Security in Diskotheken, auf Veranstaltungen usw
16.02.2013 um 23:32@Nightshadow81
Punkt 2... Wenn der Täter euch namentlich bekannt ist, dann könnt ihr bei einer Aussage vor der Polizei dann sagen, was er getan hat. Auch gut.
Tja, jeder glaubt, dass man die Täter nicht festhalten darf. Wieder Irrtümer unter den Bürgern.
Punkt 2... Wenn der Täter euch namentlich bekannt ist, dann könnt ihr bei einer Aussage vor der Polizei dann sagen, was er getan hat. Auch gut.
Tja, jeder glaubt, dass man die Täter nicht festhalten darf. Wieder Irrtümer unter den Bürgern.