RayWonders schrieb:ich dachte es ist an der Staatsanwaltschaft und den Klägern die Schuld zu beweisen, und nicht zwingend vom Angeklagten die Unschuld..
Selbstverständlich muss sie die eigene Unschuld untermauern. Der Angeklagte muss in dem, was er sagt, glaubwürdig erscheinen, am Besten, ohne sich selbst zu belasten.. Das ist hier nicht der Fall gewesen. Was nicht heißt, dass ich ihr nicht glaube, aber vor Gericht reicht der gute Glaube eben nicht.
RayWonders schrieb:Mir ist allerdings klar, dass dann jeder Drogenkurier mit so einer Erklärung daherkommen könnte, wenn es um sein Paket geht. Dass man nicht wüsste was sich eigentlich darin befindet, sei es Art oder Menge.. Das würde mir auch nicht gefallen, als Richter oder Verfechter der Drogenprohibitiion, dass dann alle Kuriere mit fast keiner Strafe davonkommen.
Die Fälle sind meist eh individuell. Wer bereits vorbelastet ist, hat ohnehin schlechte Karten. Aber das hat mit "gefallen" wenig zu tun. Alles, was man sagt, muss fundiert sein, ist es das nicht, kann darauf keine Rücksicht genommen werden. Deshalb ist die Verteidigung halt wichtig. Müsste sich jeder selbst mit einem "hab ich nix von gewusst" verteidigen, ohne nachvollziehbaren "Belege", wäre das eine magere Strategie. Ihre Optionen waren von vornherein recht dünn gesäht, die Beweislast offensichtlich und das einzige, was ihr noch blieb, war, zu behaupten, nicht zu wissen, worum es sich dabei gehandelt hat. Ein unbefangener Richter kann darauf allein kein milderes Urteil sprechen.