@FluktuationOk. Aber nicht alle ( Verbrecher oder geistig unterrbemittelte) gehen mit Kettensägen auf ihre Mitmenschen los. Nur ist es so, das Polizeibeamte kaum gezielt schießen. D.h. sie ballern wahllos drauf los. Dazu muss ich allerdings auch sagen das die Zeit in so einer Situation vielfach nicht vorhanden ist. Wer in so einer Situation lang überlegt, der ist zweiter Sieger !
Aber das Recht zu töten, haben auch Polizeibeamte nicht. Sie dürfen / müssen Gefahren abwehren wenn es erforderlich ist. Wahllos schießen ??? Wurde ja oft genug praktiziert. Unschuldige haben dafür mit ihrem Leben bezahlen müssen. Bei etlichen Beamten sitzt der Finger am Abzug sehr locker. Das Geschoss ist wenn einmal abgefeuert, nicht mehr zurückzuholen. Einzige Ausnahme ist in der Regel die Pathologie.
Mir und anderen, wurde als Sportschütze in brisanten Situationen etwas entscheidendes beigebracht. Das erste Projektil geht in den Kopf des Gegners. Das zweite in die Luft ! Du verstehst ?
Aber ich möchte damit nur sagen das oft und in vielen Situationen zu schnell und unüberlegt geschossen wird. Der Verteidigungsfall ist aber nicht der Kriegsfall, denn da ist es völlig egal und legal, wer wann in welcher Situation zur Waffe greift und den anderen erschießt !!! Da greifen andere Prioritäten.
Das Recht einen anderen Menschen zu töten hat kein Mensch. Die einzige Ausnahme, wenn das eigene Leben bedroht ist, und im Falle von Abwehrhandlungen etc. wenn Polizeibeamte hinzugezogen wurden, selbige den finalen Rettungsschuss abfeuern um ihr eigenes und das Leben Dritter zu schützen, und zu erhalten !
Und zu der Kettensäge.... Der Polizeibeamte hat mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit dieses Quantum Zeit, um gezielt zu schießen und um den Gegner kampfunfähig zu machen. Nur ballern etliche unüberlegt drauf los. Und dabei könntest du noch " vor " dem Kettensägemann von einem Polizisten ins Jenseits befördert werden. Im Nachhinein liest sich das im Polizeibericht dann so...." Der mit der Motorsäge hat dem Angegriffenen und sich selbst eine Kugel in den Kopf gesägt !!! "
Jaja.... es ist schon eine verkorkste Welt. Der Polizeibeamte konnte nicht schießen weil seine Waffe Ladehemmung hatte.
Und wenn ein Polizeibeamter in Ausübung seines Berufes, durch die Kugel eines Verbrechers zu Tode kommt, sage ich ganz lapidar " Berufsrisiko. !!! " Der Handwerker welcher vom Gerüst fällt weil er unaufmerksam war, ist doch auch selbst schuld an der Situation, und an seinem Tod oder ?