@The.SecretEs ging ja auch nicht darum irgendeinen Freispruch für jemanden zu rechtfertigen der mit einer Sicherheit von 99,9% schuldig ist, sondern darum, dass 100% eben auch nur ein abstrakt theoretischer Wert ist, der nicht erreichbar ist.
@TopicIch steige nochmal mit Zarathustra ein:
"Darum reiße ich an eurem Netze, daß eure Wut euch aus eurer Lügen-Höhle locke, und eure Rache hervorspringe hinter eurem Wort »Gerechtigkeit«."
Rache und Recht haben zumeist nichts miteinander zu tun. Vielmehr dürfte das was Recht ist dem ein oder anderen Beführworter der Todesstrafe hier nicht gefallen
Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist
unantastbar. [...]
Der Begriff unantastbar schließt jedes "wenn" und "aber" aus. Jeder Täter ist und bleibt ein Mensch mit Würde.
Und das Leben ist ebenso ein Recht eines jeden Menschen, das unveräußerlich ist.
Der Eingriff in die Rechte des Täters, darf nicht weiter gehen als nötig um andere Menschen zu schützen. Und mit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist dem schon Genüge getan.
Jeder Schritt der weiter geht ist nur ein Produkt persönlicher Rachegelüste, und hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.
Die Frage nach der Todesstrafe stellt gleichzeitig eine grundsätzliche Frage zum Verständnis von Menschenrechten.
Und um es kurz zu machen:
Todesstrafe ist eine Menschenrechtsverletzung die es aufs schärftste zu ächten gilt.