhandlungen stattfinden wird.
- Es wurden mehrere Zeugen aus Großbritannien eingeflogen.
- Die Richterin schritt mehrmals energisch ein und lehnte bestimmte Fakten bereits bei der Beweisaufnahme als Indizien ab.
http://www.theguardian.com/world/2014/oct/14/shrien-dewani-bisexuality-irrelevant-murder-charge-judge“…She dismissed the evidence of a British police officer as it was about to be presented regarding email exchanges of a sexual nature between the defendant and an unnamed man.”
Bei Dewani fehlte übrigens der grüne Eimer. Er durfte bei Unwohlsein diskret den Gerichtssaal verlassen.
So, und damit könnten wir zu dem Fall an sich übergehen .... ich selbst brauche allerdings erstmal eine Pause.
Die Verteidigung scheint hier leichtes Spiel zu haben. Nicht nur die skeptische Haltung der Richterin läßt darauf schliessen. Aber warten wir den Montag ab.