Todesstrafe
02.06.2009 um 09:41
Einfach noch mal zur Definition von zwei "beliebten Delikten", für die hier oft und gern die Todesstrafe gefordert wird, damit wir wissen, worüber wir reden.
"Entgegen der weit verbreiteten Wahrnehmung finden die meisten Vergewaltigungen im Bekannten- oder Verwandtenkreis statt, eine Vergewaltigung durch einen völlig Fremden ("der Mann hinter dem Baum") kommt äußerst selten vor. So kannten sich z.B. nach einer US-amerikanischen Studie von 2004 lediglich in zwei Prozent aller Fälle Opfer und Täter vor der Tat nicht. Wenn man davon ausgeht, dass Vergewaltigungen unter Lebenspartnern oder nahen Freunden oft gar nicht angezeigt werden, so dürfte der tatsächliche Anteil von Vergewaltigungen durch völlig Fremde sogar noch geringer sein. Gemäß der gleichen Studie spielten in rund 2/3 aller Fälle Alkohol oder andere Drogen eine Rolle.
Ein Zusammenhang zwischen der Kleidung und dem Auftreten einer Person und ihrem relativen Risiko, vergewaltigt zu werden, konnte bisher statistisch nicht nachgewiesen werden.
Untersuchungsergebnisse zu Häufigkeit und Ablauf von Vergewaltigungen
Repräsentative Studien in den USA fanden, dass 15 bis 25 Prozent aller Frauen im Laufe ihres Lebens mindestens einmal vergewaltigt werden. Laut deutscher Polizeistatistik kam es im Bundesgebiet im Jahr 2007 zu 7.511 gemeldeten Fällen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung, ein Rückgang um 7,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Darunter fallen laut Bericht „relativ beachtliche Versuchsanteile“ von 15 %. Damit kommen pro Jahr 11 gemeldete Fälle von Vergewaltigung auf 100.000 Einwohner.
Von der Zahl der gemeldeten Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung entfallen 7.334 auf sogenannte Mehrfachtäter. Unter Alkoholeinfluss standen laut Bericht 2.026 der Täter. Die Aufklärungsquote veränderte sich zwischen 2006 und 2007 nicht und blieb konstant bei 82,9 %.
Von 7.475 der Vergewaltigung Verdächtigen waren im Jahr 2004 98,8 % männlich und 1,2 % weiblich. Bei den männlichen Tatverdächtigen waren 10,5 % zwischen 14 und 18 Jahre alt, 9,6 % waren zwischen 18 und 21, weitere 12,2 % zwischen 21 und 25 und schließlich 65,3 % über 25 Jahre alt. Der Anteil deutscher Tatverdächtiger beträgt 69,4 %, dies ergibt einen relativ hohen Anteil an ausländischen Verdächtigen von 30,6 %, die im Vergleich zur Gesamtzahl von mutmaßlichen Straftaten durch Ausländer von 22,9 % gesehen werden muss. 67,1 % der Tatverdächtigen teilen sich mit ihrem Opfer eine Gemeinde, weitere 11,7 % noch den Landkreis und weitere 18,9 % das weitere Bundesland. Aus dem überregionalen Bundesgebiet entstammen 4,3 % und aus dem Ausland 0,9 % der Verdächtigen."
(Wiki, gekürzt)
"Sexueller Missbrauch von Kindern
Ein Kind wird "entführt, missbraucht, ermordet" – die Angst davor erschreckt und beunruhigt Eltern zutiefst. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind Opfer eines derartigen Verbrechens wird, ist äußerst gering.
Weitaus häufiger als diese entsetzlichen Gewalttaten, sind die vielen ungezählten Fälle versteckten und verschwiegenen sexuellen Missbrauchs an Jungen und Mädchen. Hier sind die Täter zumeist keine Fremden, die sich ihr Opfer scheinbar zufällig und meist gewaltsam suchen. Im Gegenteil: Etwa drei Viertel aller Missbrauchsfälle geschehen im Bekannten- oder Verwandtenkreis der Kinder.
Wer sind die Täter? Wo findet der sexuelle Missbrauch statt?
Sexuelle Gewalt findet vor allem in der Familie und im Bekanntenkreis statt, aber auch im außerfamiliären Umfeld (etwa in der Schule oder im Freizeitbereich). Abgesehen von den Fällen des Exhibitionismus und seltenen spektakulären Gewalttaten sind die Kinder überwiegend mit dem Täter bekannt oder sogar verwandt.
Betroffen von sexueller Gewalt sind Kinder aller sozialer Schichten und aller Altersgruppen, auch Kleinkinder und Säuglinge.
Sexuelle Gewalt üben meist Personen aus, die dem Kind gut vertraut sind und sich häufig das Vertrauen des Kindes durch Geschenke, Aufmerksamkeit, Zuneigung und ähnliches erschleichen. Eher selten wenden diese Täter Gewalt an, um sich das Kind gefügig zu machen.
Sexuelle Gewaltausübung wird sozusagen "vorbereitet" und entwickelt sich im Verlauf einer längeren Zeitspanne. In der Regel erfolgen sexuelle Übergriffe durch eine vertraute Person über mehrere Monate oder Jahre hinweg.
Die Täter sind zumeist Männer und kommen aus allen sozialen Schichten. Es kann auch eine mögliche Mittäterschaft von Frauen bzw. Müttern durch ein Nicht-Eingreifen bzw. ein Zulassen der Ereignisse gegeben sein.
Was ist unter sexueller Gewalt gegen Kinder im rechtlichen Sinn zu verstehen?
Ein Erwachsener oder Jugendlicher übt (nicht notwendigerweise unter Anwendung körperlicher Gewalt) sexuelle Gewalt aus, wenn er seine Autorität, seine körperliche und geistige Überlegenheit sowie die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit eines Kindes zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse und zur Machtausübung benutzt. Das Kind (das sind im rechtlichen Sinne alle unter 14-Jährigen) wird beispielsweise
mit obszönen Redensarten belästigt (bspw. bei Telefonanrufen oder E-Mail)
zur eigenen sexuellen Erregung angefasst
gezwungen, ihn/sie anzufassen und sexuell zu manipulieren
gezwungen oder überredet, ihn/sie nackt zu betrachten oder bei sexuellen Handlungen zuzusehen
für pornografische Zwecke benutzt oder es wird ihm pornografisches Material vorgeführt
im Intimbereich berührt (Scheide, Po, Brust bei Mädchen oder Po und Penis bei Jungen) oder zu oralem, analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr gezwungen, also vergewaltigt.
Auch Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren werden nicht nur durch den § 177 StGB sondern auch durch den spezielleren Tatbestand des § 174 StGB vor sexuellen Handlungen durch Personen geschützt, von denen sie abhängig sind (etwa in den Bereichen Schule, Erziehung, Familie, Sport, Ausbildung, Arbeitsplatz)."
(polizei-beratung.de, gekürzt)