Todesstrafe
23.03.2015 um 15:52@1.21Gigawatt
Man sagt ja ganz klar was für Bedingungen erfüllt sein müssen damit zB für einen Breivik keine lebenslängliche Sicherheitsverwahrung nach seiner regulären Strafe gelte.
1.21Gigawatt schrieb:Aber ein Urteil darf meiner Meinung nach nie einen lebenslangen Freheitsentzug als Strafe für eine Tat vorsehen. Das passt einfach nicht zu unserem moderenen Justizverständnis.Ein Urteil vielleicht nicht aber eine Beurteilung schon.
Man sagt ja ganz klar was für Bedingungen erfüllt sein müssen damit zB für einen Breivik keine lebenslängliche Sicherheitsverwahrung nach seiner regulären Strafe gelte.