@SkySonicEin Fakt ist ein nachweisbarer Tatbestand. Wenn ich von Fakten spreche, dann spreche ich von Dingen die bewiesen sind. Und wenn ich es für mich persönlich moralisch so entschieden habe, ist es für mich ein Fakt.
Du gebrauchst das Wort also weiter in falscher Bedeutung.
Was ist mit dem Recht auf Freiheit?
Das Freiheitsrecht kann beschnitten werden, wenn es mit einem anderen Recht, nämlich dem auf Sicherheit der anderen kollidiert.
Da stehen zwei Menschenrechte gegeneinander.
Das ist ein großer Unterschied.
Das ist bei der Frage Sicherheitsverwahrung oder töten nicht der Fall.
Ich habe mich mit hinterbliebenen unterhalten und das angerichtete Leid gesehen.
Es gibt keinen Grund für mich irgendeine Gnade für diese Täter aufzubringen.
Also eben nicht mit den Tätern.
Und um die geht es hier, nicht um die Hinterbliebenen.
Wenn ich mich natürlich nur mit Opfern schlimmer Straftaten unterhalte und die Täter nichtmal kenne sondern nur Zerrbilder von ihnen sehe, klar, dann kann man auf solche irrationalen Gedanken kommen.
Sicher mag das Wort "Monster" etwas überzogen sein, da gebe ich dir Recht.
Hinter jedem Menschen steckt eine Geschichte, Beweggründe und bestimmte Verhaltensweisen welche das Verhalten erklären können. Dennoch ist es für mich kein Grund diesen Menschen ein weiteres Leben nach ihrer Straftat zu gewähren. Sie hätten vorher darüber entscheiden müssen, bevor sie ihre Familie umgebracht haben.
Ich würde Vergewaltigung auch nicht mit der Todesstrafe ahnden, da sie niemandem das Leben geraubt haben.
Beschäftige dich mit Psychologie, dann wirst du einsehen müssen, dass es mit persönlicher Verantwortung nicht sonderlich weit her ist.
So ein Familienmörder, sei es wegen einem Familiendrama oder nem ehrenmord, ist meist ein ganz armes Würstchen nach der Tat. Zumeist depressiv oder anderweitig auffällig, jedenfalls gestört.
Und da siehst du die Notwendigkeit wen zu töten?
Weswegen? Macht das wen lebendig?
Wie gesagt, das ist Masturbation und nichts anderes.