@history_x Das "und" implizierte mir, das es nicht ausschliesslich darum ginge. Selbstverständlich habe ich den gesamten Beitrag gelesen.
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Schutz vor dem Täter
Manche Befürworter der Todesstrafe argumentieren, dass diese die Gesellschaft besonders wirkungsvoll, da unwiderruflich, vor weiteren Verbrechen des Täters schütze. Da bei Haftstrafen Ausbrüche oder verfrühte Haftentlassungen durch Fehlgutachten möglich seien, hindere nur seine Hinrichtung einen Täter wirksam an weiteren Straftaten. Gegner verweisen darauf, dass inhaftierte Kapitalverbrecher während ihres Verfahrens bis zur Hinrichtung die gleichen Ausbruchsmöglichkeiten haben wie Täter, die eine Haftstrafe verbüßen. Auch sei der Sicherheitsstandard vieler Haftanstalten inzwischen so hoch, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe die Gesellschaft ebenso gut vor Wiederholungstätern schütze. Gerade Mörder würden sehr selten erneut straffällig.[15]
Oft wird eine schnell ausgeführte Todesstrafe, etwa durch ein Standgericht, als staatliche Notwehr gerechtfertigt und mit polizeilichen Sonderrechten wie dem „finalen Rettungsschuss“ verglichen. Dies gilt heute besonders für Fälle von Terrorismus: Auch bereits inhaftierte Täter bedrohten den Staat, da andere sie freizupressen versuchen könnten und ihre Gewalt dabei eskalieren könne. Erfolgreich freigepresste Täter könnten neue Verbrechen begehen und immer mehr Anhänger dazu gewinnen. Dagegen sei ein „kurzer Prozess“ der beste Schutz.
Viele Juristen, nicht nur Gegner der Todesstrafe, bestreiten, dass der Täter nach seiner Festnahme die Rechtsordnung noch derart akut gefährde, dass nur seine Tötung diese schütze. Sie bewerten so gerechtfertigte Todesstrafen als Justizmorde: Denn wer die Gesellschaft durch Beseitigen der Mörder schützen wolle, könne dies dann auch für andere Verbrecher verlangen und hebe damit jeden Unterschied zwischen Recht und Unrecht auf. Bestrafung von möglichen, aber noch nicht eingetretenen Folgen sei eine Abkehr von wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien zugunsten eines unerklärten Krieges gegen Kriminelle, in dem nicht mehr zwischen Mördern, Richtern und Henkern unterschieden werden könne. Damit werde der vorgebliche Zweck der Prävention verfehlt, weil die fehlende Aussicht auf ein faires Gerichtsverfahren andere darin bestärke, Mord als zum Selbstschutz mögliches Mittel zu betrachten und so die allgemeine Rechtsunsicherheit vermehre.[16]