Nebelschwade schrieb am 01.08.2012:Allerdings finde ich schon, dass die Besatzung, die ja in gewisser Weise für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich ist, diese zuerst bei einer nahenden Katastrophe in die Rettungsbote lassen sollte. Wenn die Besatzung sich zuerst verdünnisieren würde, wer soll dann die Evakuierung leiten und die Boote klarmachen? Das würde noch mehr Chaos als normal geben und die Zahl der Toten wahrscheinlich steigen lassen.
Kapitäne sowie Besatzungsmitglieder haben normalerweise sowas wie eine Garantenpflicht und die je nachdem natürlich auch dann gilt, wenn ein Schiff bereits am Sinken ist. Auch da gilt es dann ja weitere Schäden, insbesondere an Leib und Leben, abzuwenden.
Keine Ahnung allerdings, ob sie von dieser Pflicht (nur rechtlich-nicht moralisch) befreit wären, würden sie durch ihre Pflichterfüllung ihr eigenes Leib und Leben unmittelbar riskieren, gefährden.
Morumotto schrieb:Haltet ihr die Regel "Frauen und Kinder zuerst" für angemessen?
Wie würdet ihr euch Verhalten?
Normalerweise tue ich mich schwer damit Leben gegen Leben abzuwägen. Das erlaubt auch nicht der rechtfertigende Notstand.
(Nur der entschuldigende Notstand erlaubt glaube ich eine Abwägung Leben gegen Leben für bestimmte Personen - die Tat selbst wäre aber nicht zu rechtfertigen und bliebe auch rechtswidrig, aber immerhin wäre sie entschuldbar, wenn für sich selbst oder Angehörige begangen)
Ps.
Ich sehe es für mich so:
Bestimmte Leben zu bevorzugen, ja, wenn wirklich sachlich begründbar, was ich im Falle von Kindern, allgemein allen Kindern und nicht nur die Eigenen, so sehen würde.
Bei Frau und Mann sollte es keine Unterschiede geben, wenn nicht gerade je nach Einzelfall sachlich begründbar. Also nicht pauschal nur wegen dem Geschlecht.