Todesstrafe
24.03.2015 um 18:25@Nordisch78
Auch für dich nochmal eine Kopie meines Beitrags:
Auch für dich nochmal eine Kopie meines Beitrags:
Wenn du die praktische Ausführung der TS befürwortest musst du dich auch damit abfinden das diese immer auch Unschuldige treffen wird.
Jede Tat muss vom Richter als eindeutig als erwiesen betrachtet werden damit ein Schuldspruch erfolgen kann, trotzdem gibt es Restzweifel und Fehlurteile.
Desweiteren kannst du eine Tat in einem Rechtsstaat nicht nach dem Grad der Überzeugung der Richter bestrafen.
Todesstrafe wenn der Richter zu 90, oder auch theoretischen 100% überzeugt ist, bei 70-90% gibts dann lebenslänglich, und unter 70%=Freispruch? (Prozentwerte rein willkürlich)
Rechtstheoretisch ist das destillierter Bullshit, der Täter soll ja für seine Tat bestraft werden, nicht für seine Fehler dabei seine Schuld zu verschleiern, und von Rechtsstaatlichen Prinzipien könnte man bei einer derartigen Vogehensweise auch nicht mehr die Rede sein können.
Die Alternative wäre natürlich die zulässigen Restzweifel für einen Schuldspruch in ALLEN Fällen in denen ein Ausspruch der TS theoretisch infrage käme derart zu verringern das man von gegen 100% gehender Sicherheit ausgehen kann.
Dann wäre es in jedem Fall in dem ein Mensch ein ausreichend brutales Verbrechen begangen hat um für die Todesstrafe infrage zu kommen plötzlich deutlich schwerer überhaupt einen Schuldspruch zu fällen.
Auf diese Weise würden also aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich mehr Schwerverbrecher wieder auf freien Fuss kommen, und das ohne das vorher ausgebildete Psychologen mindestens 15 Jahre lang zumindest versuchen entweder einen Heilungsprozess einzuleiten oder die schlimmsten Fälle bis zum St. Nimmerleinstag hinter Schloss und Riegel zu halten.