@niurickIch bin zwar gegen lebenslange Haft, zumindest, wenn sie sprichwörtlich lebenslang ist - was ja nicht überall der Fall ist, selbst unabhängig von vorzeitiger Entlassung aufgrund guter Führung, Begnadigung etc. - da sie meiner Ansicht nach eine Ressourcenvergeudung darstellt. Andererseits sollte die Todesstrafe wirklich nur den extremen Fällen vorbehalten sein (diese Entscheidung müsste wohl im Einzelfall getroffen werden). Sie sollte verhängt werden, aber nicht vor sagen wir 3 Jahren nach der Tat vollzogen werden, denn ich finde, das letzte Wort sollten die Opfer bzw. deren Angehörige haben. Sie sollten sozusagen eine Begnadigung aussprechen dürfen, wenn sie wollen. Nach 3 Jahren dürften auch die akuten Rachegefühle ziemlich gewichen sein. In der Zwischenzeit ist auch genug Zeit, um die Beweise zu prüfen, neuen Spuren nachzugehen, Zweifel auszuschließen etc.
Eindeutig Überführten sollte man durchaus nahelegen, sich selbst ins Jenseits zu befördern, um der Gesellschaft einen letzten Dienst zu erweisen.
Aber all das ist natürlich sehr unzureichend, es bleibt immer ein übler Nachgeschmack, egal wie es läuft. Deshalb sollte man sich um moderne Alternativen kümmern.